{"id":1082480,"date":"2026-06-09T23:04:37","date_gmt":"2026-06-09T23:04:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1082480\/"},"modified":"2026-06-09T23:04:37","modified_gmt":"2026-06-09T23:04:37","slug":"neue-regeln-fuer-tv-vertraege-anbieter-klagen-in-karlsruhe-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1082480\/","title":{"rendered":"Neue Regeln f\u00fcr TV-Vertr\u00e4ge &#8211; Anbieter klagen in Karlsruhe"},"content":{"rendered":"<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Fr\u00fcher wurden Fernsehvertr\u00e4ge oft vom Vermieter geschlossen und die Kosten \u00fcber die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Vor zwei Jahren wurde das \u201eNebenkostenprivileg\u201c abgeschafft. Vermietern wurde zugleich erlaubt, ihre Sammelvertr\u00e4ge mit den TV-Anbietern fristlos zu k\u00fcndigen &#8211; was die meisten auch taten. Drei Telekommunikationsunternehmen zogen gegen die gesetzliche Regelung vors <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/thema\/bundesverfassungsgericht\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Bundesverfassungsgericht<\/a>. Heute wird in <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/thema\/karlsruhe\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Karlsruhe<\/a> \u00fcber ihre Verfassungsbeschwerden verhandelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten:<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Vermieter durften die TV-Kosten \u00fcber die Nebenkosten auf die Mieter umlegen &#8211; unabh\u00e4ngig davon, ob die Mieter diesen Anschluss \u00fcberhaupt haben wollten. Millionen Mieter waren in diesem System drin, raus konnten sie nicht. Wollten sie gar kein analoges Fernsehen mehr, so konnten sie zwar auf eigene Faust Konkurrenzangebote von Streaminganbietern wie Magenta TV der Deutschen Telekom buchen, den alten Fernsehanschluss weiterzahlen mussten sie aber trotzdem. Grob gesagt sechs bis zehn Euro waren das im Monat. Doppelt zahlt aber niemand gern. Deshalb war die Nachfrage von Mietern nach den Konkurrenzangeboten verhalten.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Die alte gesetzliche Regelung privilegierte Anbieter von Fernsehanschl\u00fcssen wie <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/thema\/vodafone\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Vodafone<\/a> und Tele Columbus, daher der Begriff Nebenkostenprivileg. Anbieter von Satellitenfernsehen waren zwar ebenfalls beg\u00fcnstigt, sie spielten bei Sammelvertr\u00e4gen von Vermietern aber nur eine Nebenrolle. Nicht nur den Vodafone-Wettbewerbern, sondern auch Verbrauchersch\u00fctzern war das Nebenkostenprivileg ein Dorn im Auge: Sie pochten auf ein Ende der finanziellen Verpflichtung f\u00fcr Mieter, der eine echte Wahlfreiheit haben sollte.<\/p>\n<p>Was \u00e4nderte sich zum 1. Juli 2024?      <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Der Gesetzgeber wurde aktiv und kippte die Regelung im Rahmen der Reform des Telekommunikationsgesetzes, die im Dezember 2021 beschlossen wurde und dessen \u00dcbergangsfrist im Juli 2024 auslief. Seither d\u00fcrfen Vermieter keine Kosten von TV-Sammelvertr\u00e4gen mehr auf die Miete umlegen. Der Gesetzgeber f\u00fchrte gleichzeitig eine Sonderk\u00fcndigungs-Regelung ein, die es den Parteien erlaubte, einen vor Dezember 2021 geschlossenen Vertrag mit Wirkung ab Juli 2024 ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist zu k\u00fcndigen, soweit f\u00fcr diesen Fall zuvor nichts anderes vereinbart war. Der Vertragspartner hatte dabei laut Gesetz keinen Anspruch auf Schadenersatz.<\/p>\n<p>Welche Folgen hatte die Neuregelung?      <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Die meisten Vermieter k\u00fcndigten ihre Sammelvertr\u00e4ge zum Juli. Ihre Mieter mussten ab dann &#8211; wenn sie Empfang wollten &#8211; eigene Vertr\u00e4ge haben oder bei neuen Sammelvertr\u00e4gen mitmachen, die separat zur Miete bezahlt werden und bei denen es im Gegensatz zur vorigen Praxis keinen Teilnahmezwang gibt. Die alten Sammelvertr\u00e4ge liefen \u00fcblicherweise 10 bis 20 Jahre. Ihr abruptes Ende schmeckte TV-Anbietern nicht: Sie hatten langfristig geplant und empfanden das Vorgehen des Gesetzgebers als r\u00fcdes Foulspiel.<\/p>\n<p>Worum ging es in der m\u00fcndlichen Verhandlung in Karlsruhe?      <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">In dem Verfahren am Bundesverfassungsgericht gehe es unter anderem um die Frage, ob die Interessen der betroffenen Unternehmen bei der Gesetzesreform st\u00e4rker h\u00e4tten ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen, sagte der Gerichtspr\u00e4sident und Vorsitzende des ersten Senats, Stephan Harbarth, zu Beginn der m\u00fcndlichen Verhandlung in Karlsruhe. Die drei klagenden Unternehmen sehen unter anderem ihre im Grundgesetz verankerte Eigentums- und Berufsfreiheit verletzt. Es klagt das Hamburger Regionalunternehmen willy.tel, sowie die beiden bayerischen Unternehmen Rehnig Breitbandnetze &amp; Kabelfernsehen GmbH und die Ziegelmeier GmbH.<\/p>\n<p>Was kritisieren die Kl\u00e4ger?      <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Die Netzbetreiber kritisierten, dass sie s\u00e4mtliche Lasten des Wegfalls des Nebenkostenprivilegs h\u00e4tten alleine tragen m\u00fcssen. Sie alle hatten durch das neue Sonderk\u00fcndigungsrecht Umsatzeinbu\u00dfen hinnehmen m\u00fcssen und h\u00e4tten Kunden verloren, wie ihre Anw\u00e4lte vor Gericht vortrugen. F\u00fcr das klagende Unternehmen Ziegelmeier GmbH aus <a href=\"https:\/\/rp-online.de\/thema\/augsburg\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Augsburg<\/a> war nach eigenen Angaben sogar ein \u201eexistenzgef\u00e4hrdender\u201c Schaden von knapp neun Millionen Euro entstanden.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Mit dem Sonderk\u00fcndigungsrecht greife der Staat in bereits geschlossene Vertr\u00e4ge ein, argumentieren die Kl\u00e4ger. Das sei grunds\u00e4tzlich nicht verboten, sagt Niko H\u00e4rting, Vorstandsmitglied beim Deutschen Anwaltverein und Vorsitzender des dortigen Ausschusses Informationsrecht. Aber: \u201eWenn er \u00fcber eine gewisse Grenze hinausgeht, darf der Staat nicht ohne eine Entsch\u00e4digung eingreifen.\u201c<\/p>\n<p>Wie schauen die Bundesb\u00fcrger TV?      <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Es gibt verschiedene Technologien, mit der die Fernsehsignale bis auf den Wohnzimmer-Bildschirm \u00fcbertragen werden. Laut AGF-Branchenanlyse geschieht das am h\u00e4ufigsten \u00fcber Satellitensch\u00fcsseln, Anfang dieses Jahres waren das rund 43 Prozent der 41 Millionen Haushalte in Deutschland. Kabelfernsehen &#8211; also die Technologie, um die es beim Nebenkostenprivileg im Wesentlichen ging &#8211; kam nur noch auf 36 Prozent.<\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">2023 war Kabelfernsehen mit knapp 44 Prozent noch die am weitesten verbreitete \u00dcbertagungstechnologie gewesen, durch das Ende des Nebenkostenprivilegs ging es bergab. TV \u00fcber das Internet konnte sich binnen zwei Jahren auf 19 Prozent verdoppeln &#8211; Anbieter wie Magenta TV, Waipu.tv und Zattoo sind die gro\u00dfen Profiteure vom Aus des Nebenkostenprivilegs.<\/p>\n<p>Was sagt die Branche dazu?      <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Der Telekommunikationsverband Anga, in dem zwei der drei Kl\u00e4ger Mitglied sind, weist darauf hin, dass der Wegfall der Umlagef\u00e4higkeit samt Sonderk\u00fcndigungsrecht erhebliche Auswirkungen auf Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen Netzbetreibern und Wohnungswirtschaft gehabt habe. \u201eNeue Gesch\u00e4ftsmodelle wurden entwickelt, Zigtausende von Vertr\u00e4gen angefasst: Das hat bei den betroffenen Netzbetreibern erhebliche Kosten verursacht\u201c, sagt Anga-Rechtsexpertin Franziska L\u00f6w.<\/p>\n<p>Was sagt Vodafone zu dem Rechtsstreit?      <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Vodafone ist in dem Nischenmarkt TV Marktf\u00fchrer, durch die Gesetzes\u00e4nderung verlor die Firma rund vier von 12 Millionen TV-Nutzer. Erstaunlicherweise ist Vodafone beim juristischen Vorsto\u00df nach Karlsruhe nicht mit von der Partie. Warum nicht? Man habe mit der Wohnungswirtschaft an neuen Vertragsmodellen gearbeitet, sagt ein Vodafone-Sprecher. \u201eVor dem Hintergrund, dass viele unserer Partner die Zusammenarbeit gern fortf\u00fchren wollten, spielte die Frage, ob das Sonderk\u00fcndigungsrecht rechtlich haltbar ist, f\u00fcr uns eine untergeordnete Rolle.\u201c<\/p>\n<p>Wie k\u00f6nnte das Urteil ausgehen?      <\/p>\n<p class=\"richtext text-em-55 !leading-serif mx-6 desktop:mx-0\">Eilantr\u00e4ge zu dem Sachverhalt lehnte das Bundesverfassungsgericht 2023 ab. Sollte das Gericht nun dennoch zu dem Ergebnis kommen, dass durch die angegriffene Regelung eine Grenze \u00fcberschritten wurde, k\u00f6nnte am Ende ein Entsch\u00e4digungsanspruch f\u00fcr die Fernsehanbieter herauskommen. Das Sonderk\u00fcndigungsrecht an sich werde Karlsruhe wohl nicht mehr r\u00fcckg\u00e4ngig machen, sagt Experte H\u00e4rting. \u201eDas Gericht k\u00f6nnte aber dem Gesetzgeber auftragen, eine Entsch\u00e4digungsnorm ins Gesetz einzuf\u00fcgen.\u201c Ein Urteil f\u00e4llt in der Regel erst einige Monate nach der m\u00fcndlichen Verhandlung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Fr\u00fcher wurden Fernsehvertr\u00e4ge oft vom Vermieter geschlossen und die Kosten \u00fcber die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Vor&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1082481,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":"","_share_on_mastodon":"0"},"categories":[1844],"tags":[1634,3364,29,441,30,229905,8903,2985,3317,2295,15911,27386,229904,229903,39112,122301,58291,51928,229906,229626,2298,62695,18098],"class_list":["post-1082480","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","category-karlsruhe","tag-baden-wuerttemberg","tag-de","tag-deutschland","tag-fernsehen","tag-germany","tag-kabelfernsehen","tag-karlsruhe","tag-kosten","tag-miete","tag-mieter","tag-nebenkosten","tag-nebenkostenabrechnung","tag-nebenkostenprivileg","tag-nebenkostenprivilegs","tag-neuregelung","tag-regel","tag-regelung","tag-satellitenfernsehen","tag-sonderkuendigungs","tag-sonderkuendigungsrecht","tag-vermieter","tag-vermietern","tag-vodafone"],"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/116722655021076667","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1082480","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1082480"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1082480\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1082481"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1082480"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1082480"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1082480"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}