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Die EU-Kommission will den Heimtiermarkt transparenter machen und Missstände eindämmen. Das Gesetz nimmt Hunde- und Katzenbesitzer nun in die Pflicht.
Brüssel – Europa ist ein Kontinent von Tierhaltern: Laut einem 2025 veröffentlichten Bericht des Branchenverbands FEDIAF lebten 2023 in den europäischen Haushalten rund 108 Millionen Katzen und 90 Millionen Hunde. Damit gehören sie weiterhin zu den beliebtesten Haustieren. Millionen Menschen in Europa teilen ihren Alltag mit ihnen, Tendenz stabil. Besonders Katzen verzeichnen seit Jahren einen leichten Zuwachs, während der Hundebestand auf hohem Niveau bleibt.
Hunde und Katzen müssen laut einem neuen EU-Gesetz einen Chip tragen. © Ingo Wagner/picture alliance/dpa
Doch je größer die Zahl der Tiere, desto stärker wächst auch der Markt, der sie hervorbringt – und mit ihm die Probleme, die seit Jahren bekannt sind. Zwischen seriösen Züchtern und verantwortungsvollen Haltern existiert ein Handel, der bisher schwer zu zerschlagen war. Genau an dieser Stelle setzt ein neues EU‑Gesetz an, das den Umgang mit Hunden und Katzen in Europa grundlegend verändern soll.
EU-Beschluss nimmt Halter ins Visier: Neue Chip-Pflicht für Hunde und Katzen
Laut Schätzungen der EU-Kommission erzielen Händler mit dem Verkauf von Tieren in der EU jährlich rund 1,3 Milliarden Euro – oft unter miserablen Bedingungen. Viele Tiere vegetieren in viel zu engen Käfigen, ohne ausreichend Futter und ohne die nötigen Impfungen. Das ist nicht nur ein Tierschutzproblem: Ungeimpfte Tiere können Krankheiten wie Tollwut auf Menschen übertragen, wie die EU-Kommission betont.
Das EU-Parlament hat daher ein weitreichendes Tierschutzgesetz beschlossen, das Hunde und Katzen in der gesamten Union künftig per Chip identifizierbar machen soll. Der Chip, den ein Tierarzt unter die Haut einsetzt, soll die Herkunft jedes Tieres lückenlos dokumentieren. Züchter, Händler und Tierheime haben dafür vier Jahre Zeit. Private Halter bekommen mehr Spielraum: Für Hunde gilt eine Übergangsfrist von zehn Jahren, für Katzen sogar von 15 Jahren.
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Besonders beim Import in die EU wird die Chippflicht für alle – ob privat oder gewerblich – zur Bedingung. Damit schließt die EU nach eigenen Angaben ein bislang weit genutztes Schlupfloch: Händler hätten sich regelmäßig als Privatpersonen ausgegeben, um Kontrollen zu umgehen.
Das Gesetz greift aber tiefer als nur in die Dokumentationspflicht. Qualzuchten, die Tieren strukturelle Leiden einschreiben – etwa übermäßig flache Schnauzen, zu kurze Beine oder zurückgebildete Ohren – dürfen nicht weiter extremisiert werden. Tiere mit solchen Merkmalen scheiden künftig als Zuchttiere aus. Damit diese Regelung auch wirtschaftlich spürbar wird, sollen Tiere mit übertriebenen Merkmalen oder Verstümmelungen nicht mehr an Schönheitswettbewerben teilnehmen dürfen. Eingriffe wie das Abschneiden von Ohren oder Schwanz sowie das Entfernen von Krallen sind nur noch aus medizinischen Gründen zulässig.
Auch Inzucht wird explizit untersagt: Die Paarung von Elterntieren mit Nachkommen zweier Generationen sowie von Geschwistern und Halbgeschwistern ist verboten. Hunde müssen zudem Zugang zu einem Außenbereich haben oder täglich ausgeführt werden. Eine Frage bleibt allerdings offen: Wer für die tausenden Streuner auf den Straßen europäischer Länder verantwortlich ist, regelt das Gesetz nicht. Der EU-Rat der 27 Mitgliedsländer muss dem Beschluss noch zustimmen – das gilt jedoch als reine Formalie. (Quellen: FEDIAD, AFP) (jaka)