{"id":1005505,"date":"2026-05-09T06:28:17","date_gmt":"2026-05-09T06:28:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1005505\/"},"modified":"2026-05-09T06:28:17","modified_gmt":"2026-05-09T06:28:17","slug":"der-stadtrat-tagte-wie-weiter-mit-der-kamenzer-strasse-12-video-%c2%b7-leipziger-zeitung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1005505\/","title":{"rendered":"Der Stadtrat tagte: Wie weiter mit der Kamenzer Stra\u00dfe 12? + Video \u00b7 Leipziger Zeitung"},"content":{"rendered":"<p>Das ehemalige Zwangsarbeiterlager in der Kamenzer Stra\u00dfe 12 ist inzwischen ein offiziell anerkanntes Kulturdenkmal. Das bedeutet auch, dass gerade Veranstaltungen, die die Bausubstanz sch\u00e4digen k\u00f6nnen, untersagt sind. Doch ganz offensichtlich h\u00e4lt sich der Eigent\u00fcmer des Geb\u00e4udes nicht daran und bekam auch schon ein erstes Zwangsgeld auferlegt. Aber wie soll Leipzig jetzt mit der Immobilie umgehen? Kann die Stadt das Geb\u00e4ude kaufen, war eine der Fragen, die die Linksfraktion gestellt hat.<\/p>\n<p>Am 29. April in der Ratsversammlung gab es die Antworten und Linke-Stadtr\u00e4tin Juliane Nagel hatte auch noch einige Nachfragen. Denn wenn das Geb\u00e4ude unter Denkmalschutz steht, muss die Untere Denkmalschutzbeh\u00f6rde, das Amt f\u00fcr Bauordnung und Denkmalpflege, doch regelm\u00e4\u00dfig kontrollieren, dass am Haus keine Sch\u00e4den entstehen.<img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/c53deeaa47754f96b5f89ff918a69617.gif\" width=\"https:\/\/www.l-iz.de\/politik\/brennpunkt\/2026\/05\/1\" height=\"https:\/\/www.l-iz.de\/politik\/brennpunkt\/2026\/05\/1\" alt=\"\"\/><\/p>\n<p>Aber ganz so \u00fcppig ist auch das Amt f\u00fcr Bauordnung und Denkmalpflege nicht ausgestattet. Dazu gibt es zu viele Baudenkmale, die es betreuen muss. Weshalb es, so Baub\u00fcrgermeister Thomas Dienberg, in der Regel nur auszieht, wenn es Hinweise auf Verst\u00f6\u00dfe bekommt.<\/p>\n<p>\u201eDass das ehemalige Zwangsarbeiter*innenlager in der Kamenzer Str. 12 in Leipzig ein Kulturdenkmal ist, best\u00e4tigte inzwischen auch die S\u00e4chsische Staatsregierung (<a href=\"http:\/\/edas.landtag.sachsen.de\/viewer.aspx?dok_nr=4770&amp;dok_art=Drs&amp;leg_per=8&amp;pos_dok=1&amp;dok_id=undefined\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">Drs 8\/4770<\/a>)\u201c, <a href=\"http:\/\/ratsinformation.leipzig.de\/allris_leipzig_public\/vo020?VOLFDNR=2029659&amp;refresh=false&amp;TOLFDNR=2196373\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">hatte die Linksfraktion in ihrer Anfrage festgestellt<\/a>.<\/p>\n<p>\u201eDie Stadt hatte im Auftrag des Stadtrates eine erneute Pr\u00fcfung des Denkmalstatus beauftragt und daf\u00fcr ein Gutachten anfertigen lassen. Dieses wurde bisher nicht \u00f6ffentlich zur Verf\u00fcgung gestellt. Des Weiteren urteilte das Verwaltungsgericht Leipzig j\u00fcngst zur Nutzungsuntersagung f\u00fcr das Geb\u00e4ude. Seit 2013 wurden seitens der Stadt immer wieder Nutzungsuntersagungen erteilt, die seitens des Geb\u00e4udeeigent\u00fcmers nicht eingehalten wurden. Im M\u00e4rz 2024 wurde erneut eine Nutzungsuntersagung erteilt, gegen die der Eigent\u00fcmer Widerspruch und auf dessen Ablehnung hin Klage einreichte.<a href=\"http:\/\/www.medienservice.sachsen.de\/medien\/news\/1095834\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\"> Mit Beschluss vom 17. M\u00e4rz 2026 hat das Gericht nunmehr den daneben vom Antragsteller erhobenen Antrag auf vorl\u00e4ufigen Rechtsschutz abgelehnt<\/a>.\u201c<\/p>\n<p>Die baulichen Spuren der Zeit vor 1945<\/p>\n<p>Das Land folgte also dem Ansinnen der Stadt Leipzig. Und auch das Landesamt f\u00fcr Denkmalpflege best\u00e4tigte die Leipziger Sichtweise und \u201eweist auf Grundlage des bauhistorischen Gutachtens im Speziellen den baulichen Hinterlassenschaften und Ausstattungsresten aus der Zeit des Au\u00dfenlagers sowie im Allgemeinen den baulichen Spuren der Zeit vor 1945 [LfD, Schreiben zur Benehmensherstellung vom 17.03.2026, S.4]) Kulturdenkmaleigenschaft zu\u201c, <a href=\"http:\/\/ratsinformation.leipzig.de\/allris_leipzig_public\/vo020?VOLFDNR=2029935&amp;refresh=false\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\">erl\u00e4utert das Baudezernat in seiner Antwort auf die Linke-Anfrage<\/a>.<\/p>\n<p>Und das hat f\u00fcr den Eigent\u00fcmer nat\u00fcrlich Folgen: \u201eGem\u00e4\u00df \u00a7 8 des S\u00e4chsDSchG hat ein Eigent\u00fcmer das Kulturdenkmal pfleglich zu behandeln, im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und vor Gef\u00e4hrdung zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 9 Abs. 1 S\u00e4chsDSchG soll ein Eigent\u00fcmer eine Nutzung anstreben, die eine m\u00f6glichst weitgehende Erhaltung der Substanz auf die Dauer gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df \u00a7 12 S\u00e4chsDSchG bed\u00fcrfen von nun an jegliche Ver\u00e4nderungen, Modernisierungs- und Instandsetzungsma\u00dfnahmen am und im Kulturdenkmal der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Wenn die geplanten Ma\u00dfnahmen baugenehmigungspflichtig sind, tritt an die Stelle der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung die Stellungnahme (Zustimmung oder Versagung) der Denkmalschutzbeh\u00f6rde zum Bauvorhaben gegen\u00fcber der Bauaufsichtsbeh\u00f6rde.\u201c<\/p>\n<p>Hauptsacheverfahren steht noch aus<\/p>\n<p>Dabei ist der Beschluss des Leipziger Verwaltungsgerichts noch nicht endg\u00fcltig. Die Frage der Nutzungsuntersagung liegt jetzt in h\u00f6heren Instanzen, wie das Baudezernat feststellt: \u201eDas Urteil bezieht sich zun\u00e4chst lediglich auf den Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung der Anordnung zur Nutzungsuntersagung. Im Hauptsacheverfahren muss durch das Verwaltungsgericht noch entschieden werden. Aktuell liegt die Berufung gegen die Entscheidung zum Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht. Aufgrund der bisher nicht vollst\u00e4ndig erfolgten Nutzungseinstellung wurde ein Zwangsgeld festgesetzt.\u201c<\/p>\n<p>Aber selbst wenn es eine endg\u00fcltige Nutzungsuntersagung gibt, ist nicht ausgeschlossen, dass diese mit verschiedenen Veranstaltungen immer wieder unterlaufen wird. W\u00e4re es da nicht ein Weg, Leipzig w\u00fcrde die Immobilie selbst kaufen und dann zum Beispiel einen Ort f\u00fcr die Gedenkarbeit zu den Gr\u00e4ueln des NS-Regimes schaffen?<\/p>\n<p>Aber da kommt wieder Leipzigs leidige Finanzsituation ins Spiel: Die Stadt kann die Immobilie derzeit gar nicht kaufen. Und so formuliert das Baudezernat dann auch: \u201eAktuell gibt es keine Verhandlungen mit dem Eigent\u00fcmer zur \u00f6ffentlichen Nutzbarmachung. Auch der Kauf des Geb\u00e4udes durch die \u00f6ffentliche Hand ist nicht geplant.\u201c<\/p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Das ehemalige Zwangsarbeiterlager in der Kamenzer Stra\u00dfe 12 ist inzwischen ein offiziell anerkanntes Kulturdenkmal. 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