Frühjahrsregelung

Anleinpflicht in Bremen – was Hundehalter wissen müssen

14.03.2026 – 10:17 UhrLesedauer: 2 Min.

Hunde müssen wieder an die LeineVergrößern des Bildes

Eine Frau geht mit einem Vierbeiner Gassi (Symbolbild): In Niedersachsen und Bremen gilt bald wieder Leinenpflicht für Hunde. (Quelle: Christophe Gateau/dpa/dpa-bilder)

In Niedersachsen und Bremen beginnt bald die gesetzliche Anleinpflicht für Hunde in Wäldern, Wiesen und Feldern. Wer die Regeln missachtet, riskiert ein hohes Bußgeld.

In Niedersachsen und Bremen steht die jährliche Anleinpflicht für Hunde bevor. Sie gilt in der sogenannten freien Landschaft und schützt Wildtiere während der gesetzlich festgelegten Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. In Niedersachsen läuft die Pflicht vom 1. April bis zum 15. Juli. In Bremen beginnt sie früher: Dort gilt sie bereits ab dem 15. März, ebenfalls bis zum 15. Juli.

Zur freien Landschaft zählen Wälder, Wiesen, Felder, Gewässer sowie nicht öffentliche Feld- und Waldwege. Diese Flächen fallen auch dann unter die Pflicht, wenn sie innerhalb eines Ortes liegen. Straßen, Gebäude, Gärten und innerörtliche Parkanlagen sind ausgenommen.

Nicht alle Hunde unterliegen der Pflicht. In Niedersachsen sind Jagdhunde bei rechtmäßiger Jagdausübung ausgenommen. Gleiches gilt für Diensthunde von Polizei und Zoll, Hütehunde bei der Arbeit sowie Blindenführhunde – jeweils nur während des tatsächlichen Einsatzes.

Hintergrund der Regelung ist der Schutz von Wildtieren in ihrer verletzlichsten Jahresphase. Viele Tiere brüten am Boden oder ziehen ihren Nachwuchs in Wiesen und Feldern groß. Jungtiere wie Rehe, Hasen und Vögel bleiben bei Gefahr oft regungslos liegen und sind dadurch besonders gefährdet.

Frei laufende Hunde können diese Tiere aufscheuchen, verletzen oder töten. Bereits kurze Störungen können dazu führen, dass Elterntiere ihren Nachwuchs verlassen. Wer gegen die Anleinpflicht verstößt, riskiert in Niedersachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Die tatsächliche Höhe hängt davon ab, ob ein Wildtier gestört oder gefährdet wurde.

Städte und Gemeinden können darüber hinaus eigene Regelungen erlassen – etwa für Parks, Spielplätze oder touristische Gebiete, in denen Hunde ganzjährig angeleint sein müssen. Einige Kommunen bieten zudem ausgewiesene Freilaufflächen an, auf denen Hunde auch während der Schutzzeit ohne Leine laufen dürfen.