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Weißwasser (Sachsen) – Solch ein Urteil hat es in Deutschland noch nie gegeben: Am Amtsgericht Weißwasser ist ein Polizist zum Besuch der Gedenkstätte des Konzentrations- und Vernichtungslagers in Auschwitz verurteilt worden. Der Grund: Oberkommissar Thomas P. (52) hatte erst bei WhatsApp und dann bei Instagram eine Nazi-Parole veröffentlicht.

Laut Anklage soll er im Mai 2024 in seinem WhatsApp-Status ein Foto von einem Relief gezeigt haben. Darauf waren vier Arbeiter und die SA-Parole „Alles für Deutschland“ zu sehen. Später kommentierte der Kripobeamte der Polizei Sachsen unter einem Instagram-Beitrag: „Ich zitiere Cathy Hummels: Alles für Deutschland“. Der Vorwurf: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Oberkommissar Thomas P. (52) auf dem Weg zum Prozess. Zum Disziplinarverfahren wollte sich die Polizei Görlitz „aufgrund des schwebenden Verfahrens“ nicht äußern

Oberkommissar Thomas P. (52) auf dem Weg zum Prozess. Zum Disziplinarverfahren wollte sich die Polizei Görlitz „aufgrund des schwebenden Verfahrens“ nicht äußern

Foto: Olaf Rentsch

Richter: Warum macht man das?

Richter Christoph Pietryka (62) zum Angeklagten: „Die Staatsanwaltschaft hat sich gefragt, warum macht das jemand?“ Der Angeklagte: „Es wird mit zweierlei Maß gemessen.“ Die Staatsanwältin: „Sie haben das als Polizeibeamter nicht mitbekommen, die Strafbarkeit?“ Der Polizist: „Ob das strafbar ist, liegt im Auge des Betrachters.“ Er spielt damit auch auf die Tatsache an, dass die Influencerin Hummels für die gleiche Parole straffrei blieb.

Die Veröffentlichungen geschahen zu der Zeit, als AfD-Rechtsaußen Björn Höcke (54) erstmals für die Verwendung der Parole verurteilt wurde. Richter Pietryka merkte an, dass darüber viele Medien berichteten. Der Polizist: „Ich bin kein Anhänger von Rechtsextremisten. Was manchen Menschen herausrutscht, kann nicht bestraft werden.“ Sein Verteidiger sagt, das Urteil gegen Höcke sei damals noch nicht rechtskräftig gewesen.

Auschwitz ist das Symbol für den Massenmord an Millionen Juden durch das Nazi-Regime. Im größten deutschen Vernichtungslager kamen mehr als eine Million Menschen ums Leben.

Auschwitz ist das Symbol für den Massenmord an Millionen Juden durch das Nazi-Regime

Foto: akg-images/picture alliance/dpa

Standpauke von Staatsanwältin

Die Staatsanwältin mit deutlichen Worten zum Angeklagten: „Vielleicht ist es strafbar, vielleicht nicht. Ich probier’s mal aus. Das erwarte ich nicht von einem Polizeibeamten. Sie wollen mein Kollege sein – Sie, der meine Beweismittel ermittelt. Sie finden Rechtsordnung nur dann gut, wenn sie Ihr Gehalt bezahlt.“

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Der Richter: „Ich kenne Sie. Sie arbeiten bei der Kripo. Sie bearbeiten anspruchsvolle Fälle.“ Der Oberkommissar sei Experte für Geldwäsche, Untreue, Betrug. „Wir kennen uns über die Akte. Das ist das erste Mal, dass wir uns sehen.“ Der Ermittler sei nicht vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen à 90 Euro, damit wäre der Polizist vorbestraft. Darin fließen auch die Beleidigung seiner Tochter und eines Freundes mit ein, die er gestand. Der Verteidiger fordert Freispruch für die Parolen und für die Beleidigungen eine geringe Geldstrafe.

Richter Christoph Pietryka (62) schickt den Polizisten nach der wiederholten Verwendung der SA-Parole zum Nachdenken ins NS-Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz

Richter Christoph Pietryka (62) schickt den Polizisten nach der wiederholten Verwendung der SA-Parole zum Nachdenken ins ehemalige Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz

Foto: Olaf Rentsch

Der Richter, der auch Amtsgerichtsdirektor ist, überrascht jedoch mit seinem Urteil. Das lautet im Namen des Volkes: „Verwarnung“ und bei Nichteinhaltung der Auflagen 4200 Euro Geldstrafe. Der Richter schickt den Polizisten zum Besuch der Gedenkstätte nach Auschwitz.

„Aufgegeben wird Ihnen, die nationale Gedenkstätte in Polen in Auschwitz-Birkenau zu besuchen, sich auf der Internetseite zu registrieren und im Rahmen einer Führung die nationale Gedenkstätte aufzusuchen“, so Pietryka. Dem Gericht müsse er den Besuch innerhalb eines Jahres nachweisen. Der Richter: „Das bringt eine ganze Menge. Das bleibt im Kopf.“