Mietzahlungen an Familie eines Parteifreundes

Dabei ist Kay Barthel selbst offenbar Miteigentümer der Immobilie. „Im Grundbuch stehen meine Eltern und ich“, teilte er auf Nachfrage mit. Mieteinnahmen seien ihm zu keinem Zeitpunkt zugeflossen. Wie hoch die Miete ist und an wen genau diese gezahlt wird, wollten allerdings weder Barthel noch Heuer beantworten: Heuer erklärte lediglich, die Miete würde an den Vermieter gezahlt; Barthel antwortete, es würde eine „marktübliche Miete“ erhoben.

Die Verflechtungen werfen auch die Frage auf, wie unabhängig ein Landesrechnungshof-Chef beispielsweise die Ausgaben von Fraktionen prüfen kann, wenn zugleich Miet- und Gehaltszahlungen von einem Fraktionsvorsitzenden in die eigene Familie fließen.

Barthel: Verstößt nicht gegen geltende Regeln

Barthel selbst sieht darin kein Problem: „Nichts von alledem verstößt gegen geltende Regeln, beugt oder umgeht diese. Ich bin wie jede Person an Recht und Gesetz gebunden und nach diesen Maßstäben zu beurteilen“, erklärte Barthel auf MDR-Anfrage.