In einer Stellungnahme beklagt die Mittelstands- und Wirtschaftsunion im Kreis Paderborn (MIT) neue Vorgaben dazu aus dem NRW-Verkehrsministerium. In einem entsprechenden Erlass werde gefordert, dass die Firmenaufschrift an den Wagen müsse „eine Mindestgröße von 800 Quadratzentimetern pro Fahrzeugseite“ aufweisen und „auffällig und gut sichtbar auf mindestens zwei Fahrzeugseiten“ angebracht sein müssten. Ausnahmsweise könne man Magnetfolien verwenden. „Was bislang pragmatisch gelöst war – etwa durch ein Firmenschild mit Ausnahmebewilligung hinter der Windschutzscheibe –, wird damit faktisch abgelöst“, so die MIT.
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