{"id":1003743,"date":"2026-05-08T13:33:15","date_gmt":"2026-05-08T13:33:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1003743\/"},"modified":"2026-05-08T13:33:15","modified_gmt":"2026-05-08T13:33:15","slug":"ulmen-verliert-vor-gericht-spiegel-darf-ueber-deep-fake-verdacht-und-gewaltvorwuerfe-berichten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1003743\/","title":{"rendered":"Ulmen verliert vor Gericht: Spiegel darf \u00fcber Deep-Fake-Verdacht und Gewaltvorw\u00fcrfe berichten"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Christian Ulmen zog gegen den Spiegel wegen des Berichts \u201cDu hast mich virtuell vergewaltigt\u201d vor Gericht. Er geht vor allem gegen Deep-Fake-Verd\u00e4chtigungen und Gewaltvorw\u00fcrfe vor. Jetzt hat das LG Hamburg eine Entscheidung getroffen.\u00a0<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel hat in zul\u00e4ssiger Weise<strong> <\/strong>den Verdacht verbreitet, dass Christian Ulmen Deepfakes von Collien Fernandes verschickt hat. Auch \u00fcber Gewaltvorw\u00fcrfe durfte der Spiegel berichten. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden (Beschl. v. 7.5.2026, Az. 324 O 149\/26).<\/p>\n<p>Im Streit zwischen Christian Ulmen und dem Spiegel geht es um den Artikel \u201cDu hast mich virtuell vergewaltigt\u201d vom 21.3.2026. Der Spiegel hatte dort \u00fcber den Vorwurf von Collien Fernandes berichtet, ihr Ex-Mann Christian Ulmen habe Fake-Accounts in ihrem Namen auf Social Media erstellt. Unter diesen soll Ulmen \u00fcber hundert M\u00e4nner angeschrieben haben. Mit ca. 30 M\u00e4nnern soll eine Kommunikation begonnen worden sein, die am Ende in der \u00dcbermittlung von pornografischem Material und Fake-Telefonsex m\u00fcndete. Dies habe ihr Christian Ulmen selbst Ende Dezember 2024 gestanden.\u00a0<\/p>\n<p>All diesen Vorw\u00fcrfen ist Ulmen, vertreten durch Simon Bergmann (Schertz Bergmann Rechtsanw\u00e4lte), im Prozess nicht entgegengetreten.<\/p>\n<p>\u00dcber was wird gestritten?<\/p>\n<p>Ulmen bestreitet aber, Deepfake-Pornos von Collien Fernandes, also KI-generiertes Bildmaterial mit ihrem Gesicht, hergestellt und verbreitet zu haben. Die Verdachtsberichterstattung des Spiegel sei unzul\u00e4ssig. Der Spiegel, vertreten durch Dr. Marc-Oliver Srocke (JBViniol) meint hingegen, einen solchen Verdacht \u00fcberhaupt nicht erweckt zu haben. Im \u00dcbrigen w\u00e4re aber ein Mindestbestand an Beweistatsachen f\u00fcr diesen Verdacht gegeben, so dass die Berichterstattung so oder so zul\u00e4ssig sei. Fernandes hat k\u00fcrzlich im FAZ-Interview klargestellt, dass sich das <a href=\"https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/gesellschaft\/kriminalitaet\/collien-fernandes-ueber-christian-ulmen-der-taeter-sagt-ich-haette-die-familie-zerstoert-accg-200795045.html\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">Gest\u00e4ndnis von Ulmen nicht auf Deepfakes bezog<\/a>. Dies hatte der Spiegel aber nicht berichtet, so dass sich auch die <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/lg-hamburg-entscheidet-ueber-deep-fake-verdacht-ulmen-fernandes-spiegel\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"nofollow noopener\">Frage der Ausgewogenheit der Berichterstattung als Voraussetzung zul\u00e4ssiger Verdachtsberichterstattung stellt.<\/a><\/p>\n<p>Christian Ulmen wendet sich au\u00dferdem gegen den <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/christian-ulmen-collien-fernandes-spiegel-deepfake-gewalt\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"nofollow noopener\">Verdacht, gegen\u00fcber Fernandes gewaltt\u00e4tig gewesen zu sein und sie schwer bedroht zu haben<\/a>. Konkret sei auch unwahr, dass er seine Frau Collien Fernandes im Januar 2023 auf Mallorca in der gemeinsamen Wohnung k\u00f6rperlich misshandelt habe. Auch habe er sie nicht gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert.<\/p>\n<p>Der Spiegel hatte im Bericht auch aus einer Mail von Ulmen an seinen Strafverteidiger zitiert und die entsprechenden Passagen als Beleg f\u00fcr die Vorw\u00fcrfe gegen\u00fcber Ulmen pr\u00e4sentiert. <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/christian-ulmen-collien-fernandes-spiegel-deepfake-gewalt\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"nofollow noopener\">Auch dagegen wandte sich Ulmen<\/a>. Anwaltliche Kommunikation sei besonders gesch\u00fctzt, au\u00dferdem habe Fernandes den Code zu seinem iPad offenbar ausgesp\u00e4ht. Fernandes r\u00e4umte nach LTO-Informationen im Prozess ein, die Mail auf dem iPad von Ulmen gefunden zu haben; dieses sei aber nicht gegen Zugriff gesichert gewesen.<\/p>\n<p>Entscheidung des Landgerichts Hamburg<\/p>\n<p>Das Landgericht gab Ulmen nur in einem Nebenpunkt recht, in dem es um dessen Erscheinen vor einem spanischen Gericht ging. In den Hauptpunkten unterlag Ulmen:<\/p>\n<p>Der Verdacht, Ulmen habe sog. &#8222;Deepfake\u201c-Videos, die seine fr\u00fchere Ehefrau Collien Fernandes zeigen,\u00a0verbreitet, werde durch den Spiegel-Bericht erweckt. Der Verdacht entstehe aus dem Kontext des Gesamtbeitrags. Der Spiegel hatte hingegen im Prozess vertreten, ein solcher Verdacht sei gar nicht aufgestellt worden. Allerdings habe der Spiegel diesen Verdacht auch aufstellen d\u00fcrfen, da hierf\u00fcr der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen vorliege, so das LG Hamburg. Auf die Frage, ob der Spiegel \u201causgewogen\u201d berichtete, obwohl er seine Leser nicht dar\u00fcber in Kenntnis setzte, dass unklar ist, ob Ulmen auch Deepfake-Pornos verschickt hat, sondern im Gegenteil das Gest\u00e4ndnis von Ulmen so darstellt, als sei auch dies gestanden worden, geht das LG Hamburg nicht ein.\u00a0<\/p>\n<p>Der Verdacht, Ulmen habe sog. &#8222;Deepfake&#8220;-Videos auch hergestellt, werde beim Durchschnittsrezipienten hingegen gar nicht erst erweckt, so dass es nicht darauf ankomme, ob hierf\u00fcr Belegtatsachen existieren.\u00a0<\/p>\n<p>Die Voraussetzungen einer zul\u00e4ssigen Verdachtsberichterstattung seien auch in Bezug auf Gewaltvorw\u00fcrfe gegeben, so das LG Hamburg. Dies gelte zum einen f\u00fcr den Verdacht, Ulmen habe jeweils mindestens einmal gegen\u00fcber seiner fr\u00fcheren Ehefrau k\u00f6rperliche \u00dcbergriffe begangen oder sie schwer bedroht. Zum anderen liege auch hinsichtlich des ebenfalls beanstandeten Verdachts, Ulmen habe seine fr\u00fchere Ehefrau Collien Fernandes im Januar 2023 auf Mallorca in der gemeinsamen Wohnung k\u00f6rperlich misshandelt bzw. gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert, der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen vor.<\/p>\n<p>Ulmen scheiterte auch mit der begehrten Untersagung der Wiedergabe teilweiser w\u00f6rtlicher Zitate aus der E-Mail-Korrespondenz zwischen ihm und seinem Strafverteidiger. Auch soweit er mit der \u00c4u\u00dferung zitiert werde, er habe &#8222;leider einen sexuellen Fetisch&#8220; entwickelt, unterf\u00e4llt dies nicht dem absolut gesch\u00fctzten Kernbereich der Intimsph\u00e4re, sondern der \u2013 der Abw\u00e4gung zug\u00e4nglichen \u2013 Geheimsph\u00e4re, meint die Pressekammer. \u00a0Dies sei bei Sexualstraftaten grunds\u00e4tzlich anerkannt und gelte nach \u00dcberzeugung der Kammer auch vorliegend.\u00a0<\/p>\n<p>Zwar bestehe durchaus eine erhebliche Betroffenheit Ulmens, dennoch\u00a0w\u00fcrden\u00a0im Ergebnis die f\u00fcr den Spiegel streitenden Rechte\u00a0\u00fcberwiegen. Hierbei komme insbesondere zum Tragen, dass es sich bei Ulmen und seiner Ex-Frau um prominente Personen handele und der Sachverhalt einen Vorgang betreffe, der insbesondere im Rahmen eines gemeinsamen Ehelebens als besonders verwerflich bewertet werden k\u00f6nne. Des Weiteren betreffe der Sachverhalt eine die Meinungsbildung der \u00d6ffentlichkeit besonders ber\u00fchrende Frage, auch insoweit, als es eine m\u00f6gliche Strafbarkeitsl\u00fccke im Hinblick auf Deepfake-Inhalte betreffe.<\/p>\n<p>Ulmen kann gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einreichen. Dann entscheidet das OLG Hamburg.\u00a0<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tChristien Ulmen verliert gegen Spiegel vor LG Hamburg:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t08.05.2026<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/59910 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t08.05.2026<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Christian Ulmen zog gegen den Spiegel wegen des Berichts \u201cDu hast mich virtuell vergewaltigt\u201d vor Gericht. 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