{"id":104938,"date":"2025-05-12T14:42:08","date_gmt":"2025-05-12T14:42:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/104938\/"},"modified":"2025-05-12T14:42:08","modified_gmt":"2025-05-12T14:42:08","slug":"rechtskampf-der-afd-hoecke-laesst-sich-62-seitigen-persilschein-ausstellen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/104938\/","title":{"rendered":"&#8222;Rechtskampf&#8220; der AfD: H\u00f6cke l\u00e4sst sich 62-seitigen Persilschein ausstellen"},"content":{"rendered":"<p><strong>In Berlin stellt der Th\u00fcringer AfD-Chef H\u00f6cke ein Gutachten vor, das sowohl die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz als auch alle Prozesse gegen ihn beenden soll. Zugleich droht er Richtern und Staatsanw\u00e4lten.<\/strong><\/p>\n<p>Der Th\u00fcringer AfD-Vorsitzende Bj\u00f6rn H\u00f6cke sieht sich und seinen Landesverband zu Unrecht politisch verfolgt. Das allein w\u00e4re keine Nachricht &#8211; die AfD sieht sich seit Jahren als Opfer. Neu ist: Zusammen mit dem s\u00e4chsischen AfD-Chef J\u00f6rg Urban hat H\u00f6cke in Berlin ein Gutachten vorgestellt, das den Vorwurf juristisch untermauern soll.<\/p>\n<p>Dem Gutachten zufolge verbietet Artikel 55 der Th\u00fcringer Landesverfassung &#8222;alle die Mandatsaus\u00fcbung beeintr\u00e4chtigenden Ma\u00dfnahmen&#8220;. Darunter fassen die AfD und ihr Gutachter, der Staatsrechtler Michael Elicker, vor allem die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sowie dessen Einstufung der AfD als rechtsextremistisch. F\u00fcr Sachsen gilt das Gutachten analog: Auch die s\u00e4chsische Landesverfassung enth\u00e4lt eine sogenannte Indemnit\u00e4tsklausel, die praktisch identisch mit der th\u00fcringischen Regelung ist.<\/p>\n<p>Die Indemnit\u00e4t von Abgeordneten bedeutet, dass sie &#8222;zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer \u00c4u\u00dferung, die sie im Landtag, in einem seiner Aussch\u00fcsse oder sonst in Aus\u00fcbung ihres Mandats getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt&#8220; werden d\u00fcrfen, wie es in Artikel 55 der Th\u00fcringer Landesverfassung hei\u00dft. Hier liegt der Unterschied zur Immunit\u00e4t: Sie kann aufgehoben werden, damit Abgeordnete vor Gericht angeklagt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&#8222;S\u00e4mtliche Verfahren gegen mich sind einzustellen&#8220;<\/p>\n<p>H\u00f6cke sagte bei der Pressekonferenz in Berlin, die Indemnit\u00e4t diene dem Schutz der Gewaltenteilung und damit dem Schutz der Demokratie. Die AfD als &#8222;einzige Opposition&#8220; werde auf eine Art angegriffen, &#8222;dass es mittlerweile die Demokratie gef\u00e4hrdet&#8220;.<\/p>\n<p>Aus dem 62-seitigen Gutachten leitet H\u00f6cke mehrere Forderungen ab, die er und die AfD ohnehin seit Jahren stellen. So stehe &#8222;der Verdacht der Rechtsbeugung im Raum&#8220;. Der Verfassungsschutz betreibe &#8222;Gesinnungsschn\u00fcffelei&#8220; gegen Oppositionsparteien, die &#8222;v\u00f6llig friedlich unterwegs sind, die nur eine andere Meinung haben&#8220;, behauptete er. Dies sei in Th\u00fcringen und Sachsen &#8222;sofort einzustellen&#8220;.<\/p>\n<p> Gleiches forderte H\u00f6cke f\u00fcr alle Prozesse, die gegen ihn gef\u00fchrt werden: &#8222;S\u00e4mtliche Verfahren gegen mich sind einzustellen, denn der Indemnit\u00e4tsschutz gilt f\u00fcr jeden Abgeordneten zu jeder Zeit.&#8220; Auch m\u00fcsse gepr\u00fcft werden, &#8222;inwiefern&#8220; sich die Staatsanw\u00e4lte und Richter in den Verfahren gegen ihn strafbar gemacht h\u00e4tten. Im vergangenen Jahr wurde H\u00f6cke vom Landgericht Halle zwei Mal wegen der Verwendung einer SA-Losung verurteilt; H\u00f6cke hat gegen beide Urteile Revision eingelegt. Sein AfD-Landesverband wird vom Th\u00fcringer Verfassungsschutz seit 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.<\/p>\n<p>Nicht die erste Drohung &#8211; die aber keine sein soll<\/p>\n<p>H\u00f6cke stie\u00df Drohungen dieser Art nicht zum ersten Mal aus. Man k\u00f6nne den Angestellten des Verfassungsschutzes &#8222;nur dringend raten, sich eine neue Arbeit zu suchen&#8220;, schrieb er unl\u00e4ngst auf X, nachdem das Bundesamt die AfD auf &#8222;gesichert rechtsextremistisch&#8220; hochgestuft hatte. &#8222;Am Ende wird es wie immer in der Geschichte hei\u00dfen: Mitgehangen \u2013 mitgefangen.&#8220;<\/p>\n<p>Auf der Pressekonferenz fragte ein Journalist, warum H\u00f6cke diesen Eintrag kurz nach seiner Ver\u00f6ffentlichung gel\u00f6scht hatte. Das sei &#8222;eine Unregelm\u00e4\u00dfigkeit in meiner Abteilung gewesen&#8220;, die er nicht weiter ausf\u00fchren wolle, sagte H\u00f6cke. Inhaltlich stehe er aber dazu. Beamte h\u00e4tten die Pflicht, &#8222;ungesetzm\u00e4\u00dfiges Handeln&#8220; zur\u00fcckzuweisen, f\u00fchrte er aus. Es sei &#8222;ein zum Nachdenken anregender Satz&#8220; gewesen, soll hei\u00dfen: keine Drohung. Auf die Frage, welche Konsequenzen die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes denn bef\u00fcrchten m\u00fcssten, antwortete er l\u00e4chelnd: &#8222;Gar keine, sie sind ihren Gewissen gegen\u00fcber verpflichtet.&#8220;<\/p>\n<p> H\u00f6cke ist der Kopf des v\u00f6lkischen Fl\u00fcgels der AfD. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main entschied vor zwei Jahren, die Aussage &#8222;Bj\u00f6rn H\u00f6cke ist ein Nazi&#8220; sei keine Beleidigung, sondern &#8222;ein an Tatsachen ankn\u00fcpfendes Werturteil&#8220;. Selbst der AfD-Vorstand kam 2015 zu dem Schluss, H\u00f6cke habe <a href=\"https:\/\/www.n-tv.de\/politik\/Aber-Hoecke-geht-es-ja-gar-nicht-um-die-AfD-article24893720.html\" rel=\"Follow noopener\" target=\"_self\">unter Pseudonym f\u00fcr eine neonazistische Zeitschrift geschrieben<\/a>. Darin sprach er unter anderem \u00fcber eine &#8222;identit\u00e4re Systemopposition&#8220;, die in der anstehenden Revolution ihren &#8222;F\u00fchrungsanspruch&#8220; durchsetzen m\u00fcsse. 2017 attestierte die AfD-Spitze dem Th\u00fcringer Landeschef &#8222;eine \u00fcbergro\u00dfe N\u00e4he zum Nationalsozialismus&#8220;. Dennoch hat H\u00f6cke die gro\u00dfen Machtk\u00e4mpfe in der AfD stets gewonnen. Einige Beobachter bezeichnen ihn seit Jahren als wahres Machtzentrum der Partei.<\/p>\n<p>Grenze oder keine Grenze?<\/p>\n<p>In der Pressekonferenz bezog sich H\u00f6cke ausdr\u00fccklich auf die Urteile von Halle: &#8222;Nein, die Indemnit\u00e4t zieht keine Grenze&#8220;, sagt er auf eine entsprechende Frage. Gutachter Elicker assistierte: Auch &#8222;moderne Formen der Pressearbeit&#8220;, also etwa Wahlkampfreden, seien vom Indemnit\u00e4tsschutz betroffen. Das w\u00fcrde bedeuten, dass H\u00f6cke, da er nicht nur AfD-Landeschef ist, sondern auch Abgeordneter des Th\u00fcringer Landtags, ungestraft gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuches versto\u00dfen d\u00fcrfte. Der Paragraf verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen &#8211; das Landgericht Halle hatte H\u00f6cke auf dieser Basis verurteilt, weil er mehrfach eine SA-Parole verwendet hatte.<\/p>\n<p>Das ist offenbar einer der Hauptzwecke des Gutachtens. Der s\u00e4chsische AfD-Fraktionsvize Joachim Keiler sagte, die Verfahren gegen H\u00f6cke w\u00fcrden &#8222;nat\u00fcrlich vor das Verfassungsgericht&#8220; gebracht, wenn sie nicht &#8222;vor einem ordentlichen Gericht enden&#8220;, sprich: wenn H\u00f6cke nicht freigesprochen wird. Keiler r\u00e4umte indessen ein, dass die Indemnit\u00e4t eine Grenze habe. Diese liege dort, wo &#8222;in aggressiv-k\u00e4mpferischer Weise&#8220; gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgegangen werde. Aber &#8222;das tun wir ja nicht&#8220;, sagte er.<\/p>\n<p> Bei der Pressekonferenz blieb unklar, ob H\u00f6ckes und Urbans Vorsto\u00df mit der Bundespartei abgesprochen war. Er gehe davon aus, &#8222;dass das Gutachten im Rechtskampf auf Bundesebene Verwendung finden wird&#8220;, sagte H\u00f6cke. Heute Abend befasse sich der AfD-Bundesvorstand mit dem weiteren Vorgehen im Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz.<\/p>\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz hatte die AfD am 2. Mai <a href=\"https:\/\/www.n-tv.de\/mediathek\/videos\/politik\/Das-steht-im-AfD-Gutachten-des-Verfassungsschutzes-article25753672.html\" rel=\"Follow noopener\" target=\"_self\">als gesichert rechtsextremistisch eingestuft<\/a>. Dagegen hat die AfD mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht K\u00f6ln reagiert. Bis zu einer Entscheidung hat der Verfassungsschutz die neue Einstufung <a href=\"https:\/\/www.n-tv.de\/politik\/Verfassungsschutz-nennt-AfD-vorlaeufig-nicht-gesichert-rechtsextremistisch-article25754589.html\" rel=\"Follow noopener\" target=\"_self\">ausgesetzt<\/a> &#8211; ein normaler juristischer Vorgang. Offiziell wird die AfD weiter nur als Verdachtsfall gef\u00fchrt. Neben Th\u00fcringen und Sachsen stufen die jeweiligen Landesverfassungs\u00e4mter auch die AfD in Sachsen-Anhalt und Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch ein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"In Berlin stellt der Th\u00fcringer AfD-Chef H\u00f6cke ein Gutachten vor, das sowohl die Beobachtung der AfD durch den&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":104939,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2],"tags":[186,5159,29,30,13,14,57,3393,15,16,859,12,861,10,8,9,11,419],"class_list":{"0":"post-104938","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-deutschland","8":"tag-afd","9":"tag-bjoern-hoecke","10":"tag-deutschland","11":"tag-germany","12":"tag-headlines","13":"tag-nachrichten","14":"tag-nationalsozialismus","15":"tag-neonazis","16":"tag-news","17":"tag-politik","18":"tag-sachsen","19":"tag-schlagzeilen","20":"tag-thueringen","21":"tag-top-news","22":"tag-top-meldungen","23":"tag-topmeldungen","24":"tag-topnews","25":"tag-verfassungsschutz"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/114495392609604845","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/104938","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=104938"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/104938\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/104939"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=104938"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=104938"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=104938"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}