Im „Gleismordfall“ hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig die Revisionen von zwei litauischen Leiharbeitern abgewiesen. Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth habe keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben, teilte der BGH am Montag mit. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Im März 2025 waren drei Männer wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt worden, weil sie einen 48-jährigen Letten zusammengeschlagen und bewusstlos auf Bahngleise gelegt hatten, wo der Mann von einem Güterzug erfasst wurde und starb.

Hauptangeklagter hatte Suizid begangen

Gegen den Rädelsführer der litauischen Gruppe hatte das Landgericht Nürnberg eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Der 32-Jährige beging später im Gefängnis Selbstmord. Die anderen beiden Angeklagten hatten im Ermittlungsverfahren Aufklärungshilfe geleistet, was sich strafmildernd auf die Länge ihrer Strafen auswirkte: Einer der Angeklagten wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt. Der andere bekam eine noch mildere Strafe, weil er von Kind auf kognitiv beeinträchtigt ist.

Nürnberger Richter betonte „Abscheulichkeit der Tat“

Der Vorsitzende des Landgerichts Nürnberg, Richter Markus Bader, hatte bei der Urteilbegründung von „Mord, der an Abscheulichkeit kaum zu überbieten sei“ gesprochen. Die drei angetrunkenen Leiharbeiter aus Litauen waren dem Urteil zufolge im April 2024 in einer Monteurunterkunft in Neumarkt in der Oberpfalz mit dem 48-jährigen Letten in Streit geraten und hatten ihn zu Boden geschlagen. Danach schleppten sie den zweifachen Vater zu der nahe gelegenen Bahnstrecke, legten ihn auf ein Gleis und schlugen ihn endgültig bewusstlos. Kurze Zeit später überrollte ein Autotransportzug den Mann.

Der Alkoholkonsum der Täter war nicht strafmildernd gewertet worden. Das Gericht betonte als besonders verwerflichen Aspekt der Tat, dass man sich der Lokführerin zur Tötung bedient habe. Für die Frau war es bereits der zweite Schienentod, den sie miterleben musste.