Weil er seine Ex-Freundin aus Eifersucht getötet hat, muss ein Mann aus Berlin nun endgültig lebenslänglich ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat die Revision des 46-jährigen Türken jetzt verworfen, wie ein Sprecher des BGH sagte.

Etwa vier Jahre waren sie ein Paar

Die Bluttat mit fast 30 Messerstichen hatte sich im August 2024 in dem Mehrfamilienhaus im Berliner Stadtteil Friedrichsfelde ereignet, in dem die 28-jährige Frau lebte. Sie hatte sich einige Monate vorher von dem Mann getrennt, mit dem sie etwa vier Jahre lang eine Beziehung gehabt hatte.

Nach den Ermittlungen der Polizei wollte der 46-Jährige die Trennung nicht akzeptieren. Er hatte sie mehrfach beleidigt, bedroht und bedrängt und passte die junge Frau dann im August vor deren Wohnungstür ab.

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Der Mann griff sie laut Anklage unerwartet von hinten an und verletzte sie mit zahlreichen Stichen in den Oberkörper und am Hals tödlich. Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat als „Femizid“.

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung das Urteil des Berliner Landgerichts I bestätigt. Dieses hatte den Türken im Juli 2025 wegen Mordes „aus niederen Beweggründen“ zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Mann habe die Ex-Freundin als „seinen Besitz betrachtet“ und aus Rache gehandelt. Sie hatte sich mit einem anderen Mann verabredet. Die Polizei hatte ihn kurz nach der Tat bereits aufgespürt. Im Prozess am Landgericht hatte er die Tat bedauert.