{"id":1002514,"date":"2026-05-08T01:44:15","date_gmt":"2026-05-08T01:44:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1002514\/"},"modified":"2026-05-08T01:44:15","modified_gmt":"2026-05-08T01:44:15","slug":"rechtsverkehr-berliner-kammergericht-ruegt-anwaelte-wegen-ki-halluzinationen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1002514\/","title":{"rendered":"Rechtsverkehr: Berliner Kammergericht r\u00fcgt Anw\u00e4lte wegen KI-Halluzinationen"},"content":{"rendered":"<p>In der Welt der Justiz galt das geschriebene Wort in Form von Gesetzen und h\u00f6chstrichterlichen Urteilen lange als festes Fundament. Doch mit dem Einzug generativer K\u00fcnstlicher Intelligenz in Anwaltskanzleien ger\u00e4t diese Basis ins Wanken. Ein jetzt ver\u00f6ffentlichter Beschluss des Kammergerichts Berlin f\u00fchrt die Risiken vor Augen, wenn Anw\u00e4lte die Recherche an Sprachmodelle delegieren und die Ergebnisse nicht kontrollieren.<\/p>\n<p>        Weiterlesen nach der Anzeige<\/p>\n<p>Die Richter sahen sich gezwungen, <a href=\"https:\/\/gesetze.berlin.de\/bsbe\/document\/NJRE001640995\" rel=\"external noopener nofollow\" target=\"_blank\">eine deutliche Warnung an die Anwaltschaft auszusprechen<\/a>: In einem Familienrechtsstreit wurden nicht existierende Urteile zitiert, um die Erfolgsaussichten einer Beschwerde zu untermauern.<\/p>\n<p>Der Fall nahm seinen Anfang am Amtsgericht Berlin-Kreuzberg (Az.: 130 F 12281\/25). Eine Mutter hatte dort im Wege einer einstweiligen Anordnung beantragt, ihr die alleinige elterliche Sorge f\u00fcr ihre Tochter zu \u00fcbertragen. Sie begr\u00fcndete das mit einer vermeintlichen Kindeswohlgef\u00e4hrdung durch den Vater. Parallel dazu beantragte sie die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe.<\/p>\n<p>Doch schon das Amtsgericht wies die Antr\u00e4ge zur\u00fcck: Die Mutter habe eine besondere Eilbed\u00fcrftigkeit nicht glaubhaft gemacht. Es sei nicht ersichtlich, warum eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Die Entdeckung der Phantom-Urteile<\/p>\n<p>Gegen die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe legte die Frau mithilfe ihres Rechtsbeistands sofort Beschwerde beim Kammergericht ein. In der Begr\u00fcndung hie\u00df es, die erste Instanz habe die Anforderungen an die Erfolgsaussichten \u00fcberspannt. Um diese Rechtsauffassung zu st\u00fctzen, griff die Kanzlei zu einem vermeintlich starken Argument: einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. November 2007 mit dem Aktenzeichen XII ZB 183\/07, die angeblich in der Fachzeitschrift FamRZ 2008 auf Seite 137 abgedruckt sei.<\/p>\n<p>Was die Anwaltsseite offenbar nicht ahnte: Dieses Zitat war frei erfunden. Als die Richter des 17. Senats f\u00fcr Familiensachen die Quelle konsultieren wollten, stie\u00dfen sie ins Leere. Nach \u201eaufw\u00e4ndiger\u201c Recherche stellten sie fest, dass eine Entscheidung unter diesem Aktenzeichen in keiner juristischen Datenbank und auch nicht auf der BGH-Webseite existiert.<\/p>\n<p>        Weiterlesen nach der Anzeige<\/p>\n<p>Zwar findet sich in der genannten Zeitschrift auf der besagten Seite tats\u00e4chlich ein Beschluss der Karlsruher Richter. Der stammt aber aus einem anderen Jahr, tr\u00e4gt ein anderes Aktenzeichen und befasst sich inhaltlich mit der Einkommensbemessung eines Selbstst\u00e4ndigen nach einer Verbraucherinsolvenz. Mit Verfahrenskostenhilfe hatte diese Entscheidung nichts zu tun.<\/p>\n<p>Pr\u00fcfpflichten im Zeitalter der KI<\/p>\n<p>Das Kammergericht moniert in seinen Ausf\u00fchrungen (Az.: 17 WF 144\/25): Es handele sich offenbar um das Ergebnis einer \u201efantasierenden\u201c KI. Spanisch kam dem Senat ferner vor, dass sich bereits in der urspr\u00fcnglichen Antragsschrift ein weiteres Phantom-Zitat eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Brandenburg befand, das ebenfalls nirgends auffindbar war. In seinem Beschluss vom 20. November 2025 wies das Kammergericht die Beschwerde der Mutter nicht nur als unbegr\u00fcndet zur\u00fcck, sondern nutzte die Gelegenheit f\u00fcr eine grunds\u00e4tzliche R\u00fcge.<\/p>\n<p>Rechtsanw\u00e4lte sind demnach sowohl aufgrund ihres Mandatsverh\u00e4ltnisses als auch in ihrer Funktion als Organe der Rechtspflege verpflichtet, Schrifts\u00e4tze vor der Einreichung gr\u00fcndlich zu pr\u00fcfen. Dies gelte vor allem, wenn Werkzeuge wie KI zum Einsatz kommen.<\/p>\n<p>Der Fall illustriert ein <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/KI-Halluzinationen-vor-Gericht-11257460.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">wachsendes Problem in der juristischen Praxis: Halluzinationen von Sprachmodellen<\/a>. Diese KIs sind darauf trainiert, sprachlich plausible Texte zu generieren. Sie haben aber kein Verst\u00e4ndnis f\u00fcr Fakten oder die Realit\u00e4t. Wenn sie nach einem passenden Urteil gefragt werden, \u201eerfinden\u201c sie im Zweifel ein Aktenzeichen und eine Fundstelle, die t\u00e4uschend echt aussehen. F\u00fcr die Gerichte bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand: Richter m\u00fcssen nun Quellen verifizieren, die fr\u00fcher als gesichert galten.<\/p>\n<p>Internationale Bekanntheit erlangte haupts\u00e4chlich der Fall Mata vs. Avianca in den USA, bei dem <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/ChatGPT-erfindet-Gerichtsurteile-US-Anwalt-faellt-darauf-herein-9068180.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">ein New Yorker Anwalt durch ChatGPT generierte, komplett fiktive Pr\u00e4zedenzf\u00e4lle in einem Schriftsatz einreichte<\/a> und daf\u00fcr <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Mit-fiktiven-Faellen-von-ChatGPT-argumentiert-US-Anwalt-muss-Strafe-zahlen-9196497.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">zu einer Geldstrafe verurteilt wurde<\/a>. Auch in Deutschland mehren sich Berichte \u00fcber solche \u201eZitier-Geister\u201c. Der aktuelle Berliner Beschluss setzt hier jetzt eine formale Leitlinie f\u00fcr die Anwaltschaft. Letztlich scheiterte die Beschwerde der Mutter aber nicht an den falschen Zitaten, sondern an fehlender inhaltlicher Substanz.<\/p>\n<p>(<a class=\"redakteurskuerzel__link\" href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/mailto:mho@heise.de\" title=\"Martin Holland\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">mho<\/a>)<\/p>\n<p>\n      Dieser Link ist leider nicht mehr g\u00fcltig.\n    <\/p>\n<p>Links zu verschenkten Artikeln werden ung\u00fcltig,<br \/>\n      wenn diese \u00e4lter als 7\u00a0Tage sind oder zu oft aufgerufen wurden.\n    <\/p>\n<p><strong>Sie ben\u00f6tigen ein heise+ Paket, um diesen Artikel zu lesen. 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