Ein Mann tippt auf seinem Smartphone herum.

AUDIO: Prozess gegen Narkosearzt startet (1 Min)

Stand: 06.05.2026 07:17 Uhr

Ein ehemaliger Narkosearzt muss sich ab heute wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Hannover verantworten. Es geht unter anderem um mutmaßliche Taten am Klinikum in Neustadt am Rübenberge.

Dort soll er, so heißt es in der Anklage, nackte Kinder während ihrer Narkose fotografiert haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft dem Mann zwischen 2010 und 2024 insgesamt 19 Taten an Kindern vor. Der Arzt soll laut Staatsanwaltschaft nackte Brüste und Genitalien fotografiert haben. Einige der betäubten Kinder soll er demnach auch im Intimbereich angefasst haben. Der Mediziner habe aber nicht nur Patientinnen und Patienten fotografiert, sondern auch Kinder aus seinem privaten Umfeld, heißt es weiter. Das Klinikum hat sich nach eigenen Angaben von dem Mitarbeiter getrennt.

Arzt nach Kroatien-Urlaub verdächtigt

Der beschuldigte Narkosearzt flog nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits vor zwei Jahren auf einem Campingplatz in Kroatien auf. Sicherheitsbeamte hätten damals gesehen, wie er heimlich nackte Kinder fotografierte. Sie beschlagnahmten das Handy und informierten die Staatsanwaltschaft in Hannover. Diese veranlasste daraufhin die Durchsuchung des Arbeitsplatzes und der Wohnung des Arztes. Auf einem Computer in seiner Wohnung fanden die Ermittler laut Staatsanwaltschaft dann kinder- und jugendpornografische Dateien. Ein Urteil könnte Mitte Juni fallen.

Schwierige Begriffe: Kinderpornografie und Missbrauch

  • Kinderpornografische Inhalte sind die Darstellung einer sexuellen Handlung von, an oder vor einer Person unter 14 Jahren oder die sexuell aufreizende Darstellung eines Kindes. Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer, oft schwerer sexueller Missbrauch zugrunde. Delikte zu diesem Straftatbestand werden mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis maximal zehn Jahren (§ 184b Absatz 1 StGB) bestraft. (Quelle: BKA)
  • Der Besitz oder das Abrufen kinderpornographischer Inhalte, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird nach § 184b Absatz 3 StGB mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (Quelle: Bundesamt für Justiz)
  • Die Aufarbeitungskommission, die sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland unabhängig aufarbeitet, kritisiert die Bezeichnung: Kinderpornografie sei ein verharmlosender und ungenauer Begriff für Missbrauchsdarstellungen von Kindern auf Fotos, in Filmen und Texten. Der Begriff vermag darüber hinwegtäuschen, dass jede derartige Darstellung eine schwere Straftat ist, so die Kommission.
  • Der Verein „Wendepunkt“ betont, dass bei der Herstellung von Pornografie die Teilnahme in der Regel freiwillig sei. Dafür könne bei Videos oder Fotos, auf denen sexuelle Handlungen mit Kindern gezeigt würden, nicht die Rede sein. Auch der Begriff „Missbrauch“ sei nicht angebracht – er schließe ein, dass es im Umkehrschluss so etwas wie einen zulässigen Gebrauch von Kindern geben könne. Stattdessen solle der Begriff „sexuelle Gewalt“ genutzt werden, weil sexuelle Handlungen mit Kindern nichts anderes seien.
  • Die Polizei hingegen verwendet den Begriff „Kinderpornografie“ neben Formulierungen wie „Abbildungen von sexuellem Missbrauch von Kindern“ oder „Darstellung von sexueller Gewalt“, da der Begriff im Strafgesetzbuch als Tatbestand verankert ist. (Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

Person tippt auf ein Smartphone

Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft dem Anästhesisten unter anderem sexuellen Missbrauch vor. Es geht um 19 Fälle.

Das Landgericht in Hannover.

Der Mann aus der Region Hannover soll die Taten in Kroatien begangen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn.