{"id":1000249,"date":"2026-05-07T03:55:15","date_gmt":"2026-05-07T03:55:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1000249\/"},"modified":"2026-05-07T03:55:15","modified_gmt":"2026-05-07T03:55:15","slug":"karlsruhe-kassel-mies-behandelt-bgh-zu-diskriminierung-im-gesundheitswesen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1000249\/","title":{"rendered":"Karlsruhe\/Kassel | \u00abMies behandelt\u00bb: BGH zu Diskriminierung im Gesundheitswesen"},"content":{"rendered":"<p>Karlsruhe\/Kassel (dpa) &#8211; Nach einer Operation am Knie wird eine blinde Frau in eine Rehaklinik gebracht. Die Behandlung war abgesprochen, auch ihre Sehbehinderung habe sie vorher angek\u00fcndigt, sagt Renate S. aus dem Kreis Lippe in NRW. Doch als sie in der nordhessischen Klinik ankommt, wird ihr die Aufnahme verweigert. S. sieht sich aufgrund ihrer Blindheit benachteiligt &#8211; und zieht vor Gericht. Heute (11.00 Uhr) befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall der 72-J\u00e4hrigen &#8211; und mit Diskriminierung im Gesundheitswesen.<\/p>\n<p>\u00abIch war nat\u00fcrlich v\u00f6llig geschockt\u00bb<\/p>\n<p>In der Rehaklinik habe eine Chef\u00e4rztin mit ihr gesprochen, erz\u00e4hlt S., die ihren vollen Namen nicht nennen m\u00f6chte. \u00abUnd dann war der erste Satz: Wir nehmen Sie nicht auf, weil Sie blind sind. Dann war ich erstmal sprachlos.\u00bb Das Thema sei f\u00fcr \u00c4rztin schnell beendet gewesen. \u00abIch war vielleicht f\u00fcnf Minuten in dem Raum\u00bb, sagt die 72-J\u00e4hrige. \u00abIch war nat\u00fcrlich v\u00f6llig geschockt. Wie man mich da behandelt hat, so bin ich in meinem Leben noch nie behandelt worden.\u00bb\u00a0<\/p>\n<p>Rund vier Stunden habe sie auf den R\u00fccktransport gewartet, erz\u00e4hlt S. \u00abIch bekam in dieser Zeit nichts zu essen angeboten, nichts zu trinken angeboten. Musste sogar laut rufen &#8211; und ein Patient hat mich zur Toilette begleitet.\u00bb Sie habe auf dem Flur gesessen und aus Wut weinen m\u00fcssen. \u00abIch wurde da so mies behandelt in der Rehaklinik\u00bb, sagt sie. Wie ein Mensch zweiter Klasse. Das Personal im Krankenhaus, in das sie zur\u00fcckgebracht wurde, habe sie getr\u00f6stet.\u00a0<\/p>\n<p>\u00dcber den emotionalen Fall verhandelt nun das h\u00f6chste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe. Ob der BGH noch heute ein Urteil spricht, ist offen. Im Fokus steht eine Rechtsfrage, deren h\u00f6chstrichterliche Beantwortung Folgen f\u00fcr eine ganze Branche haben k\u00f6nnte: Sch\u00fctzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch vor Diskriminierung im Gesundheitswesen?<\/p>\n<p>Vorinstanzen verneinten AGG-Versto\u00df<\/p>\n<p>Der Grund f\u00fcr die Ablehnung sei ihr Handicap gewesen, sagt S. \u00abUnd das geht nicht.\u00bb Dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, der die Kl\u00e4gerin unterst\u00fctzt, sind nach eigenen Angaben zahlreiche \u00e4hnliche F\u00e4lle von Benachteiligung in Arztpraxen, Krankenh\u00e4usern oder Rehakliniken bekannt. Doch selbst bei offensichtlicher Diskriminierung h\u00e4tten Betroffene h\u00e4ufig keine gesetzliche Handhabe, kritisiert der Verband. Denn: Bislang sei umstritten, ob das Gleichbehandlungsgesetz auch im Gesundheitsbereich anwendbar ist.<\/p>\n<p>In dem Verfahren, um das es nun beim BGH geht, scheiterte die Klage bisher genau an dieser H\u00fcrde. Das Amtsgericht Fritzlar gab ihr nicht statt und das Landgericht Kassel wies die Berufung zur\u00fcck. Es entschied, ein Vertrag \u00fcber eine Rehabilitations-Behandlung sei kein Massengesch\u00e4ft oder einem solchen \u00e4hnliches Rechtsgesch\u00e4ft. Das AGG sei daher nicht anzuwenden.<\/p>\n<p>Folgen f\u00fcr andere F\u00e4lle von Diskriminierung<\/p>\n<p>\u00abSollte der BGH das Urteil der Vorinstanz aufheben, wird das umfangreiche Konsequenzen haben, denn er w\u00fcrde damit klarstellen, dass das AGG auf medizinische Behandlungsvertr\u00e4ge angewendet werden kann\u00bb, sagt der Anwalt der Kl\u00e4gerin aus den Vorinstanzen, Michael Richter. \u00abDas w\u00fcrde dann nicht nur behinderten Menschen zu ihrem Recht verhelfen, sondern auch Menschen, die aus anderen Gr\u00fcnden im Gesundheitswesen diskriminiert werden.\u00bb<\/p>\n<p>Die betroffene Rehaklinik wollte sich nicht \u00e4u\u00dfern. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) erkl\u00e4rte, Reha- und Vorsorgekliniken in privater Tr\u00e4gerschaft setzten sich \u00abkonsequent f\u00fcr eine qualitativ hochwertige und diskriminierungsfreie Versorgung\u00bb der Patientinnen und Patienten ein. Der BDPK begr\u00fc\u00dfe eine rechtliche Kl\u00e4rung zur Anwendbarkeit des AGG im Gesundheitswesen, da sie zu mehr Rechtssicherheit beitrage.<\/p>\n<p>Das AGG ist das deutsche Bundesgesetz gegen Diskriminierung. Es ist seit 20 Jahren in Kraft und soll Menschen vor einer Benachteiligung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Alters, Geschlechts, Behinderungen, Religion oder sexuellen Identit\u00e4t sch\u00fctzen. Das Diskriminierungsverbot gilt etwa f\u00fcr Arbeitsverh\u00e4ltnisse oder bei der Wohnungssuche.<\/p>\n<p>400 Betroffene wandten sich 2025 an Antidiskriminierungsstelle<\/p>\n<p>Diskriminierung sei im Gesundheitssektor weit verbreitet, sagt die Bundesbeauftragte f\u00fcr Antidiskriminierung, Ferda Ataman. \u00abUmfragen zufolge hat jeder vierte Befragte schon einmal Benachteiligungen im Krankenhaus oder in der Arztpraxis erlebt\u00bb, sagt sie. Im vergangenen Jahr h\u00e4tten sich etwa 400 Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt, um sich juristisch beraten zu lassen.<\/p>\n<p>Sollte der BGH best\u00e4tigen, dass das AGG auch im Gesundheitssektor gilt, w\u00e4re das \u00abeine wegweisende Entscheidung f\u00fcr den Diskriminierungsschutz in Deutschland &#8211; und f\u00fcr viele Millionen Menschen, die auf das Gesundheitswesen angewiesen sind\u00bb, sagt Ataman. Im anderen Fall sei der Gesetzgeber gefragt, Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung im Gesundheitsbereich zu schaffen. Ihrem Sprecher zufolge ist der Aspekt in der am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Reform des AGG nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Auch Kl\u00e4gerin Renate S. fordert, dass das AGG auch im Gesundheitswesen gilt. Als Mensch mit Sehbehinderung sei ihr schon abgesprochen worden, dass sie sich eigenst\u00e4ndig umziehen oder Dokumente unterschreiben k\u00f6nne. Andere d\u00fcrften ihren Blindenhund nicht mit zum Arzt nehmen. Auch Schwarze oder Musliminnen mit Kopftuch hat die Kl\u00e4gerin im Blick. \u00abIch bin ja kein Einzelfall. Und da kommt`s mir auch drauf an: Es geht mir nicht um mich selber.\u00bb<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Karlsruhe\/Kassel (dpa) &#8211; Nach einer Operation am Knie wird eine blinde Frau in eine Rehaklinik gebracht. 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