Am 19. November vergangenen Jahres soll ein zum damaligen Zeitpunkt 29 Jahre alter Syrer gegen 21.30 Uhr auf einen Landsmann nahe der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Neuss eingestochen haben. Am Freitag begann der Prozess gegen den Mönchengladbacher wegen versuchten Totschlags und wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Düsseldorfer Landgericht.
Der Geschädigte und die drei Syrer, die als Zeugen geladen waren, wiesen erstaunlich viele Gedächtnislücken auf. Am ersten Verhandlungstag blieben viele Fragen unbeantwortet. Fest steht, dass der Geschädigte mit einem Messer im Bauchbereich schwer verletzt worden war, er musste sieben Tage lang im Krankenhaus bleiben. Die Verletzungen sollen lebensbedrohlich gewesen sein. Grund des Streits war offenbar Geld – Geld, das der Geschädigte dem Angeklagten anvertraut hatte, um es nach Syrien zu überweisen. Das, so der Vorwurf, habe er aber nicht getan. Bei einem Treffen sei es dann zu der Messerattacke gekommen.
Die genauen Hintergründe der Auseinandersetzung konnten bislang allerdings nicht geklärt werden. Es wirkte so, als seien die Zeugen verängstigt. „Ich kann mich nicht mehr an Einzelheiten erinnern“, war ein Satz, der so oder in ähnlicher Form immer wieder zu hören war. Der Verteidiger des Angeklagten geriet aus der Fassung. Denn allein die Frage, ob es vor dem Messereinsatz eine Schlägerei gegeben habe, führte zu keiner brauchbaren Aussage. Immerhin konnte das Gericht erfahren, wozu das Geld des Geschädigten, der damals als Paketbote gearbeitet hatte, bestimmt gewesen war: Er habe Schulden bei den Schleusern gehabt, außerdem ging es auch um die Unterstützung seiner Familie – und 500 Euro sollen für eine Operation in Syrien bestimmt gewesen sein. Das Geld, rund 2000 Euro, sei aber nie in Syrien angekommen. „Komm mit, ich geb‘ dir dein Geld zurück“: Mit diesen Worten soll der Angeklagte das spätere Opfer von der Flüchtlingsunterkunft, die im Prozess „Camp“ genannt wurde, weggelockt haben. Was auffiel: Die Zeugen hätten angeblich nie mit dem Geschädigten über die Tat gesprochen. Ein Zeuge erklärte, er habe lautes „arabisches Geschrei“ gehört. Und obwohl auch er Araber ist, habe er angeblich kein Wort verstanden.
Zum Schluss wurde ein Handy-Video gezeigt, auf dem die Attacke wegen der Dunkelheit mehr zu hören als zu sehen war. Mangels guter Deutschkenntnisse mussten die Aussagen von einem Dolmetscher übersetzt werden. Der Geschädigte tritt mit seinem Anwalt als Nebenkläger auf. Der Anwalt des Angeklagten gab gleich zu Beginn der Verhandlung zu verstehen, dass sein Mandant am ersten Prozesstag noch keine Aussage machen werde. Am kommenden Freitag wird der Prozess ab 13 Uhr fortgeführt. Dann sollen weitere Zeugen vernommen werden, darunter Security-Personal von der Flüchtlingsunterkunft.