Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, werden in der Woche ab Montag, dem 19. Mai, Halteverbote in verschiedenen engen Straßen im Stadtgebiet angeordnet, kündigt das Dezernat Stadtentwicklung und Bau an. Betroffen sind die Roßmäßlerstraße, die Kohrener Straße, die Klemmstraße sowie die Gaschwitzer Straße in Connewitz, die Kurt-Kresse-Straße in Kleinzschocher, die Renkwitzstraße in Gohlis, die Moschelesstraße im Zentrum sowie die Mühlstraße in Reudnitz-Thonberg. Die Arbeiten kosten rund 11.000 Euro und sollen voraussichtlich noch in der Woche abgeschlossen werden.

Laut Straßenverkehrsordnung erlauben die in diesen Straßen vorhandenen Fahrbahnbreiten nur einseitiges Parken am Fahrbahnrand. Gleichwohl wird dort häufig ordnungswidrig auf den Gehwegen geparkt, dies führt immer wieder zu Gefahrensituationen. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen und Kinder können nicht barrierefrei und sicher die Straße überqueren oder den Gehweg nutzen.

Deshalb häufen sich Bürgerbeschwerden. Mit der Beschilderung eines Halteverbots soll die bestehende Parkordnung in den genannten Straßen nun auch visuell klargestellt werden. Legale Parkplätze entfallen dadurch nicht.

Klemmstraße in Connewitz. Foto: Ralf JulkeKlemmstraße in Connewitz. Foto: Ralf Julke

Die Arbeiten sind Teil der stadtweiten Mobilitätsstrategie, die unter anderem darauf zielt, den Fußverkehr zu fördern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Gehwege sollen demnach prinzipiell freigehalten werden von parkenden Autos. Deshalb wurden seit 2021 in über 45 engen Straßen einseitig Markierungen aufgebracht, um die bestehende Parkordnung zu verdeutlichen.

In den genannten acht Straßen in Connewitz und im weiteren Stadtgebiet spricht jedoch beispielsweise ein schlechter Fahrbahnzustand oder die Vielzahl vorhandener Grundstückszufahrten gegen diese Parkstreifen. Deshalb wird dort das Halteverbot ausgeschildert.

Barrierefreie und verkehrssichere öffentliche Räume sind auch das Ziel der Leipziger Fußverkehrsstrategie.