{"id":1040121,"date":"2026-05-23T05:51:23","date_gmt":"2026-05-23T05:51:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1040121\/"},"modified":"2026-05-23T05:51:23","modified_gmt":"2026-05-23T05:51:23","slug":"prozess-in-stuttgart-ermittler-kommen-mutmasslichem-kinderschaender-ueber-tauschboersen-auf-die-schliche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1040121\/","title":{"rendered":"Prozess in Stuttgart: Ermittler kommen mutma\u00dflichem Kindersch\u00e4nder \u00fcber Tauschb\u00f6rsen auf die Schliche"},"content":{"rendered":"<p>Im gr\u00f6\u00dften Saal des Stuttgarter Landgerichts herrscht angespannte Stille. Kaum ein lautes Wort ist zu h\u00f6ren, nur Gemurmel hin und wieder zwischen den rund 50 Besuchern. Als der Angeklagte schlie\u00dflich mit einem Handtuch \u00fcber dem Kopf in den Gerichtssaal gef\u00fchrt wird, ist es mucksm\u00e4uschenstill. Anschlie\u00dfend dauert es eine Stunde, bis der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Abteilung Cyberkriminalit\u00e4t, den mehr als 20 Seiten starken \u00f6ffentlichen Teil der Anklage verlesen hat. Immer wieder ger\u00e4t sogar dieser Spitzenjurist dabei ins Stocken und muss einen Schluck Wasser trinken. Schon nach wenigen S\u00e4tzen ist leises Schluchzen von den \u00fcberwiegend weiblichen Prozessbesuchern zu vernehmen.<\/p>\n<p>Sehr detailliert wurden in der Anklage die insgesamt 45 Tatvorw\u00fcrfe gegen den 53-j\u00e4hrigen ehemaligen Tagesvater geschildert, der diese anschlie\u00dfend in vollem Umfang einr\u00e4umte. Der Angeklagte gab zu, zwischen 2020 und 2025 an und vor mindestens acht Kindern sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, \u201eum seine p\u00e4dophilen Neigungen auszuleben\u201c, wie es in der Anklage hie\u00df. Die Kinder waren zwischen knapp einem und zw\u00f6lf Jahren alt. Dabei habe es den Angeklagten auch nicht gest\u00f6rt, dass bei einigen Taten andere Kinder im selben Raum und sogar im selben Bett waren.<\/p>\n<p>Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Angeklagte bei den Eltern beliebt, da er flexible Betreuungszeiten anbot. Vermittelt worden seien ihm die Kinder \u00fcber den Tageselternverein und das Landratsamt. Bei den beh\u00f6rdlichen Kontrollen war der Mann niemals aufgefallen. Mehrfach hatten Kinder in den R\u00e4umen des 53-J\u00e4hrigen \u00fcbernachtet, mit zwei Kindern war er sogar zum Campingurlaub an die Ostsee gefahren, wo es ebenfalls zu \u00dcbergriffen kam. <\/p>\n<p>Best\u00e4tigt hat der Angeklagte auch, in einem Keller, der den Kindern als Schlafraum diente, heimlich eine Mini-Kamera installiert zu haben, um dort sexuelle Handlungen der Kinder untereinander aufzunehmen. \u201eSolche nicht altersgerechten Handlungen waren auf seine Taten zur\u00fcckzuf\u00fchren\u201c, hie\u00df es in der Anklage. <\/p>\n<p>Vorgeworfen wird dem Mann zudem, dass er nichts dagegen unternommen habe, dass auch sein 15-j\u00e4hriger Sohn die Kinder mehrfach missbrauchte. Gegen diesen l\u00e4uft ein gesondertes Ermittlungsverfahren. Unumwunden einger\u00e4umt hat der Angeklagte auch, auf mehreren Ger\u00e4ten und Speichermedien eine f\u00fcnfstellige Zahl von kinder- und jugendpornografischen Fotos und Videos gespeichert zu haben sowie einen einschl\u00e4gigen 20-seitigen Sexualratgeber. <\/p>\n<p>Seine heruntergeladenen Bilder und Videos stellte er in einem so genannten Peer-to-Peer-Netzwerk \u2013 Tauschb\u00f6rsen f\u00fcr Missbrauchsdarstellungen von Kindern \u2013 anderen Nutzern zur Verf\u00fcgung. In solchen dezentralen digitalen Netzwerken kommunizieren Computer gleichberechtigt miteinander ohne zentralen Server. Auf diese Weise stellte der Angeklagte anderen interessierten Nutzern Datenpakete zur Verf\u00fcgung und verschaffte sich im Austausch selbst neues Material. \u00dcber dieses Peer-to-Peer-Netzwerk waren bayerische Ermittler letzten Endes auf den Angeklagten gesto\u00dfen. Die Anklagen gegen den 53-J\u00e4hrigen lauten auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen sowie Verbreitung und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte.<\/p>\n<p> \u201eIch dachte, ich h\u00e4tte meine Neigungen im Griff\u201c <\/p>\n<p>Mit dem Herunterladen von kinderpornografischem Material habe er im Jahr 2000 begonnen, erkl\u00e4rte der Angeklagte. Die Gr\u00fcndung der Kindertagespflege sei 2015 nach seiner Scheidung aus einer finanziellen Not heraus entstanden, auf die Idee habe ihn ein Arzt gebracht. \u201eIch dachte, ich h\u00e4tte meine Neigungen im Griff\u201c, erz\u00e4hlte der 53-J\u00e4hrige den Richtern. Nach der ersten Tat habe er sich gesagt, dass das aufh\u00f6ren m\u00fcsse und er die Tagespflege aufgeben m\u00fcsse. \u201eWarum ich das nicht getan habe, wei\u00df ich bis heute nicht\u201c, f\u00fchrte der Angeklagte weiter aus.<\/p>\n<p>Er habe in der Untersuchungshaft viel Zeit zum Nachdenken gehabt und Gespr\u00e4che mit Seelsorgern gef\u00fchrt. \u201eDas Ganze soll Vergangenheit sein und in Zukunft nicht mehr zu meinem Leben geh\u00f6ren\u201c, erkl\u00e4rte der Ex-Tagesvater. Er strebe eine Therapie an, um seine Taten zu verstehen und diese aufzuarbeiten. Vieles habe mit seiner eigenen Vergangenheit zu tun. \u201eIn mir war viel eingesperrt, jetzt sind die Mauern gebrochen\u201c, f\u00fchrte der Angeklagte weiter aus. Ihm sei auch bewusst, dass in diesem Prozess auch eine langj\u00e4hrige Sicherungsverwahrung im Raum stehe. Einige seiner Ausf\u00fchrungen wurden mit Raunen im Zuschauerraum begleitet. Als er erw\u00e4hnte, er hoffe, Kontakt zu m\u00f6glichen Enkelkindern und einem Patenkind zu bekommen, wurde dieses Raunen sehr laut.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Prozess sind acht weitere Verhandlungstage angesetzt, bisher ist nicht geplant, die \u00d6ffentlichkeit auszuschlie\u00dfen. Das Urteil soll voraussichtlich am 15. Juli verk\u00fcndet werden. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Im gr\u00f6\u00dften Saal des Stuttgarter Landgerichts herrscht angespannte Stille. 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