{"id":1051026,"date":"2026-05-28T00:14:20","date_gmt":"2026-05-28T00:14:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1051026\/"},"modified":"2026-05-28T00:14:20","modified_gmt":"2026-05-28T00:14:20","slug":"neue-regeln-ab-juni-schnelle-zigarette-beim-warten-auf-den-bus-kann-in-stuttgart-bald-teuer-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1051026\/","title":{"rendered":"Neue Regeln ab Juni: Schnelle Zigarette beim Warten auf den Bus kann in Stuttgart bald teuer werden"},"content":{"rendered":"<p>Von 1. Juni an gilt in Baden-W\u00fcrttemberg Rauchverbot im Nahverkehr. Doch wer kontrolliert das eigentlich? Und wo beginnt und endet eine Bus- oder Stadtbahnhaltestelle?<\/p>\n<p>Raucherinseln an Bahnh\u00f6fen wie dem Stuttgarter Hauptbahnhof bleiben unangetastet <\/p>\n<p>Aber was hei\u00dft das nun konkret f\u00fcr die Fahrg\u00e4ste? Hier bleiben Fragen offen. Selbst im Schienenverkehr muss man differenzieren. Das Gesetz schlie\u00dft die gro\u00dfe Eisenbahn aus. F\u00fcr diesen Bereich, der von der Deutschen <a href=\"https:\/\/www.stuttgarter-nachrichten.de\/thema\/Deutsche_Bahn\" title=\"Bahn\" class=\"art_thema\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Bahn<\/a> verantwortet wird, gilt weiter das Bundesnichtraucherschutzgesetzes von 2007, welches das Rauchen an Stationen mit Ausnahme von markierten Zonen verbietet. In der Praxis gibt es aber bei kleineren Eisenbahnstationen keine effektive \u00dcberwachung. Die in Bahnh\u00f6fen wie in <a href=\"https:\/\/www.stuttgarter-nachrichten.de\/thema\/Stuttgart\" title=\"Stuttgart\" class=\"art_thema\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Stuttgart<\/a> vorhandenen Raucherinseln bleiben also unangetastet \u2013 w\u00e4hrend das Landesgesetz keine solchen Ausnahmen vorsieht. <\/p>\n<p>  <img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/05\/media.media.a67cfdac-2741-48b0-ab44-9a50da643035.original1024.media.jpeg\"\/>     An Bahnh\u00f6fen der Deutschen Bahn darf in markierten Bereichen weiter geraucht werden.    Foto: dpa\/Daniel Bockwoldt      <\/p>\n<p>Schon bisher sind etwa im Bereich der Stuttgarter Stra\u00dfenbahnen die unterirdischen Stadtbahnhaltestellen rauchfrei. Nun gilt das f\u00fcr s\u00e4mtliche Haltestellen. \u201eAuch Treppenanlagen, Rampen und Einstiegsbereiche z\u00e4hlen zur <a href=\"https:\/\/www.stuttgarter-nachrichten.de\/thema\/Haltestelle\" title=\"Haltestelle\" class=\"art_thema\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Haltestelle<\/a> und fallen damit unter das <a href=\"https:\/\/www.stuttgarter-nachrichten.de\/thema\/Rauchverbot\" title=\"Rauchverbot\" class=\"art_thema\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Rauchverbot<\/a>,\u201c sagt eine Sprecherin der Stuttgarter Stra\u00dfenbahnen (<a href=\"https:\/\/www.stuttgarter-nachrichten.de\/thema\/SSB\" title=\"SSB\" class=\"art_thema\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">SSB<\/a>).<\/p>\n<p>Es gibt keine klare Definition, wo eine <a href=\"https:\/\/www.stuttgarter-nachrichten.de\/thema\/Bushaltestelle\" title=\"Bushaltestelle\" class=\"art_thema\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Bushaltestelle<\/a> beginnt und endet <\/p>\n<p>Doch solche klaren Abgrenzungen gibt es bei den nun ebenfalls einbezogenen Bushaltestellen nicht. H\u00e4ufig bestehen diese aus einem Haltestellenschild auf dem Gehweg. Es gibt in Deutschland noch nicht einmal eine klare juristische Definition, wo eine solche Haltestelle beginnt und endet \u2013 weder im Landesnichtraucherschutzgesetz noch im Personenbef\u00f6rderungsgesetz des Bundes. Als Haltestelle gilt lediglich ein Ort, an dem Fahrzeuge im Linienverkehr halten. <a href=\"https:\/\/www.stuttgarter-nachrichten.de\/inhalt.boom-bei-bustourismus-warum-reisebusse-in-vielen-staedten-unbeliebt-sind.96eef266-4b4c-44c8-ab8c-5d41bd027f52.html\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">Haltestellen f\u00fcr Reisebusse im Gelegenheitsverkehr<\/a> sind in dieser Logik vom Rauchverbot ausgenommen.<\/p>\n<p>\u201eRauchfreie Haltestellen sollen mit einem einheitlichen Piktogramm an Warteh\u00e4uschen und Vitrinen gekennzeichnet werden\u201c, hei\u00dft es beim Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS). Es bleibe allerdings schwierig, genau abzugrenzen, wo nicht geraucht werden darf, sagt ein VVS-Sprecher. \u00dcberg\u00e4nge zu Gehwegen und Fu\u00dfg\u00e4ngerzonen seien h\u00e4ufig flie\u00dfend: \u201eEine tempor\u00e4re wie auch dauerhafte Markierung eines bestimmten r\u00e4umlichen Geltungsbereichs ist deshalb kaum m\u00f6glich.\u201c Der Aufwand daf\u00fcr sei zu hoch \u2013 so sehe das auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Baden-W\u00fcrttemberg. <\/p>\n<p>Bis zu 200 Euro Strafe kann die Zigarette an der Haltestelle kosten    <\/p>\n<p>Der Verband baden-w\u00fcrttembergischer Omnibusunternehmen (WBO) begr\u00fc\u00dft das Rauchverbot. Die r\u00e4umliche Abgrenzung der Haltestellen werde sich in der Praxis einspielen, daf\u00fcr reichten Hinweisschilder aus. So wird es wohl, wo vorhanden, beim Abbau von Aschenbechern bleiben. Das Landesverkehrsministerium Baden-W\u00fcrttemberg empfiehlt, sich bei der Definition des rauchfreien Bereichs am Halteverbot an Haltestellen zu orientieren. Un\u00fcbersichtlich ist auch die Frage, wer Verst\u00f6\u00dfe eigentlich ahndet. Das Landesnichtraucherschutzgesetz erlaubt Bu\u00dfgelder von bis zu 200 Euro und im Wiederholungsfall binnen eines Jahres bis zu 500 Euro. Zum Vergleich: Die Hausordnung der Deutschen Bahn nennt f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe einen Rahmen von bis zu 60 Euro.<\/p>\n<p>Doch die Zust\u00e4ndigkeiten sind zersplittert, denn Haltestellen haben unterschiedliche Betreiber. F\u00fcr Stadtbahnhaltestellen in Stuttgart ist der Sicherheitsdienst der SSB verantwortlich, sagt eine Unternehmenssprecherin: \u201eAn Bushaltestellen ist die Stadt Stuttgart und das Ordnungsamt zust\u00e4ndig.\u201c Der Busverband WBO unterstreicht, dass Busfahrer und -fahrerinnen nicht in die \u00dcberwachung einbezogen w\u00fcrden. <\/p>\n<p>Beim Landesverkehrsministerium r\u00e4umt man ein, dass die Verantwortlichkeiten nicht \u00fcberall klar sind: \u201eWer dies im Einzelfall ist, muss zwischen den Stra\u00dfenbaulasttr\u00e4gern, Kommunen und Verkehrsunternehmen abgestimmt werden.\u201c Man erwarte aber nicht, dass f\u00fcr \u00dcberwachung des Verbots zus\u00e4tzlich Personal eingestellt werde. So werden es erst einmal Aufkleber, Aush\u00e4nge und Hinweisschilder sein, die die neuen Spielregeln etablieren. Und dann kommt es vor allem darauf an, ob von Rauchschwaden betroffene Fahrg\u00e4ste es auch wagen, sich darauf zu berufen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Von 1. Juni an gilt in Baden-W\u00fcrttemberg Rauchverbot im Nahverkehr. Doch wer kontrolliert das eigentlich? 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