{"id":1063386,"date":"2026-06-02T03:54:15","date_gmt":"2026-06-02T03:54:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1063386\/"},"modified":"2026-06-02T03:54:15","modified_gmt":"2026-06-02T03:54:15","slug":"polizei-verwendet-standortdaten-aus-smartphone-apps","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1063386\/","title":{"rendered":"Polizei verwendet Standortdaten aus Smartphone-Apps"},"content":{"rendered":"<p>Wo h\u00e4lt sich eine Person auf? Wo arbeitet sie? Die US-Abschiebebeh\u00f6rde ICE verwendet laut Medienberichten Standortdaten aus Handys, um Personen zu finden und festzunehmen. Auch in Deutschland gilt: Wer am Smartphone die Standortfunktion f\u00fcr Apps aktiviert, <a href=\"https:\/\/interaktiv.br.de\/ausspioniert-mit-standortdaten\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">muss damit rechnen, dass diese Daten bei H\u00e4ndlern landen<\/a> \u2013 und dass deutsche Polizeibeh\u00f6rden sie wom\u00f6glich f\u00fcr Ermittlungen nutzen: Nach Recherchen von\u202fBR\u202fund <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2026\/daten-schwarzmarkt-deutsche-polizei-nutzt-offenbar-rechtswidrig-databroker\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">netzpolitik.org<\/a> haben mindestens zwei Landeskriminal\u00e4mter bereits auf Daten kommerzieller Anbieter zugegriffen.<\/p>\n<p>Zwei Landeskriminal\u00e4mter best\u00e4tigen Einsatz<\/p>\n<p>Das Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern best\u00e4tigt auf Anfrage, bei Ermittlungen Standortdaten der Werbeindustrie eingesetzt zu haben. Dies sei &#8222;in der Vergangenheit in geringem Umfang&#8220; der Fall gewesen. Zum ersten Mal liegen damit Belege vor, dass eine deutsche Strafverfolgungsbeh\u00f6rde kommerziell gehandelte Standortdaten ausgewertet hat. Auch das LKA Brandenburg gab an, &#8222;zur Bek\u00e4mpfung von unterschiedlichen Kriminalit\u00e4tsph\u00e4nomenen&#8220; Dienste von Datenh\u00e4ndlern in Anspruch zu nehmen. Ob es sich dabei ebenfalls um Standortdaten handelt, blieb auf Nachfrage offen.  <\/p>\n<p>Das LKA Bayern will sich zu der Frage nicht \u00e4u\u00dfern. Man k\u00f6nne zur Nutzung von Werbedaten keine Auskunft erteilen. Denn das k\u00f6nnte offenlegen, wie Sicherheits- und Strafverfolgungsbeh\u00f6rden arbeiten, und dadurch ihre Arbeit gef\u00e4hrden. Grunds\u00e4tzlich erfolge &#8222;der Einsatz jeglicher Einsatzmittel nur nach eingehender fachlicher Pr\u00fcfung sowie unter strikter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften&#8220;. <\/p>\n<p>Weltweit gibt es Anbieter, die diese Daten f\u00fcr Strafverfolgungsbeh\u00f6rden nutzbar machen. Zu deren Kunden z\u00e4hlt nach einem Bericht des Citizen Lab der Universit\u00e4t Toronto unter anderem die Polizei in Ungarn. In der EU ist der Verkauf von Standortdaten ohne explizite Einwilligung der Nutzer verboten. Eigentlich werden solche Daten f\u00fcr Werbezwecke erhoben. Das h\u00e4lt Datenh\u00e4ndler offenbar aber nicht davon ab, Bewegungsprofile von Menschen aus Deutschland und anderen EU-L\u00e4ndern in gro\u00dfem Umfang zu verkaufen.<\/p>\n<p>LMU-Professor Z\u00f6ller: Einsatz ist rechtswidrig<\/p>\n<p>Mark Z\u00f6ller, Professor f\u00fcr Strafrecht und Digitalisierung an der Ludwig-Maximilians-Universit\u00e4t M\u00fcnchen, h\u00e4lt es f\u00fcr rechtswidrig, wenn Landeskriminal\u00e4mter Daten aus Handy-Apps verwenden: &#8222;Diese Standortdaten sind nicht entstanden, um von der Polizei zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung genutzt zu werden&#8220;. Deshalb handle es sich um eine Zweck\u00e4nderung und damit um einen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung.<\/p>\n<p>Hierf\u00fcr m\u00fcssten in den Sicherheitsgesetzen von Bund und L\u00e4ndern konkrete Regelungen geschaffen werden. &#8222;Wer das im Moment macht, handelt ohne gesetzliche Grundlage.&#8220; Z\u00f6ller spricht von einem Muster: &#8222;Wir sehen das sehr h\u00e4ufig, dass Polizeibeh\u00f6rden neue technische M\u00f6glichkeiten erkennen und dann schon mal voranpreschen, weil die Verlockung gro\u00df ist, so etwas zu nutzen&#8220;.<\/p>\n<p>Neun LKAs geben keine Auskunft<\/p>\n<p>BR und netzpolitik.org haben alle 16 Landeskriminal\u00e4mter in Deutschland gefragt, ob sie Daten von Datenh\u00e4ndlern verwenden und falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage. Das LKA Mecklenburg-Vorpommern beruft sich auf Anfrage auf die &#8222;allgemeine Ermittlungsbefugnis&#8220; in der Strafprozessordnung und das Landespolizeigesetz. Die Landeskriminal\u00e4mter von Baden-W\u00fcrttemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Th\u00fcringen antworteten ebenfalls, es sei rechtlich m\u00f6glich, kommerziell erh\u00e4ltliche Standortdaten in der Polizeiarbeit einzusetzen.<\/p>\n<p>Die LKAs Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gaben explizit an, solche Daten nicht einzusetzen. Die restlichen neun LKAs erteilten mit Verweis auf Geheimschutzgr\u00fcnde hierzu keine Auskunft.<\/p>\n<p>&#8222;Um die Wirksamkeit der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr effektiv zu sch\u00fctzen und laufende Verfahren nicht zu gef\u00e4hrden, m\u00fcssen diese Angaben vertraulich behandelt werden&#8220;, schrieb etwa das LKA Sachsen. Die LKAs von Baden-W\u00fcrttemberg und Th\u00fcringen verwiesen auf &#8222;polizeitaktische Gr\u00fcnde&#8220;, die LKAs von Niedersachsen und Hamburg auf &#8222;sensible Bereiche der Polizeiarbeit&#8220;. Neben Bayern lie\u00dfen auch die Landeskriminal\u00e4mter in Berlin, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland offen, ob sie Standortdaten aus der Werbeindustrie nutzen.<\/p>\n<p>Die Beh\u00f6rden wollten sich offenbar nicht in die Karten schauen lassen, sagt Mark Z\u00f6ller: &#8222;Das spricht daf\u00fcr, dass das auch dort zumindest in Erw\u00e4gung gezogen wird.&#8220; Bereits im vergangenen Jahr hie\u00df es <a href=\"https:\/\/www.br.de\/nachrichten\/deutschland-welt\/sicherheitsbehoerden-moeglicher-datenkauf-in-der-grauzone,V5kaV48\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags<\/a>, es gebe Indizien, die nahelegen, &#8222;dass die Praxis kein Ausnahmeph\u00e4nomen darstellt, sondern zunehmend Teil des beh\u00f6rdlichen Informationsmanagements wird&#8220;.<\/p>\n<p>Bayerischer Datenschutzbeauftragter verweist an LKA<\/p>\n<p>Einige Landesdatensch\u00fctzer sehen das kritisch. BR und netzpolitik.org haben alle 16 Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesl\u00e4nder angefragt \u2013 keine der Beh\u00f6rden nannte eine konkrete Rechtsgrundlage f\u00fcr den Einsatz kommerzieller Standortdaten durch die Polizei. Ermittlungs-Generalklauseln, auf die mehrere LKAs verweisen, &#8222;k\u00f6nnen unseres Erachtens nicht f\u00fcr die Erhebung und Verwendung kommerzieller Standortdaten herangezogen werden&#8220;, teilte etwa die Landesdatenschutzbeauftragte von Brandenburg auf Anfrage mit.<\/p>\n<p>Der Bayerische Landesbeauftragte f\u00fcr Datenschutz, Thomas Petri, verweist zu den Fragen \u00fcber konkrete Dateneins\u00e4tze sowie deren Rechtsgrundlage an das Bayerische LKA. Bei einer &#8222;hausinternen Recherche&#8220; habe man keine F\u00e4lle finden k\u00f6nnen, bei denen das Thema Gegenstand einer Folgeabsch\u00e4tzung, Beratung oder Vorabpr\u00fcfung gewesen sei.<\/p>\n<p>Hebelt die Polizei bestehende Regeln aus?<\/p>\n<p>Durch die Recherchen von BR und netzpolitik.org hat der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Schmidt, davon erfahren, dass das LKA Mecklenburg-Vorpommern Standortdaten von Datenh\u00e4ndlern eingesetzt hat. Daraufhin hat Schmidt ein Pr\u00fcfverfahren gegen das LKA eingeleitet.<\/p>\n<p>Der Datensch\u00fctzer sieht eine Gefahr darin, dass die Polizei mit kommerziellen Standortdaten gesetzliche Regelungen umgehen k\u00f6nnte. Ma\u00dfnahmen wie Funkzellenabfragen, mit denen die Polizei Handys mit Daten von Mobilfunkanbietern ortet, m\u00fcssen in der Regel durch einen Richter angeordnet werden. &#8222;Und einen solchen Richtervorbehalt w\u00fcrde man umgehen, wenn man kommerzielle Standortdaten nutzt, ohne dass man eine entsprechende Rechtsgrundlage daf\u00fcr hat&#8220;, so Schmidt.<\/p>\n<p>Wie und zu welchen Zwecken die Daten durch das LKA Mecklenburg-Vorpommern verarbeitet wurden, dem wolle Landesdatensch\u00fctzer Schmidt nicht vorgreifen: &#8222;Wir befinden uns aktuell in einem Pr\u00fcfprozess und der ist noch nicht abgeschlossen.&#8220; Das LKA Mecklenburg-Vorpommern teilte auf Anfrage mit, Standortdaten kommerzieller Datenanbieter seien lediglich in der Vergangenheit genutzt worden. &#8222;Gegenw\u00e4rtig und auch zuk\u00fcnftig&#8220; sei die Verwendung nicht vorgesehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Wo h\u00e4lt sich eine Person auf? Wo arbeitet sie? 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