Bürokratieabbau beim Arbeitsschutz
Ab 29. Mai soll es erst für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten die Pflicht geben, einen Sicherheitsbeauftragten haben zu müssen. Bisher lag die Grenze bei 20. Jetzt soll die Gefährdungslage mehr Beachtung finden: Denn Betriebe sollen unabhängig von der Größe einen Sicherheitsbeauftragten bestellen müssen, wenn es „besondere Risiken für Leib und Leben“ erfordern. Einen Kabinettsbeschluss gibt es bereits, ein entsprechendes Gesetz muss jedoch noch verabschiedet werden.
Mit der Absenkung der Schwellenwerte will die Bundesregierung die Wirtschaft entlasten und Bürokratie abbauen. 123.000 Sicherheitsbeauftragte und 135 Millionen an Kosten sollen eingespart werden können. Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter, die den Arbeitgeber neben ihrer Tätigkeit ehrenamtlich bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes unterstützen.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt die Pläne. Kritik gibt es unter anderem von den Gewerkschaften ver.di und DGB. Es werde die Abbau von Sicherheit befürchtet. Das sieht das Bundesarbeitsministerium (BMAS) nicht so. „Mit der Neuregelung zu den Sicherheitsbeauftragten bleibt das Schutzniveau erhalten. Dies erfolgt dadurch, dass die Erhöhung der Schwellenwerte abhängig von der Gefährdungslage ist“, betont das BMAS auf MDR-Nachfrage. Der Arbeitgeber werde zudem durch die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten nicht von seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen entbunden. „Vielmehr muss jeder Arbeitgeber alle potenziellen Gefährdungen selbst umfassend prüfen, Risiken bewerten, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen, diese regelmäßig evaluieren und seine Beschäftigten unterweisen. Dabei wird er wie bisher von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzten unterstützt, so das BMAS weiter.