{"id":1000536,"date":"2026-05-07T06:47:20","date_gmt":"2026-05-07T06:47:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1000536\/"},"modified":"2026-05-07T06:47:20","modified_gmt":"2026-05-07T06:47:20","slug":"normalerweise-sollte-nein-auch-nein-heissen-aber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1000536\/","title":{"rendered":"\u201eNormalerweise sollte \u201aNein\u2018 auch Nein hei\u00dfen, aber\u2026\u201c"},"content":{"rendered":"<p>\t\t* <strong>Triggerwarnung:<\/strong> Eventuell k\u00f6nnen einige Passagen in diesem Artikel verst\u00f6rend wirken, denn es wird ausf\u00fchrlich sexualisierte Gewalt thematisiert. Wir haben uns gro\u00dfe M\u00fche gegeben, die Worte achtsam zu w\u00e4hlen. *<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.allesmuenster.de\/cms\/wp-content\/uploads\/amtsgericht-muenster-ir-100.jpg\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-131830 size-medium\" src=\"data:image\/svg+xml,%3Csvg%20xmlns=\" http:=\"\" alt=\"Ein Freispruch am Amtsgericht M\u00fcnster in einem Verfahren wegen Vergewaltigung sorgte f\u00fcr Aufsehen. (Foto: Isaak Rose)\" width=\"300\" height=\"200\" data-lazy- data-lazy- data-lazy-src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/amtsgericht-muenster-ir-100-300x200.jpg\"\/><\/a>Ein Freispruch am Amtsgericht M\u00fcnster in einem Verfahren wegen Vergewaltigung sorgte f\u00fcr Aufsehen. (Foto: Isaak Rose)<\/p>\n<p><strong>Ein Freispruch am Amtsgericht M\u00fcnster in einem Verfahren wegen Vergewaltigung sorgte f\u00fcr Aufsehen. Auch wenn die Gesch\u00e4digte \u201eNein\u201c gesagt und sich gewehrt habe, k\u00f6nne das Gericht nicht mit Sicherheit davon ausgehen, dass der Angeklagte strafbar gehandelt habe. Statt einer mehrj\u00e4hrigen Gef\u00e4ngnisstrafe endete die Verhandlung gem\u00e4\u00df dem Grundsatz \u201ein dubio pro reo\u201c mit einem Freispruch f\u00fcr den mehrfach Vorbestraften.<\/strong><\/p>\n<p>Eigentlich h\u00e4tte die Verhandlung bereits im Februar stattfinden sollen. Richterin, Staatsanw\u00e4ltin, zwei Sch\u00f6ffen und der Verteidiger sowie zwei Zeuginnen und eine interessierte \u00d6ffentlichkeit sa\u00dfen dazu morgens im Amtsgericht M\u00fcnster bereit. Nur einer fehlte: der Angeklagte selbst. Der Termin wurde deshalb abgebrochen und einige Monate sp\u00e4ter nachgeholt. Die Richterin verf\u00fcgte, dass die Polizei den Beschuldigten dieses Mal von zu Hause abholen solle. So kam der Personenkreis erneut zusammen, dieses Mal mit einer anderen Sch\u00f6ffenbesetzung.<\/p>\n<p>Einlassung des Angeklagten<\/p>\n<p>Der Angeklagte pr\u00e4sentierte sich gut vorbereitet. Er gab an, die Ladung zum Ersttermin habe ihn nicht erreicht, weshalb er nichts von dem Termin gewusst habe. Sollte das Gericht den Zugang der Ladung nicht rechtssicher nachweisen k\u00f6nnen, w\u00fcrde er so einem Ordnungsgeld entgehen.<\/p>\n<p>Die Erfahrung im Gerichtssaal war ihm anzumerken; er ist bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen sexueller Bel\u00e4stigung, Betrugs, K\u00f6rperverletzung und der verbotenen Verbreitung pornografischer Inhalte. Zudem lief gegen ihn ein Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie.<\/p>\n<p>Der Mitte 30-J\u00e4hrige aus M\u00fcnster beteuerte im Saal seine \u201eLeidenschaft f\u00fcr gewisseren h\u00e4rteren Geschlechtsverkehr\u201c und erkl\u00e4rte, dass er auch mit der Gesch\u00e4digten, seiner Ex-Partnerin, eine Dynamik gepflegt habe, die \u201eim BDSM-Bereich h\u00e4ufiger\u201c vorkomme. Man sei beispielsweise gemeinsam im Wald aktiv gewesen; dies habe sich erst nach der Geburt des gemeinsamen Kindes eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Zu seinem Hintergrund gab er an, die Gesch\u00e4digte am Berufskolleg kennengelernt zu haben, w\u00e4hrend er noch in einer anderen Beziehung war. Zu diesem Zeitpunkt war sie 18 und er 28 Jahre alt. Er sei zudem ehrenamtlich aktiv gewesen und f\u00fcr \u201eDie PARTEI\u201c im Kommunalwahlkampf 2025 angetreten. Was in seiner Einlassung wie eine Unterst\u00fctzung durch die Partei klang, stellte sich auf Nachfrage der Redaktion anders dar. Der Kreisverband M\u00fcnster teilte ALLES M\u00dcNSTER mit: \u201eDie Person war kurzzeitig Mitglied, wir haben seit Anfang September keinen Kontakt mehr. Ein solcher Fall zeigt, wie wichtig es ist, innerhalb unserer bestehenden Strukturen so wachsam wie m\u00f6glich zu sein.\u201c<\/p>\n<p>Die Berufsjurist*innen schienen viele seiner Aussagen am\u00fcsant zu finden. Sowohl die Richterin als auch die Staatsanw\u00e4ltin mussten schmunzeln, als er ausf\u00fchrte, dass \u201eNein\u201c im BDSM-Bereich kein Safeword sei, sondern eher etwas Abstraktes wie \u201eBananenkuchen\u201c. Ein eigenes Codewort h\u00e4tten die beiden allerdings nicht vereinbart. Die Richterin schien mit dem Begriff \u201eBDSM\u201c wenig vertraut zu sein; im Laufe der Verhandlung wurde gemeinsam mit dem Verteidiger \u201egegoogelt\u201c, was die Abk\u00fcrzung \u00fcberhaupt bedeute. BDSM steht f\u00fcr \u201eBondage &amp; Discipline, Dominance &amp; Submission sowie Sadism &amp; Masochism\u201c. Als Oberbegriff bezeichnet es vielf\u00e4ltige sexuelle Pr\u00e4ferenzen, die \u00fcblicherweise durch ein Machtgef\u00e4lle zwischen den Beteiligten gepr\u00e4gt sind.<\/p>\n<p>Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie<\/p>\n<p>Sein Kind habe er seit \u00fcber zwei Jahren nicht mehr gesehen. Ausl\u00f6ser sei eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie gewesen, woraufhin die Gesch\u00e4digte ihn rausgeworfen habe. Auf Nachfrage, ob ihm der Kontakt zu seinem Kind untersagt sei, reagierte er z\u00f6gerlich und behauptete, dies sei ihm nie offiziell mitgeteilt worden. Er verwies gegen\u00fcber der Richterin auf einen Schnuller an seinem Rucksack, der ihn an sein Kind erinnern solle. Von einem Kontaktverbot des Jugendamtes habe er lediglich durch seinen Zahnarzt erfahren, so die Erkl\u00e4rung des Angeklagten.<\/p>\n<p>Der Verteidiger dr\u00e4ngte darauf, das Verfahren wegen Kinderpornografie nicht zu schwer zu gewichten, da dieses schlie\u00dflich eingestellt worden sei. Die Staatsanw\u00e4ltin korrigierte diese Darstellung umgehend: Das Verfahren wurde nach \u00a7 154 StPO eingestellt. Diese Vorschrift erlaubt es, von der Verfolgung einer Tat abzusehen, wenn die Strafe im Hinblick auf eine andere Tat \u2013 hier der deutlich schwerer wiegende Vorwurf der Vergewaltigung \u2013 \u201enicht betr\u00e4chtlich ins Gewicht f\u00e4llt\u201c. Es handelt sich also nicht um einen Freispruch aus Mangel an Beweisen, sondern um eine prozess\u00f6konomische Entscheidung. Bei einem rechtskr\u00e4ftigen Freispruch in der schwereren Sache wird das eingestellte Verfahren wegen Kinderpornografie neu gepr\u00fcft und wahrscheinlich wieder aufgenommen.<\/p>\n<p>Beziehung von Gewalt gepr\u00e4gt<\/p>\n<p>Das erste private Treffen der beiden kam auf seine Initiative hin zustande; er habe als Hobbyfotograf Bilder von ihr machen wollen. Daraus entwickelte sich eine Aff\u00e4re, in deren Folge sich seine damalige Partnerin von ihm trennte. Mit der Gesch\u00e4digten ging der Angeklagte daraufhin eine l\u00e4ngere Beziehung ein, die nach ihren Angaben durch massive Gewalt gepr\u00e4gt war. Der Angeklagte versicherte auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft, dass Gewalt lediglich Bestandteil der sexuellen Beziehung gewesen sei. Dabei sei es auch h\u00e4ufiger zum W\u00fcrgen gekommen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.allesmuenster.de\/cms\/wp-content\/uploads\/amtsgericht_062020-th-6.jpg\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-131842 size-medium\" src=\"data:image\/svg+xml,%3Csvg%20xmlns=\" http:=\"\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"200\" data-lazy- data-lazy- data-lazy-src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/amtsgericht_062020-th-6-300x200.jpg\"\/><\/a>Das Amtsgericht M\u00fcnster. (Archivbild: Thomas H\u00f6lscher)<\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4digte schilderte die Situation g\u00e4nzlich anders: Die Initiative sei meist vom Angeklagten ausgegangen, und Gewalt habe sich regelm\u00e4\u00dfig durch alle Lebensbereiche gezogen.\u00a0Einmal, so beschrieb sie es vor Gericht, habe sie w\u00e4hrend der Schwangerschaft aus der gemeinsamen Wohnung fl\u00fcchten wollen, woraufhin der Angeklagte sie mit einer Schusswaffe bedroht habe, um sie am Gehen zu hindern. Auf Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft wurde der Redaktion best\u00e4tigt, dass der Angeklagte in dem damaligen Fall \u201efreiwillig auf Gegenst\u00e4nde verzichtet\u201d hat. Gemeint sind damit wohl eine Schreckschusswaffe und ein Teleskopschlagstock. Bei einem anderen Vorfall, so sagte die Gesch\u00e4digte aus, habe er sie auf das Bett geschubst, dort fixiert und mit der Faust in das Kopfkissen direkt neben ihren Kopf geschlagen.<\/p>\n<p>Der konkrete Vorfall der mutma\u00dflichen Vergewaltigung wurde von der Gesch\u00e4digten wie folgt geschildert: An einem Vormittag habe sie mit dem Angeklagten zun\u00e4chst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr auf dem Sofa gehabt. Dann jedoch habe er sich mit seinem vollen Gewicht auf sie gelegt und ihren Kehlkopf eingedr\u00fcckt. Sie habe mehrfach gefordert, er solle aufh\u00f6ren, und unter anderem \u201eStopp\u201c, \u201eNein\u201c sowie \u201eH\u00f6r auf, das tut weh\u201c gesagt. Der Angeklagte habe darauf nicht reagiert und die Handlung bis zu seinem Orgasmus fortgesetzt.<\/p>\n<p>Sie erinnere sich, dass sie danach lange geduscht habe und sich bis heute sch\u00e4me. Es falle ihr nach wie vor schwer, \u00fcber den Vorfall zu sprechen. Aufgearbeitet habe sie das Erlebte bisher nicht; in der Therapie sei ihr geraten worden, damit bis nach der Verhandlung zu warten, um ihre Aussage nicht durch therapeutische Einfl\u00fcsse zu verwaschen. Stattdessen habe lediglich eine Symptombehandlung stattgefunden. Tats\u00e4chlich wird Opfern sexualisierter Gewalt h\u00e4ufig nahegelegt, eine Traumatherapie erst nach Abschluss der Zeugenaussage zu beginnen, um den Vorwurf der Suggestibilit\u00e4t zu vermeiden.<\/p>\n<p>In einem Urteil aus dem Jahr 2025 (5 StR 394\/25) hat der BGH diese Strategie jedoch abgelehnt und stattdessen vorgeschlagen, eine \u201eausf\u00fchrliche polizeiliche Vernehmung zu Beginn des Ermittlungsverfahrens in Bild und Ton\u201c aufzeichnen zu lassen. Dennoch ist die gegenteilige Ansicht weiterhin weit verbreitet, sodass Betroffene regelm\u00e4\u00dfig Jahre auf den Beginn einer Therapie warten. Im vorliegenden Fall hielten es die Beh\u00f6rden offenbar nicht f\u00fcr n\u00f6tig, die Zeugenaussage fr\u00fchzeitig audiovisuell zu sichern. So vergingen allein seit der Anzeige mehr als zwei Jahre, die Verz\u00f6gerungen durch das Fernbleiben des Angeklagten noch nicht eingerechnet.<\/p>\n<p class=\"mspp-donation-head\">Unterst\u00fctze unsere Arbeit<\/p>\n<p class=\"mspp-donation-sub\">Unser Lokaljournalismus ist dir mehr wert als nur ein Like? Jetzt spenden!<\/p>\n<p>Fragw\u00fcrdiger Umgang mit Zeuginnen im Gerichtssaal<\/p>\n<p>F\u00fcr sichtliche Irritationen sorgte der Umgang des Verteidigers und der Richterin mit den beiden Zeuginnen. W\u00e4hrend bei der Befragung des Angeklagten mehrmals \u00fcber dessen Witze gelacht und \u00fcber BDSM gescherzt wurde, gestaltete sich das Verh\u00f6r der Zeuginnen deutlich konfrontativer.<\/p>\n<p>Der Verteidiger bezeichnete das Weinen unter der Dusche und das Gef\u00fchl, \u201esich dreckig zu f\u00fchlen\u201c, als \u201eStandardbegriffe, die man so im Fernsehen h\u00f6rt\u201c. Fast drohend k\u00fcndigte er an, f\u00fcr ein eventuelles Berufungsverfahren ein \u201eGutachten zur Glaubw\u00fcrdigkeit\u201c zu beantragen, sollte es zu einem Schuldspruch kommen.<\/p>\n<p>Im Publikum l\u00f6ste dieses Verhalten wiederholt Emp\u00f6rung aus. Der Anwalt bat daraufhin die Richterin, die \u00d6ffentlichkeit zu ermahnen. Eine Bitte, der sie nachkam. Im Anschluss fragte der Verteidiger die Gesch\u00e4digte, ob in der Beziehung \u201eauch Toys verwendet worden\u201c seien. Diese reagierte sichtlich irritiert wegen des fehlenden Zusammenhangs, bat um eine Konkretisierung der Frage und versicherte zugleich, ehrlich antworten zu wollen.<\/p>\n<p>Mitten in der Befragung wurde das Verfahren aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der Protokollierung unterbrochen. W\u00e4hrend der Pause kam es vor dem Saal zu einem kurzen Gespr\u00e4ch zwischen den beiden Zeuginnen, die fr\u00fcher eng befreundet waren, aber seit Jahren keinen Kontakt mehr hatten. Als die Verhandlung fortgesetzt wurde, nutzte der Verteidiger diesen Umstand sofort als Angriffspunkt: Er unterstellte eine geheime Absprache. Das Gespr\u00e4ch, das von den Zuschauern im schmalen Gang des Gerichts mitgeh\u00f6rt werden konnte, hatte jedoch keinen Bezug zum Verfahren. Die Zeugin hatte sich lediglich nach dem Befinden der Gesch\u00e4digten erkundigt, da eine solche Verhandlung sichtlich nervenaufreibend sei. Der Verteidiger sah sich dennoch in seiner Vermutung einer \u201eVerschw\u00f6rung\u201c gegen seinen Mandanten best\u00e4tigt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.allesmuenster.de\/cms\/wp-content\/uploads\/amtsgericht_062020-th-7.jpg\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-131843\" src=\"data:image\/svg+xml,%3Csvg%20xmlns=\" http:=\"\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"200\" data-lazy- data-lazy- data-lazy-src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/amtsgericht_062020-th-7-300x200.jpg\"\/><\/a>(Archivbild: Thomas H\u00f6lscher)<\/p>\n<p>Dass dem nicht so war, verdeutlichte die Zeugenaussage der zweiten Zeugin. Sie wusste zun\u00e4chst gar nicht, um welchen konkreten Vorfall es ging, schilderte jedoch ein regelm\u00e4\u00dfiges \u00fcbergriffiges Verhalten des Angeklagten, von dem sie auch selbst betroffen gewesen sei. Auf eine m\u00f6gliche Vergewaltigung angesprochen, erinnerte sie sich an eine Geschichte, die im Wald stattgefunden haben soll. Ein Detail, das zuvor nur der Angeklagte, nicht aber die Gesch\u00e4digte erw\u00e4hnt hatte. Die Richterin schnitt dieses Thema jedoch ab und beharrte auf dem Ereignis auf dem Sofa.<\/p>\n<p>Als die Zeugin aufgrund der vergangenen Jahre Unsicherheiten bei der zeitlichen Zuordnung zeigte, reagierte die Richterin beinahe herablassend: Es sei ja nicht so, als habe eine Freundin erz\u00e4hlt, dass ein sch\u00f6nes Kleid kaputtgegangen sei. Wenn einem von einer Vergewaltigung berichtet werde, erinnere man sich doch daran.\u00a0Die Zeugin entgegnete daraufhin klar, dass sie seitdem viele schlimme Dinge erlebt und geh\u00f6rt habe und diese nicht alle auf Abruf bereitstehen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Zur Einordnung: Die Opferschutzorganisation Wei\u00dfer Ring geht davon aus, dass in Deutschland jede Minute ein Mensch Opfer sexualisierter Gewalt wird. Rechnet man die Ergebnisse der aktuellen Dunkelfeldstudie des Bundes (LeSuBiA 2025) beispielhaft auf M\u00fcnster herunter, entspr\u00e4che dies etwa 13 bis 15 F\u00e4llen sexualisierter Gewalt in der Stadt, pro Tag. T\u00e4ter sind am h\u00e4ufigsten (Ex-)Partner, der Tatort meist das eigene Zuhause.<\/p>\n<p>Im starken Kontrast zur harten Befragung der Frauen stand die zeitweise lockere Atmosph\u00e4re unter den anwesenden Juristen. So versuchte sich auch der Verteidiger an einem Scherz: Ein \u201eNein\u201c k\u00f6nne in der BDSM-Szene, die man im Saal soeben per zweimin\u00fctiger Internetrecherche \u201edurchdrungen\u201c hatte, niemals ein Safeword sein. Ein solches laute eher \u201eMarshmallow\u201c, so der Verteidiger, um nicht den \u201eBananenkuchen\u201c-Witz des Angeklagten zu wiederholen.<\/p>\n<p>Audioaufnahme als Beweismittel abgelehnt<\/p>\n<p>Eine Audioaufnahme, auf der der Angeklagte zu h\u00f6ren ist, wurde als Beweismittel nicht zugelassen. In dem Mitschnitt wird er mit dem konkreten Fall konfrontiert. Im Gegensatz zu seinen Behauptungen vor Gericht erinnerte er sich in dieser Aufnahme offenbar sehr wohl an den Vorfall. Er streitet die Vorw\u00fcrfe darin nicht ab, sondern behauptet, es habe sich um ein \u201eMissverst\u00e4ndnis\u201c gehandelt. Er habe sich nicht gut verhalten und Fehler gemacht. Besonders brisant: In der Aufnahme macht er deutlich, dass er ihr \u201eNein\u201c h\u00f6rte, und gestand zudem ein, auch bei anderen Gelegenheiten Grenzen \u00fcberschritten zu haben.<\/p>\n<p>Die Richterin lehnte die Zulassung dieser Aufnahme als Beweismittel jedoch ab. In der Folge mussten sie und die Sch\u00f6ffen ihre Beratung abschlie\u00dfen, ohne diese Tonaufzeichnung ber\u00fccksichtigen zu d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Schlusspl\u00e4doyer der Staatsanw\u00e4ltin und das letzte Wort<\/p>\n<p>In ihrem Schlusspl\u00e4doyer blieb die Staatsanw\u00e4ltin bei ihrer Einsch\u00e4tzung: Der Sachverhalt habe sich best\u00e4tigt. Zwar gebe der Angeklagte an, sich nicht mehr an die Tat zu erinnern, er verneine jedoch auch nicht, dass es zu der geschilderten Situation gekommen sei. Sie halte die Aussage der Gesch\u00e4digten f\u00fcr glaubhaft und stellte klar, dass \u201esp\u00e4testens das Wegdr\u00fccken\u201c als \u201eCodewort\u201c h\u00e4tte ausreichen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Das Gesetz sieht f\u00fcr eine Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von zwei bis 15 Jahren vor. Strafmildernd sei zu ber\u00fccksichtigen, dass die Tat bereits lange zur\u00fcckliege. Strafversch\u00e4rfend wirke hingegen, dass der Angeklagte bereits mehrfach vorbestraft sei und die Folgen der Tat f\u00fcr die Gesch\u00e4digte bis heute andauerten. Die Staatsanw\u00e4ltin forderte deshalb eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte f\u00fcr den Fall, dass er \u201ezu weit gegangen\u201c sei.<\/p>\n<p>Im Zweifel f\u00fcr den Angeklagten<\/p>\n<p>\u201eNormalerweise\u201c, so begann die Richterin die m\u00fcndliche Urteilsbegr\u00fcndung, \u201esollte Nein auch Nein hei\u00dfen.\u201c Dennoch habe das Gericht nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen k\u00f6nnen, dass dies im konkreten Moment f\u00fcr den Angeklagten auch erkennbar gewesen sei. Problematisch sei nach Ansicht des Gerichts das Fehlen eines eindeutigen \u201eSafewords\u201c gewesen. Ein klassisches \u201eNein, h\u00f6r auf\u201c eigne sich in diesem spezifischen Kontext laut Urteilsbegr\u00fcndung nicht als solches. Zudem liege eine klassische \u201eAussage-gegen-Aussage\u201c-Konstellation vor. Insofern gelte, so die Richterin, der Grundsatz \u201ein dubio pro reo\u201c: im Zweifel f\u00fcr den Angeklagten.<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt. F\u00fcr die Gesch\u00e4digte bedeutet dies, dass sie sich in einigen Monaten erneut einem Verfahren und der damit verbundenen psychischen Belastung stellen muss. Sollte der Angeklagte dem neuen Ersttermin, wie bereits im Amtsgerichtsverfahren, fernbleiben, drohen weitere Verz\u00f6gerungen von mehreren Monaten.<\/p>\n<p>Wer hilft Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind?<\/p>\n<p>Als Lotse im Hilfsnetz gilt die Organisation \u201cWEISSER RING\u201d. In M\u00fcnster hat der eingetragene Verein <a href=\"https:\/\/www.gewaltschutz-muenster.de\/de\/einrichtungen\/weisser-ring-e-v-aussenstelle-muenster\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">eine eigene Zweigstelle<\/a>. Zudem betreibt die Organisation ein \u201cOpfertelefon\u201d: 116 006. Weitere Hilfestellen sind der <a href=\"https:\/\/www.frauennotruf-muenster.de\/beratung-unterstuetzung\/so-erreichen-sie-uns\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">Frauennotruf<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.zartbitter-muenster.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">Zartbitter<\/a>\u00a0oder <a href=\"https:\/\/www.frauenhelfenfrauen-ev.de\/kontakt\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">Frauen helfen Frauen<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>*****<\/strong><\/p>\n<p>Der folgende Meinungsbeitrag stammt von einer Person, die der \u00f6ffentlichen Verhandlung beigewohnt hatte.<\/p>\n<p>\u201eNein\u201c darf nicht zur Verhandlungssache werden. Ein Kommentar von Nina H.<\/p>\n<blockquote>\n<p>Was wir in diesem Gerichtssaal miterleben mussten, l\u00e4sst sich nur als institutionelle K\u00e4lte beschreiben. Es war zutiefst ersch\u00fctternd zu sehen, mit welcher \u00dcberheblichkeit und R\u00fccksichtslosigkeit der Betroffenen begegnet wurde, w\u00e4hrend sie unter sichtlichen Qualen die intimsten Details ihres Traumas preisgab. Dass ein Verteidiger das Weinen unter der Dusche oder die Schilderung der Gewalt als blo\u00dfe \u201eTatort-Klischees\u201c abtut, ist nicht nur r\u00fccksichtslos, sondern eine bewusste Herabw\u00fcrdigung menschlichen Leids.<\/p>\n<p>Doch das Versagen endete nicht auf der Seite der Verteidigung: Dass eine Richterin einer solchen Zeugin nicht mit entsprechender R\u00fccksicht begegnet, verdeutlicht den Mangel an psychologischer Schulung f\u00fcr solche Prozesse. Dabei ging bereits aus beiden Erz\u00e4hlungen, auch aus jener des Angeklagten, hervor, dass hier eindeutig Grenzen \u00fcberschritten wurden. Die Betroffene hat unmissverst\u00e4ndlich Nein gesagt. Eine \u00c4u\u00dferung, die der Angeklagte schlicht ignorierte.<\/p>\n<p>Es ist ein furchtbares Signal, wenn selbst dieses klare \u201eNein\u201c nicht ausreicht, um strafbares Handeln festzustellen, nur weil kein \u201eSafeword\u201c vereinbart wurde. Diese T\u00e4ter-Opfer-Umkehr macht fassungslos: Der Betroffenen wurde durch das Urteil vermittelt, sie trage die Verantwortung f\u00fcr ihre eigene Vergewaltigung, weil sie nicht das \u201ekorrekte\u201c, und faktisch nicht existierende, Codewort benutzt habe. Wenn die Justiz das elementarste Wort der Ablehnung zur Verhandlungssache erkl\u00e4rt, darf man sich nicht wundern, warum so viele Taten unangezeigt bleiben. Wer diesen Prozess verfolgt hat, sah eine unvorstellbar starke Frau, die den Mut hatte, sich dem Rechtsstaat anzuvertrauen. Und zugleich sah man einen Rechtsstaat, der sie durch blo\u00dfstellende Fragen und einen absurden Freispruch ein zweites Mal traumatisiert hat. Solange Frauen in unseren Gerichtss\u00e4len nicht ernst genommen werden, bleibt \u201eim Zweifel f\u00fcr den Angeklagten\u201c viel zu oft ein Freibrief f\u00fcr Gewalt.<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>                         <a href=\"https:\/\/www.allesmuenster.de\/author\/ir\/\" class=\"fn url\" target=\"_blank\" title=\"Isaak Rose\" rel=\"nofollow noopener\"> <img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"250\" height=\"250\" alt=\"\" src=\"data:image\/svg+xml,%3Csvg%20xmlns=\" http:=\"\" class=\"avatar avatar-250 photo\" style=\"max-width:250px\" data-lazy-src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/rose_allesmuenster.jpg\"\/><\/a> <\/p>\n<p>Isaak Rose schreibt als freier Journalist f\u00fcr ALLES M\u00dcNSTER. Als ausgebildeter P\u00e4dagoge und Student der Rechtswissenschaft legt er seinen Schwerpunkt auf die Themen Politik und Recht.<\/p>\n<p> <a href=\"https:\/\/www.allesmuenster.de\/author\/ir\/\" class=\"url\" target=\"_blank\" title=\"Isaak Rose\" rel=\"nofollow noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"250\" height=\"250\" alt=\"\" src=\"data:image\/svg+xml,%3Csvg%20xmlns=\" http:=\"\" class=\"avatar avatar-250 photo\" style=\"max-width:250px\" data-lazy-src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/rose_allesmuenster.jpg\"\/><\/a>  <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"* Triggerwarnung: Eventuell k\u00f6nnen einige Passagen in diesem Artikel verst\u00f6rend wirken, denn es wird ausf\u00fchrlich sexualisierte Gewalt thematisiert.&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1000537,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1843],"tags":[1601,3364,29,30,8970,1209],"class_list":{"0":"post-1000536","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-muenster","8":"tag-amtsgericht","9":"tag-de","10":"tag-deutschland","11":"tag-germany","12":"tag-muenster","13":"tag-nordrhein-westfalen"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/116531956911696255","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1000536","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1000536"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1000536\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1000537"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1000536"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1000536"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1000536"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}