Die „Aschenbrödel“-Ausstellung auf Schloss Moritzburg beschäftigt die Gerichte in Tschechien. Der Sohn der Hauptdarstellerin Libuše Šafránková klagt gegen die Staatliche Schlösserverwaltung Sachsens. Wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, sieht er seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil Fotos und Gegenstände aus dem Privat- und Berufsleben seiner verstorbenen Mutter ohne Zustimmung ausgestellt worden seien.
Frage nach der Zuständigkeit
Zentral ist die Frage, ob tschechische Richter überhaupt in der Sache entscheiden können. Das Oberste Gericht urteilte, dass deutsche Gerichte zuständig seien, und verwies den Fall zurück an ein Prager Bezirksgericht.
Daraufhin zogen die Kläger vor das tschechische Verfassungsgericht. Dieses entschied nun, dass es noch nicht für den Fall zuständig sei. Zuerst müssten alle vorherigen Instanzen ausgeschöpft werden. Eine endgültige Entscheidung steht somit noch aus.