Ein ausländischer Staat kann deutsche Medien nicht darauf verklagen, Äußerungen zu unterlassen. Der Bundesgerichtshof hat eine Klage des Königreichs Marokko abgewiesen.

„Ein Staat hat weder eine persönliche Ehre noch ist er Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters am Dienstag zur Begründung. Zeit Online und das Online-Nachrichtenportal der Süddeutschen Zeitung hatten 2021 darüber berichtet,

Ein ausländischer Staat kann deutsche Medien nicht darauf verklagen, Äußerungen zu unterlassen. Der Bundesgerichtshof hat eine Klage des Königreichs Marokko abgewiesen.