{"id":111059,"date":"2025-05-14T22:52:17","date_gmt":"2025-05-14T22:52:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/111059\/"},"modified":"2025-05-14T22:52:17","modified_gmt":"2025-05-14T22:52:17","slug":"hamburg-demonstration-von-macht-und-maennlichkeit-haftstrafe-fuer-toedliche-messerstiche-an-u-bahnhof","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/111059\/","title":{"rendered":"Hamburg: \u201eDemonstration von Macht und M\u00e4nnlichkeit\u201c \u2013 Haftstrafe f\u00fcr t\u00f6dliche Messerstiche an U-Bahnhof"},"content":{"rendered":"<p>Das Verbrechen sorgte f\u00fcr gro\u00dfes Aufsehen. Bis zu 30 M\u00e4nner waren in einen Streit verwickelt, bei dem ein 29-J\u00e4hriger zu Tode kam. Das Opfer wurde von drei Messern verletzt. Einer der mutma\u00dflichen Messerstecher ist nun zu elf Jahren Haft verurteilt worden.<\/p>\n<p class=\"is-first-paragraph\" data-external=\"Article.FirstParagraph\">Neun Monate nach einer t\u00f6dlichen Messerstecherei am Hamburger U-Bahnhof Billstedt hat das Landgericht einen der Beteiligten zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Nach \u00dcberzeugung der Strafkammer f\u00fcgte der 29-J\u00e4hrige dem gleichaltrigen Opfer mindestens einen der vier Messerstiche zu, mit denen der Mann verletzt worden war.<\/p>\n<p>Der Verletzte war kurz nach der Tat am Abend des 19. August 2024 gestorben. Reanimationsbem\u00fchungen von Sanit\u00e4tern und einem Notarzt blieben erfolglos. Ein 20 Jahre alter Neffe des Get\u00f6teten wurde bei der Auseinandersetzung, bei der bis zu 30 M\u00e4nner beteiligt waren, leicht verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p>Das Opfer war wie alle an der Auseinandersetzung Beteiligten Afghane. Nach Feststellung des Gerichts hatte der Mann an einer Fu\u00dfg\u00e4nger\u00fcberf\u00fchrung des U-Bahnhofs auf eigene Rechnung Drogen verkauft. Das wollten der nun Verurteilte und zwei Mitt\u00e4ter, die selbst mit Cannabis handelten, nicht hinnehmen. Au\u00dferdem stritten sie um Geld.<\/p>\n<p>Versch\u00e4rft wurde der Konflikt durch eine Frau, die eine Beziehung zu dem sp\u00e4teren Opfer hatte, aber auch zu dem verurteilten Mann Kontakte unterhielt. Diesem habe sie berichtet, sie werde von ihrem Ex-Freund, dem sp\u00e4ter get\u00f6teten 29-J\u00e4hrigen, mit Nacktfotos erpresst. Nach der Tat schrieb sie den Angaben zufolge auf Instagram: \u201eAls ich das erfahren haben, ich schw\u00f6re, ich habe mich gefreut, dass du das gemacht hast.\u201c<\/p>\n<p>Richterin: Es ging um Macht und M\u00e4nnlichkeit<\/p>\n<p>Zu der Auseinandersetzung am U-Bahnhof waren die Kontrahenten jeweils mit Verst\u00e4rkung gekommen. Beide Gruppen seien mit Messern und Pfefferspray bewaffnet gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin. Es sei um einen Konflikt in einem Milieu mit archaischen Strukturen gegangen, in dem das Gesetz des St\u00e4rkeren gelte. Es habe sich um eine Demonstration von Macht und M\u00e4nnlichkeit gehandelt. Zahlreiche Zeugen h\u00e4tten vor Gericht \u201egemauert\u201c oder schlicht gelogen.<\/p>\n<p>Nach der Tat waren der 29-J\u00e4hrige und ein mutma\u00dflicher Mitt\u00e4ter nach Gro\u00dfbritannien gefl\u00fcchtet. Dort wurden sie im Oktober verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert. Weil sich beim zweiten Beschuldigten die Auslieferung verz\u00f6gerte, wartet der 25-J\u00e4hrige noch in Untersuchungshaft auf seinen Prozess. Nach einem Spurengutachten der Polizei wurden bei der Tat allerdings drei verschiedene Messer eingesetzt. Darum gehen die Ermittler von insgesamt drei T\u00e4tern aus.<\/p>\n<p>Urspr\u00fcnglich war der 29-J\u00e4hrige wegen Mordes angeklagt. Die vorsitzende Richterin hatte aber bereits beim Auftakt des Prozesses gesagt, dass der Vorwurf auch auf Totschlag lauten k\u00f6nne. Mit dem Urteil entsprach die Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte nach Angaben der Gerichtspressestelle eine Strafe von maximal drei Jahren wegen Beteiligung an einer Schl\u00e4gerei gefordert.<\/p>\n<p>Strafversch\u00e4rfend wertete das Gericht, dass der 29-J\u00e4hrige sich bereits kurz nach seiner Einreise nach Deutschland im September 2023 in kriminelle Strukturen begeben und mit Drogen gehandelt habe. Zu der t\u00f6dlichen Auseinandersetzung sei es nicht mal ein Jahr nach der Einreise gekommen. Ein Gest\u00e4ndnis habe er nicht abgelegt. Die Tat sei an einem belebten Ort im \u00f6ffentlichen Raum ver\u00fcbt worden. Man k\u00f6nne sich gar nicht mehr \u00fcberall bewegen, ohne Angst zu haben, in eine Messerstecherei oder eine Schie\u00dferei verwickelt zu werden, sagte die Richterin.<\/p>\n<p>lno\/juve<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Das Verbrechen sorgte f\u00fcr gro\u00dfes Aufsehen. 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