Ein Wolf blickt nach links.

AUDIO: Wölfe bald schießen? Bundesrat stimmt ab (1 Min)

Stand: 27.03.2026 15:42 Uhr

Der Wolf wird in das Bundesjagdrecht aufgenommen. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Beschluss des Bundestags am Freitagmittag zugestimmt. Dadurch ändert sich der Umgang mit dem Wolf in Zukunft grundsätzlich.

von Katharina Seiler

Durch die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht kann dieser erstmals in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober regulär gejagt werden. Das Ziel ist, die Weidetiere besser zu schützen. Wolfsrisse sind für die norddeutschen Flächenländer ein Problem. Laut Zahlen der niedersächsischen Landesjägerschaft haben Wölfe allein in Niedersachsen im vergangenen Jahr 667 Nutztiere getötet. In Mecklenburg-Vorpommern waren es nach Angaben der Landesregierung in Schwerin 203 getötete Nutztiere und in Schleswig-Holstein mindestens 37 Nutztiere, die im Zeitraum von Mai 2025 bis Ende Februar dieses Jahres von Wölfen gerissen worden sind.

Ziel: Abschüsse sollen einfacher möglich sein

Durch das Bundesjagdrecht wird es zudem erstmals möglich, Wölfe zu bejagen, um die Bestände zu regulieren. Darüber hinaus erlaubt das geänderte Gesetz, dass einzelne Wölfe, die trotz Herdenschutzmaßnahmen Nutztiere reißen und damit wirtschaftliche Schäden verursachen, auch ohne Genehmigung und außerhalb der Jagdzeit geschossen werden können.

Torben Hildebrandt steht vor der Kamera.

Die Regelung soll die ungehinderte Ausbreitung der Tiere verhindern. Für NDR Redakteur Torben Hildebrandt „ein echter Meilenstein“.

Wie geht es nach Verabschiedung des Gesetzes weiter?

Die Bundesländer sind – in Abstimmung mit dem Bund – dafür zuständig, für die reguläre Bejagung sogenannte Managementpläne aufzustellen. So soll sichergestellt werden, dass nicht zu viele Wölfe geschossen werden. Denn der Wolf bleibt eine geschützte Art. Das bedeutet, sein Erhaltungszustand muss günstig bleiben, so schreibt es das EU-Recht vor. Die Landesregierungen von Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind nach eigenen Angaben bereits dabei, an diesen Managementplänen zu arbeiten.

Länder müssen Abschusspläne aufstellen

Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) will bei der Erstellung der Managementpläne Vertreter von Kommunen, der Landwirtschaft, Weidetierhaltern und der Umweltverbände mit einbeziehen. Das Landwirtschaftsministerium aus Schleswig-Holstein verweist darauf, dass noch weitere Regelungen des Bundes nötig sind, um die Abschlusspläne erarbeiten zu können. Und der Landwirtschafts- und Umweltminister aus Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus (SPD), strebt an, dass die Pläne spätestens bis zu Beginn der Jagdzeit am 1. Juli vorliegen sollen.

Nordländer begrüßen Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz

In Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, wo sich viele Wölfe wieder angesiedelt haben, setzen sich die Landesregierungen schon lange dafür ein, dass die Bestände reguliert und auffällige Tiere einfacher abgeschossen werden können. Sie begrüßen deshalb die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz. Das Landwirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein erhofft sich vor allem eine rechtssichere und unbürokratische Entnahme von Problemwölfen. Das ist auch dem niedersächsischen Umweltminister Meyer wichtig. Konkret kann er sich vorstellen, das neue Wolfsmanagement in der Region Cuxhaven anzuwenden, wo es zuletzt viele Nutztierschäden gegeben habe.

Landwirtschaftsministerin Schmachtenberg: Gutes Signal für Weidetierhalter

Auch Kiels Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) wertet die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz als positiven Schritt. „Die Zustimmung des Bundesrates ist ein deutliches Signal an alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter: Ihre Sorgen werden ernst genommen und ihre Tiere besser geschützt.“ Künftig könne damit praxisnah, rechtssicher und situationsgerecht auf wiederholte Nutztierrisse reagiert werden.

Ein europäischer Wolf steht in einem Waldstück.

Der Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz steht nichts mehr im Wege. Gut so, findet NDR Korrespondentin Katharina Seiler.

Zweifel an Rechtssicherheit

Auch Mecklenburg-Vorpommern hofft, dass die Weidetiere so besser geschützt werden können. Allerdings bezweifelt Landwirtschafts- und Umweltminister Backhaus, dass mit den neuen Regelungen wirklich eine gerichtsfeste Entnahme von schadstiftenden Wölfen möglich wird. Und auch der Rechtswissenschaftler Alexander Stark von der Leuphana Universität in Lüneburg hat Zweifel, ob alle Regeln des Gesetzes mit dem europäischen Naturschutzrecht vereinbar sind. Deshalb hält Stark es für möglich, dass Klagen gegen einzelne Abschüsse erfolgreich sein könnten.

Förderverein der Deutschen Schafhaltung übt Kritik

Der Förderverein der Deutschen Schafhaltung zeigt sich enttäuscht über die aktuellen Änderungen des Bundesjagdgesetzes und kritisiert nach eigenen Angaben das „weiterhin zögerliche politische Handeln im Umgang mit dem Wolf“. Zwar werde die geplante Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung bewertet. Aus Sicht der Weidetierhalterinnen und -halter gehe die Maßnahme jedoch nicht weit genug. „Die Politik erkennt das Problem, scheut aber weiterhin die notwendigen konsequenten Entscheidungen“, erklärte der Vorsitzende des Fördervereins, Wendelin Schmücker. „Was jetzt beschlossen werden soll, hilft den betroffenen Schäferinnen und Schäfern in der Praxis nur begrenzt weiter.“ Der Förderverein sieht weiterhin erhebliche Defizite – so unter anderem komplizierte rechtliche Vorgaben, fehlende Klarheit beim günstigen Erhaltungszustand sowie unzureichende Handlungsspielräume für die Bundesländer. Das erschwere eine wirksame Entlastung der Betriebe.

Ein Wolf steht im Wald zwischen zwei Bäumen. (Themenbild)

Der Bundesrat hat am Freitag für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz gestimmt. Experten sehen darin Chancen, aber auch Risiken.

Das Bild zeigt einen Wolf.

Der Bundestag hat den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen. Niedersachsens Umweltminister Meyer will den neuen Spielraum nutzen.

Ein Wolf steht auf einem Weg.

Zuletzt hat die Zahl der Wölfe laut Landesamt für Umwelt sogar abgenommen. Warum sie trotzdem immer häufiger gesehen werden.

Ein Wolf vor einem grünen Hintergrund.

Die Wölfin soll für den Tod von 20 Schafen in Stinstedt verantwortlich sein. Für den Abschuss galt eine Ausnahmegenehmigung.

Ein Wolf schaut in die Kamera.

Bis zu vier Wölfe sollen die Herde von der Weide vertrieben haben. 20 Schafe tot, teils trächtige Tiere, sieben verletzt.

Ein Wolf blickt nach links.

Zu vage und nicht rechtssicher: Deshalb wollen die norddeutschen Länder das Gesetz im Bundesrat an mehr als 20 Stellen ändern.

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