Anders ist es im Fleischerhandwerk. Dort stellt man sich momentan die Frage, ob das Urteil nur für fertigverpackte Ware gilt, oder auch für Wurst, die an der Verkaufstheke zugeschnitten wird. Thomas Trettwer, Justiziar des Deutschen Fleischer-Verbands, sagte MDR AKTUELL, dass man nun die ausführliche Urteilsbegründung lesen müsse. Falls auch die Handwerksbetriebe betroffen seien, wäre das Urteil zwar „weltfremd, aber umsetzbar“. In den Vorinstanzen hätten die Richter unterschieden zwischen Fertigware und Wursttheke, die Handwerksbetriebe hoffen, dass es auch in letzter Instanz so geblieben ist.