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Ein 67-Jähriger bekommt beim Zahnarzt ein Beruhigungsmittel und kollabiert. Einen Tag später ist er tot. Jetzt hat das Amtsgericht Augsburg den Mediziner schuldig gesprochen.

Augsburg – Ein 44-jähriger Zahnarzt aus Augsburg ist wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den Mediziner zu einer Geldstrafe von 7000 Euro – aufgeteilt in 70 Tagessätze zu je 100 Euro. Ein 67-jähriger Patient war nach einer Behandlung in der Praxis des Arztes gestorben.

Der Zahnarzt wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. (Symbolbild)Der Zahnarzt wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. (Symbolbild) © Rolf Vennenbernd / dpaZahnarzt in Augsburg gibt Beruhigungsmittel – Patient kollabiert

Der Mann war 2023 in die Praxis gekommen, weil er unter heftigen Zahnschmerzen litt. Geplant war, ihm mehrere Zähne zu ziehen. Dabei verabreichte der Zahnarzt dem Patienten ein Beruhigungsmittel. Kurz darauf brach der 67-Jährige in der Praxis zusammen und musste reanimiert werden. Er wurde anschließend auf die Intensivstation des Universitätsklinikums Augsburg gebracht, verstarb dort jedoch am nächsten Tag.

Zwischen dem Angeklagten und dem Verstorbenen bestand eine freundschaftliche Beziehung. Laut Gericht hatte der Patient kein Vertrauen zu anderen Medizinern und wandte sich deshalb an den 44-Jährigen.

Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vierfache Überdosierung vor

Die Anklagevertreterin legte dem Zahnarzt zur Last, das Beruhigungsmittel in vierfach zu hoher Dosis verabreicht zu haben. Der Angeklagte wies das zurück und erklärte, die verwendete Dosierung sei ihm bei Fortbildungen so empfohlen worden. Richterin Andrea Hobert folgte in diesem Punkt dem Zahnarzt: Er habe davon ausgehen dürfen, dass die Menge korrekt gewesen sei.

Allerdings habe der Mediziner aufgrund mehrerer Risikofaktoren des Patienten – darunter starkes Übergewicht – nicht ohne einen Anästhesisten behandeln dürfen. Das sei schlicht zu riskant gewesen, so die Richterin. Der Zahnarzt hatte eingeräumt, dass es ihm nicht möglich gewesen sei, kurzfristig einen Narkosearzt hinzuzuziehen.

Notruf und Verhalten im Notfall – die wichtigen Nummern und Regeln im Überblick112 – In München (und ganz Europa) wird unter 112 die Integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr München, die Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt alarmiert. Der Anruf ist aus allen Netzen kostenlos und funktioniert auch ohne Guthaben.Fotostrecke ansehen„Schlimmste Erfahrung in meinem Leben“

Vor Gericht schilderte der Angeklagte, wie stark ihn der Todesfall bis heute belaste. „Für mich war dies die schlimmste Erfahrung in meinem Leben.“ Noch immer leide er unter psychischen Problemen. Zudem machte er deutlich, dass eine Verurteilung seine berufliche Existenz bedrohe – ihm könnte die Approbation entzogen werden.

Richterin Hobert zeigte Verständnis für die Situation des Zahnarztes. Sie hielt ihm zugute, dass er seinem Patienten bei dessen starken Schmerzen habe helfen wollen. Sein Handeln sei nachvollziehbar gewesen. Mit der vergleichsweise milden Strafe von 70 Tagessätzen könne sie sich vorstellen, dass die ärztliche Zulassung nicht widerrufen werde. Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich höhere Geldstrafe gefordert, die Verteidigung dagegen auf Freispruch plädiert. (Quelle: dpa)