{"id":1155517,"date":"2026-07-10T00:56:32","date_gmt":"2026-07-10T00:56:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1155517\/"},"modified":"2026-07-10T00:56:32","modified_gmt":"2026-07-10T00:56:32","slug":"klage-gegen-gebaeudemodernisierungsgesetz-in-karlsruhe-erfolglos","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1155517\/","title":{"rendered":"Klage gegen Geb\u00e4udemodernisierungsgesetz in Karlsruhe erfolglos"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht hat eine sogenannte Organklage gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Geb\u00e4udemodernisierungsgesetz als unzul\u00e4ssig verworfen. Mit der Entscheidung wurden zugleich die Antr\u00e4ge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos. Diese hatten darauf abgezielt, die zweite und dritte Lesung des Geb\u00e4udemodernisierungsgesetzes vorl\u00e4ufig zu stoppen.<\/p>\n<p>Geklagt hatten die Fraktion Die Linke sowie zwei Bundestagsabgeordnete der Linken. Sie sahen ihre parlamentarischen Beteiligungs- und Informationsrechte verletzt, weil die Bundesregierung aus Kl\u00e4gersicht Informationen zum Gesetzentwurf nicht vorgelegt hat, das Gesetzgebungsverfahren aber dennoch weitergef\u00fchrt wurde.<\/p>\n<p>Der Zweite Senat wies die Klage ab. Den Antragstellern habe bereits das erforderliche Rechtsschutzbed\u00fcrfnis gefehlt, wie es in der Begr\u00fcndung hei\u00dft. Nach Auffassung der Richter hatten sie vor Einleitung des Organstreitverfahrens gegen\u00fcber Bundesregierung und Bundestag nicht hinreichend deutlich gemacht, dass sie eine Verletzung ihrer Rechte sehen. Das Gericht pr\u00fcfte daher nicht die inhaltliche Frage, ob die Bundesregierung verpflichtet gewesen w\u00e4re, weitergehende Begr\u00fcndungen oder Folgenabsch\u00e4tzungen zum Gesetzentwurf vorzulegen.<\/p>\n<p>Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war f\u00fcr die Bundesregierung nicht erkennbar, dass die Kl\u00e4ger ein eigenst\u00e4ndiges Recht auf eine weitergehende Begr\u00fcndung des Gesetzentwurfs beanspruchten. Auch bei der ersten Lesung des Gesetzes im Juni h\u00e4tten sie nicht konkret aufgezeigt, welche zus\u00e4tzlichen Informationen sie verlangten oder weshalb die bisherigen Antworten ihre Rechte verletzten. Ebenso sei gegen\u00fcber dem Bundestag nicht ausreichend deutlich geworden, dass sich die Kritik gegen die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens als m\u00f6gliche Verletzung von Organrechten richtete.<\/p>\n<p>Gepr\u00fcft wurde nicht, ob das neue Gesetz in seinem Inhalt gegen die Verfassung verst\u00f6\u00dft. Es gibt Kritiker, die sich dabei auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 beziehen. Aus diesem leiten einige Verfassungsrechtler ein klimaschutzrechtliches R\u00fcckschrittsverbot ab, wonach der Gesetzgeber das erreichte Schutzniveau beim Klimaschutz nicht ohne Weiteres absenken darf.<\/p>\n<p>\u201eDie Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Klarheit\u201c, sagt Bundesministerin f\u00fcr Wirtschaft und Energie Katherina Reiche. \u201eDas Geb\u00e4udemodernisierungsgesetz kann jetzt umgesetzt werden. Damit geben wir Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmern, Mieterinnen und Mietern, dem Handwerk und der Bauwirtschaft die Planungssicherheit, auf die sie seit Langem warten. Das Geb\u00e4udemodernisierungsgesetz steht f\u00fcr einen neuen Ansatz: einfacher, technologieoffener und flexibler. Wir schaffen mehr Entscheidungsfreiheit, erhalten die F\u00f6rderung f\u00fcr klimafreundliche Heizungen und machen Klimaschutz alltagstauglich. So verbinden wir Verl\u00e4sslichkeit mit Innovation und schaffen die Voraussetzungen daf\u00fcr, dass die Modernisierung des Geb\u00e4udebestands z\u00fcgig und praxistauglich vorankommt.\u201c<\/p>\n<p>Das Geb\u00e4udemodernisierungsgesetz<strong> <\/strong>soll das unter der Ampel verabschiedete Geb\u00e4udeenergiegesetz grundlegend \u00fcberarbeiten. Das als \u201eHeizungsgesetz\u201c bekannt gewordene Regelwerk war ein wichtiges Thema des Bundestagswahlkampfs geworden. CDU und CSU hatten angek\u00fcndigt, die Vorgaben zum Heizungstausch zur\u00fcckzunehmen und durch ein neues Konzept zu ersetzen.<\/p>\n<p>Seit der Vorstellung des Gesetzentwurfs kommt jedoch Kritik aus unterschiedlichen Richtungen. Umweltverb\u00e4nde und Klimasch\u00fctzer bef\u00fcrchten eine Abschw\u00e4chung des Klimaschutzes im Geb\u00e4udesektor. Vertreter aus der Energiewirtschaft und Teilen der Branche warnen dagegen vor neuer Unsicherheit f\u00fcr Unternehmen und Hauseigent\u00fcmer sowie vor steigenden Kosten durch fehlende Planungssicherheit. Bereits vor der Entscheidung aus Karlsruhe hatten mehrere Akteure angek\u00fcndigt, das Gesetz nach seiner Verabschiedung gerichtlich \u00fcberpr\u00fcfen lassen zu wollen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Das Bundesverfassungsgericht hat eine sogenannte Organklage gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Geb\u00e4udemodernisierungsgesetz als unzul\u00e4ssig verworfen. 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