Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt, die für sich wegen einer sogenannten psychogenen Blindheit finanzielle Unterstützung vom Staat fordert, ist auch vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht mit ihrer Klage gescheitert. Der 12. Senat wies ihre Berufung am Freitag ab und schloss sich dem Urteil aus der Vorinstanz an. Das OVG ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Dagegen kann die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
Ob die Frau tatsächlich an einer psychogenen Störung leidet, könne offen bleiben, so der Vorsitzende Richter Dirk Rauschenberg in der Urteilsbegründung. Sie leide nicht an einer Störung des Sehvermögens im Sinne des Landesrechts, das die Auszahlung von Bindengeld regelt. Hierfür sei Voraussetzung, dass eine Hirnschädigung oder eine organische Störung des Sehapparates vorliege.
Kein Befund für organische Störung
Ein solcher Befund liege aber bei der Klägerin nicht vor. In der Vorinstanz hatte ein Gutachter ihr beinahe einen normalen Wert auf dem rechten und einen immer noch sehr guten auf dem linken Auge bescheinigt. Darauf stützte sich jetzt auch das OVG in seiner Urteilsbegründung.
Entgegen der Auffassung der Klägerin, so der 12. Senat, verstoße die Differenzierung zwischen organischen oder psychogenen Blindheitsursachen auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Eine psychogene Blindheit sei – im Unterschied zu einer organisch bedingten – grundsätzlich heilbar.
Die heute 55-Jährige gibt an, dass sie nichts sehen kann und somit nicht Rad fahren oder einkaufen kann. Sie könne keine Gesichter erkennen. Ihr Anwalt betonte in der mündlichen Verhandlung, dass seine Mandantin nicht simuliere und nicht geklärt sei, woher diese Störung komme. Er nannte die Weigerung, der Frau finanzielle Unterstützung nach dem Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose zu zahlen, eine Diskriminierung von psychischen Erkrankungen. An ihrem aktuellen Zustand ändere sich nichts, weil es möglicherweise eine Heilungsmöglichkeit gebe.
Wissenschaft zur psychogenen Blindheit
Von einer sogenannten psychogenen Blindheit spricht die Wissenschaft, wenn ein Sehverlust ohne organische Schäden an Auge oder Gehirn vorliegt. Auslöser kann ein Trauma oder eine psychische Störung sein.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hatte ihre Anträge, die sie auf das Landesgesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose stützt, abgelehnt.