Das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) hat die Absage der Bürgermeister-Stichwahl in Strausberg für „offensichtlich rechtswidrig“ erklärt. Das hat das Gericht per Eilverfahren entschieden. „Der Antragsgegner war nicht befugt, während der Durchführung der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Strausberg die gesamte Wahl abzusagen“, so das Verwaltungsgericht am Dienstag.
rbb|24 lag die Gerichtsentscheidung in Teilen am Montagabend vor. Zuerst hatte die „Märkische Oderzeitung“ berichtet. Die Zeitung bezog sich dabei auf den Rechtsanwalt des Bürgermeisterkandidaten Patrick Hübner (parteilos); dieser habe die Gerichtsentscheidung per Mail versandt. rbb|24 gegenüber bestätigte Hübners Anwalt, Mario Seydel, diesen Sachverhalt.