{"id":1000770,"date":"2026-05-07T09:02:17","date_gmt":"2026-05-07T09:02:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1000770\/"},"modified":"2026-05-07T09:02:17","modified_gmt":"2026-05-07T09:02:17","slug":"kammergericht-berlin-verbandsklage-gegen-x-wegen-dsgvo-verstoessen-unzulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1000770\/","title":{"rendered":"Kammergericht Berlin: Verbandsklage gegen X wegen DSGVO-Verst\u00f6\u00dfen unzul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Umgang gro\u00dfer Social-Media-Plattformen mit personenbezogenen Daten besch\u00e4ftigt Gerichte, Verbrauchersch\u00fctzer und Nutzer seit Jahren. Im Mittelpunkt steht h\u00e4ufig die Frage, ob Plattformbetreiber Daten ihrer Nutzer in transparenter und rechtm\u00e4\u00dfiger Weise erheben, zusammenf\u00fchren und f\u00fcr personalisierte Inhalte oder Werbung verwenden d\u00fcrfen.<\/strong><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"717\" height=\"400\" src=\"data:image\/svg+xml,%3Csvg%20xmlns=\" http:=\"\" alt=\"\" class=\"wp-image-86615\" data-lazy-src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/Hand_haelt_iPhone_mit_X-Logo_202605070855-717x400.jpeg\"\/><\/p>\n<p>Das Kammergericht Berlin hatte nun \u00fcber eine Verbandsklage gegen die Betreiberin des sozialen Netzwerks X (ehemals Twitter)\u00a0zu entscheiden. Die Klage wurde von der niederl\u00e4ndischen Stiftung\u00a0Stichting Onderzoek Marktinformatie (SOMI) erhoben. SOMI machte behauptete Datenschutzverletzungen geltend und verlangte im Wege einer sogenannten\u00a0Abhilfeklage\u00a0Schadensersatz zugunsten betroffener Nutzer.<\/p>\n<p>Das KG Berlin wies die Klage jedoch als\u00a0unzul\u00e4ssig\u00a0ab. Nach Auffassung des Gerichts seien die geltend gemachten Schadensersatzanspr\u00fcche nicht f\u00fcr eine kollektive Rechtsverfolgung im Wege der Abhilfeklage geeignet. Entscheidend sei, dass ein m\u00f6glicher Schaden der einzelnen Nutzer jeweils individuell gepr\u00fcft werden m\u00fcsse. (KG Berlin, Urteil vom 30.04.2026 \u2013 Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=20%20VKl%201\/25\" title=\"KG, 30.04.2026 - 20 VKl 1\/25: Verbandsklage gegen X eingereicht\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">20 VKl 1\/25<\/a>)<\/p>\n<p>Der Streit um Datenverarbeitung, Werbung und Nutzerprofile<\/p>\n<p>SOMI warf X vor, personenbezogene Daten von Nutzern ohne wirksame Einwilligung umfangreich zu sammeln, zusammenzuf\u00fchren und auszuwerten. Nach Darstellung der Stiftung sollten diese Daten insbesondere dazu genutzt worden sein, personalisierte Werbung zu schalten und Nutzer durch personalisierte Inhalte zu beeinflussen.<\/p>\n<p>Mit der Klage verlangte SOMI nicht lediglich die Feststellung eines Datenschutzversto\u00dfes und auch kein blo\u00dfes Unterlassen bestimmter Datenverarbeitungen. Vielmehr ging es um Zahlungsanspr\u00fcche: F\u00fcr jeden in Deutschland registrierten Nutzer von X forderte SOMI mindestens\u00a0750 Euro Schadensersatz\u00a0im Zusammenhang mit der beanstandeten Datenverarbeitung. Zus\u00e4tzlich verlangte die Stiftung mindestens\u00a0250 Euro\u00a0f\u00fcr jeden Nutzer, der von einem konkreten Datenleck betroffen gewesen sein soll.<\/p>\n<p>Damit stand nicht nur die datenschutzrechtliche Bewertung des Verhaltens von X im Raum. Prozessual ging es vor allem um die Frage, ob solche Schadensersatzanspr\u00fcche in einer Abhilfeklage geb\u00fcndelt geltend gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Abhilfeklage nach dem VDuG: Nur bei im Wesentlichen gleichartigen Anspr\u00fcchen<\/p>\n<p>Die Abhilfeklage ist eine besondere Form der Verbandsklage. Sie erm\u00f6glicht es qualifizierten Einrichtungen, Anspr\u00fcche von Verbrauchern gegen Unternehmer kollektiv geltend zu machen. Anders als bei einer blo\u00dfen Feststellungsklage kann eine Abhilfeklage unmittelbar auf eine Leistung gerichtet sein, etwa auf Zahlung von Schadensersatz.<\/p>\n<p>Diese kollektive Rechtsverfolgung setzt jedoch voraus, dass die betroffenen Anspr\u00fcche\u00a0im Wesentlichen gleichartigsind. \u00a7 15 Abs. 1 Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) verlangt, dass die Anspr\u00fcche auf demselben oder auf im Wesentlichen vergleichbaren Sachverhalten beruhen und im Wesentlichen dieselben Tatsachen- und Rechtsfragen entscheidungserheblich sind. Genau an dieser Voraussetzung scheiterte die Klage nach Auffassung des KG Berlin.<\/p>\n<p>Warum das KG Berlin die Klage als unzul\u00e4ssig abwies<\/p>\n<p>Das Kammergericht stellte nicht etwa fest, dass Datenschutzverst\u00f6\u00dfe von X ausgeschlossen w\u00e4ren. Die Klage scheiterte vielmehr bereits auf der prozessualen Ebene.<\/p>\n<p>Nach Ansicht des Gerichts waren die von SOMI geltend gemachten Schadensersatzanspr\u00fcche nicht im Wesentlichen gleichartig. Schadensersatz wegen eines DSGVO-Versto\u00dfes setzt voraus, dass dem jeweiligen Betroffenen tats\u00e4chlich ein Schaden entstanden ist. Ein solcher Schaden kann zwar grunds\u00e4tzlich bereits in einem Kontrollverlust \u00fcber personenbezogene Daten liegen. Ob ein solcher Kontrollverlust aber im Einzelfall vorliegt, welchen Umfang er hat, wie lange er andauert und ob er angemessen zu entsch\u00e4digen ist, h\u00e4ngt nach Auffassung des KG Berlin von den individuellen Umst\u00e4nden des jeweiligen Nutzers ab.<\/p>\n<p>Das gilt nach der Entscheidung auch f\u00fcr m\u00f6gliche schadensvergr\u00f6\u00dfernde Umst\u00e4nde. \u00c4ngste, Sorgen, negative Gef\u00fchle oder eine missbr\u00e4uchliche Verwendung personenbezogener Daten durch Dritte lassen sich nicht pauschal f\u00fcr alle Nutzer gleicherma\u00dfen feststellen. Sie m\u00fcssen vielmehr bezogen auf die einzelne betroffene Person gepr\u00fcft werden. Damit fehlte es aus Sicht des Kammergerichts an der notwendigen Gleichartigkeit der Anspr\u00fcche. Die geltend gemachten Forderungen eigneten sich deshalb nicht f\u00fcr die angestrebte kollektive Durchsetzung im Wege der Abhilfeklage.<\/p>\n<p><strong>Erst Facebook, jetzt Google: 40 \u20ac Entsch\u00e4digung f\u00fcr Android-Nutzer<\/strong><\/p>\n<p>Neben dem Facebook-Datenskandal r\u00fcckt nun ein weiterer Gigant ins Visier von Datensch\u00fctzern: Google. Ein kleiner Trost: F\u00fcr Sie tut sich damit eine weitere M\u00f6glichkeit auf, schnell an entsprechende finanzielle Entsch\u00e4digung zu kommen.<\/p>\n<p>Wenn Sie ein Android-Ger\u00e4t nutzen, dann teilen Sie jeden Tag zahlreiche Daten mit Google. Unser Partner PrivacyReClaim ist der Meinung, dass das zu viel ist und geht daher gehen den Giganten vor. Sie haben jetzt noch die M\u00f6glichkeit, Ihre Anspr\u00fcche gegen Google geltend zu machen. Es gibt zwei Optionen:<\/p>\n<p class=\"h5 card-title\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\tSie verkaufen Ihre Anspr\u00fcche und erhalten direkt 40 \u20ac\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/p>\n<p>Null Risiko, schnelle und garantierte Entsch\u00e4digung.<\/p>\n<p class=\"h5 card-title\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\tSie machen Ihre Anspr\u00fcche selbst geltend\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/p>\n<p>Mehr Risiko, aber die Chance auf eine h\u00f6here Entsch\u00e4digung im Erfolgsfall.<\/p>\n<p>Keine inhaltliche Entlastung von X<\/p>\n<p>Wichtig ist: Die Entscheidung bedeutet nicht automatisch, dass die Datenverarbeitung von X rechtm\u00e4\u00dfig war. Das KG Berlin hat die Klage als unzul\u00e4ssig abgewiesen, weil die geltend gemachten Schadensersatzanspr\u00fcche nach seiner Auffassung nicht in der gew\u00e4hlten kollektiven Klageform verfolgt werden konnten.<\/p>\n<p>Die materiell-rechtliche Frage, ob X tats\u00e4chlich gegen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung versto\u00dfen hat, stand damit nicht im Zentrum der Entscheidung. Ebenso wenig schlie\u00dft das Urteil aus, dass einzelne Nutzer unter bestimmten Voraussetzungen individuelle Anspr\u00fcche pr\u00fcfen lassen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bedeutung f\u00fcr Nutzer und Datenschutzverfahren<\/p>\n<p>Die Entscheidung zeigt, dass kollektive Klagen im Datenschutzrecht an hohe prozessuale Anforderungen gekn\u00fcpft sind. Gerade bei DSGVO-Schadensersatzanspr\u00fcchen kommt es h\u00e4ufig auf individuelle Umst\u00e4nde an: Welche Daten wurden verarbeitet? Welche Person war betroffen? Kam es zu einem Kontrollverlust? Gab es weitere Folgen wie \u00c4ngste, Missbrauchsrisiken oder konkrete Nachteile?<\/p>\n<p>F\u00fcr Nutzer bedeutet das: Die Unzul\u00e4ssigkeit der Abhilfeklage nimmt ihnen nicht automatisch individuelle Rechte. Wer vermutet, dass seine personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden oder von einem Datenleck betroffen sind, kann weiterhin pr\u00fcfen lassen, ob Auskunfts-, L\u00f6schungs-, Widerspruchs- oder Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen.<\/p>\n<p>Rechtliche Beratung bei Datenschutzverst\u00f6\u00dfen und Plattformen<\/p>\n<p>Datenschutzverst\u00f6\u00dfe durch gro\u00dfe Plattformbetreiber sind rechtlich komplex. H\u00e4ufig geht es nicht nur um die Frage, ob Daten verarbeitet wurden, sondern auch darum, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschah, ob wirksam eingewilligt wurde und ob die betroffene Person einen ersatzf\u00e4higen Schaden darlegen kann.<\/p>\n<p>Wir unterst\u00fctzen Sie bei der Pr\u00fcfung Ihrer Rechte gegen\u00fcber Plattformbetreibern \u2013 etwa bei Auskunftsanspr\u00fcchen, L\u00f6schungsverlangen, Widerspr\u00fcchen gegen Datenverarbeitungen oder m\u00f6glichen Schadensersatzanspr\u00fcchen nach der DSGVO.<\/p>\n<p>Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Daten unrechtm\u00e4\u00dfig verarbeitet wurden oder Sie von einem Datenleck betroffen sind, pr\u00fcfen wir Ihre individuelle Situation und beraten Sie zu den n\u00e4chsten rechtlichen Schritten.<\/p>\n<p>hekem<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Der Umgang gro\u00dfer Social-Media-Plattformen mit personenbezogenen Daten besch\u00e4ftigt Gerichte, Verbrauchersch\u00fctzer und Nutzer seit Jahren. 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