{"id":1019442,"date":"2026-05-14T21:54:01","date_gmt":"2026-05-14T21:54:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1019442\/"},"modified":"2026-05-14T21:54:01","modified_gmt":"2026-05-14T21:54:01","slug":"freispruch-nach-toedlicher-messerattacke-in-wuppertaler-wohnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1019442\/","title":{"rendered":"Freispruch nach t\u00f6dlicher Messerattacke in Wuppertaler Wohnung"},"content":{"rendered":"<p class=\"text_ohne_einzug richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Die Erleichterung ist dem 29-j\u00e4hrigen Angeklagten deutlich anzusehen. Im Prozess um den Mann, der im August vergangenen Jahres in seiner Wohnung an der Friedrich-Engels-Allee get\u00f6tet worden ist, hat das Landgericht Wuppertal nun ein Urteil gef\u00e4llt. Ein 26-J\u00e4hriger wurde wegen Totschlags und Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten verurteilt. Der 29-J\u00e4hrige wurde freigesprochen.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 29-J\u00e4hrige in Notwehr handelte. \u201eEs ist nicht so, dass wir hier einen hochgradig am Rad drehenden Menschen haben\u201c, so der Richter. Der 26-J\u00e4hrige und das Opfer seien miteinander bekannt gewesen, mutma\u00dflich aus der Drogenszene. Am Tag des Vorfalls seien die beiden M\u00e4nner zur Wohnung des Bekannten gekommen, vermutlich, um wom\u00f6glich Geld oder Drogen zu bekommen. Es soll zum Streit zwischen den beiden Bekannten gekommen sein.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Warum genau es zu der Situation kam, blieb unklar. Der 29-J\u00e4hrige hatte sich im Schlafzimmer aufgehalten. Das Opfer soll sich ein kleines Cuttermesser gegriffen und ihn damit angegriffen haben. Beide fielen auf das Bett, der 29-J\u00e4hrige soll ihm das Messer abgenommen und in Notwehr Richtung Hals gestochen und geschnitten haben. Dann sei der 26-J\u00e4hrige mit einem K\u00fcchenmesser dazugekommen und soll auf den Mann eingestochen haben. <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Das Opfer wurde von Zeugen als aufbrausend und impulsiv beschrieben. Laut \u00e4rztlicher Einsch\u00e4tzung habe der Mann Anzeichen einer beginnenden Demenz gehabt. \u201eEs war eine Person, die ihr Hab und Gut misstrauisch verteidigt hat\u201c, so der Richter. Der 26-J\u00e4hrige hatte zeitweise bei ihm gewohnt. Der 29-j\u00e4hrige Angeklagte und auch ein Zeuge erkl\u00e4rten, dass es zwischen den beiden Bekannten auch zu sexuellen Handlungen gekommen sei \u2013 mutma\u00dflich auch unter Drogen und nicht einvernehmlich. Dies konnte sich nicht eindeutig belegen lassen. Aber: \u201eBei der Obduktion wurden Zellspuren des 26-J\u00e4hrigen unter den N\u00e4geln des Opfers gefunden\u201c, so der Richter. <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Das Gericht sah es als plausibel an, dass der Mann, wenngleich k\u00f6rperlich nicht fit, sich ein Messer habe greifen k\u00f6nnen und die Notwehrlage entstand, in der der 29-J\u00e4hrige zum Hals stach. Der 29-J\u00e4hrige sagte \u00fcber den 26-J\u00e4hrigen: \u201eIch habe ihn f\u00fcr das Opfer in der Geschichte gehalten\u201c, in Bezug auf den mutma\u00dflichen sexuellen Missbrauch. \u201eIch hatte Mitleid mit ihm\u201c.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Die Staatsanwaltschaft hingegen ging wie in der Anklage beschrieben von einem gemeinschaftlichen Totschlag aus. Es sei unstrittig, dass beide M\u00e4nner in der Wohnung gewesen waren. \u201eDas Opfer war in einem k\u00f6rperlich sehr schlechten Zustand\u201c, so der Staatsanwalt. Die beiden M\u00e4nner seinen zwar alkoholisiert, aber dadurch nicht eingeschr\u00e4nkt gewesen. Dass die Schnitte und Stiche t\u00f6dlich sein konnten, sei den beiden zu jedem Zeitpunkt bewusst gewesen. Der 29-J\u00e4hrige habe nach der Tat in der Wohnung des Opfers geduscht und sich umgezogen, da seine eigene Kleidung blutbesudelt gewesen war. Das beweise eine gewisse \u201eAbgezocktheit\u201c, wie die Nebenklagevertretung betonte. Auch der Umstand, dass die beiden Angeklagten nach der Tat zur Wohnung zur\u00fcckkehrten, und einige Gegenst\u00e4nde stahlen, bekr\u00e4ftige den Eindruck. Der Staatsanwalt sagte: \u201eEs gab kaum Abwehrverletzungen. Das Opfer war schnell wehrlos\u201c. Laut Obduktion hatte das Opfer Blut eingeatmet. Das beweise, dass das Opfer dem Angriff eine gewisse Zeit hilflos ausgeliefert war.<\/p>\n<p>Staatsanwaltschaft pl\u00e4dierte f\u00fcr Freiheitsstrafe von zehn Jahren      <\/p>\n<p class=\"text_ohne_einzug richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Die Staatsanwaltschaft pl\u00e4dierte daf\u00fcr, die beiden Angeklagten nicht differenziert zu verurteilen und wegen gemeinschaftlichen Totschlags und Unterschlagung zu insgesamt zehn Jahren und neun Monaten zu verurteilen.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Die Nebenklagevertretung schloss sich den Ausf\u00fchrungen der Staatsanwaltschaft gr\u00f6\u00dftenteils an. Eine Notwehrlage sei \u201ev\u00f6llig unglaubw\u00fcrdig\u201c gewesen. Sie pl\u00e4dierte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zw\u00f6lf Jahren und sechs Monaten.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Der Verteidiger des 26-J\u00e4hrigen argumentierte, dass sein Mandant zur Fallaufkl\u00e4rung beigetragen habe. Er sei als Erster festgenommen worden und habe dazu beigetragen, Zeugen zu benennen. Der 29-J\u00e4hrige habe letztlich die Stadt verlassen und war nach Holland gereist, \u201eweil sich die Schlinge zugezogen hat\u201c. Der Verteidiger betonnte, dass er es nicht getan h\u00e4tte, h\u00e4tte er mit der Tat nichts zu tun gehabt. Er pl\u00e4dierte auf eine Gesamtstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Der 26-J\u00e4hrige sagte: \u201eEs tut mir aufrichtig leid, was passiert ist.\u201c<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Das Gericht war letztlich aber \u00fcberzeugt, dass der 26-J\u00e4hrige dem 29-J\u00e4hrige die Tat mit habe anh\u00e4ngen wollen und erachtete die Notwehrlage des 29-J\u00e4hrigen als plausibel.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die Erleichterung ist dem 29-j\u00e4hrigen Angeklagten deutlich anzusehen. 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