{"id":1189667,"date":"2026-07-24T13:04:17","date_gmt":"2026-07-24T13:04:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1189667\/"},"modified":"2026-07-24T13:04:17","modified_gmt":"2026-07-24T13:04:17","slug":"habecks-heizungsgesetz-karlsruhe-faellt-klares-urteil-unzulaessig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1189667\/","title":{"rendered":"Habecks Heizungsgesetz: Karlsruhe f\u00e4llt klares Urteil \u2013 \u201eunzul\u00e4ssig\u201c"},"content":{"rendered":"\n<p>Fast drei Jahre nach der hitzigen Debatte um das sogenannte <strong>Heizungsgesetz<\/strong> hat das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache entschieden. Der Zweite Senat wies die Organklage des Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann am 23. Juli als unzul\u00e4ssig zur\u00fcck. Heilmann hatte kritisiert, dass das Gesetzgebungsverfahren zur zweiten Novelle des Geb\u00e4udeenergiegesetzes seine Rechte als Abgeordneter verletzt habe, unter anderem weil die damalige Bundesregierung unter Olaf Scholz (SPD) einen aus seiner Sicht veralteten Gesetzentwurf eingebracht und der Bundestag die abschlie\u00dfenden Lesungen zu kurzfristig angesetzt habe.<\/p>\n<p> Streit um das Tempo der Heizungsgesetz-Gesetzgebung <\/p>\n<p>Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, wie viel Zeit der Bundestag den Abgeordneten f\u00fcr die Beratung eines komplexen Gesetzes einr\u00e4umen muss. Heilmann bem\u00e4ngelte, dass zwischen der \u00dcbermittlung der entscheidenden \u00c4nderungsantr\u00e4ge am 4. Juli 2023 und der abschlie\u00dfenden Ausschussberatung am 5. Juli 2023 nur rund 14 Stunden lagen. Auch die Sachverst\u00e4ndigen h\u00e4tten sich nur auf Basis unfertiger Unterlagen vorbereiten k\u00f6nnen, und die \u201eLeitplanken\u201c der Koalitionsfraktionen seien zu vage gewesen, um als taugliche Beratungsgrundlage zu dienen.<\/p>\n<p>Das Gericht folgte dieser Argumentation dem Urteil zufolge nicht. Schon die Formulierungshilfe, die das Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz am 30. Juni 2023 vorlegte, enthielt demnach alle Informationen, die Abgeordnete f\u00fcr ihre Meinungsbildung brauchten. Die sp\u00e4teren \u00c4nderungsantr\u00e4ge unterschieden sich davon nur in redaktionellen Details.<\/p>\n<p>Der Senat betonte zudem, dass der Regierungsentwurf vom Mai 2023 keineswegs ein blo\u00dfer \u201ePlatzhalter\u201c war, sondern von Anfang an eine geeignete Grundlage f\u00fcr die Diskussion bot, auf der die sp\u00e4teren \u00c4nderungen aufbauen konnten. Daraus l\u00e4sst sich ableiten, dass Karlsruhe der Praxis, Gesetzentw\u00fcrfe w\u00e4hrend der Beratung noch grundlegend zu ver\u00e4ndern, keine engen verfassungsrechtlichen Grenzen setzt, solange alle Abgeordneten gleicherma\u00dfen Zugang zu den jeweils aktuellen Unterlagen erhalten.<\/p>\n<p>  Grunds\u00e4tzliche Aussagen zu Abgeordnetenrechten <\/p>\n<p>\u00dcber den konkreten Fall hinaus stellt das <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2026\/07\/es20260723_2bve000423.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener nofollow\">Urteil<\/a> klar, welche Rechte Abgeordnete im Gesetzgebungsverfahren aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz ziehen k\u00f6nnen. Ihnen steht demnach nicht nur das Stimmrecht zu, sondern auch ein Beratungsrecht. Sie m\u00fcssen sich \u00fcber den Beratungsgegenstand eine Meinung bilden und auf den Beschlussinhalt Einfluss nehmen k\u00f6nnen, und daf\u00fcr brauchen sie die entsprechenden Informationen.<\/p>\n<p>Gleichzeitig macht der Senat deutlich, dass daraus kein Recht auf \u00f6ffentliche Anh\u00f6rungen folgt und das Grundgesetz keine Mindestfristen f\u00fcr Gesetzesberatungen vorgibt. Der Bundestag regelt das innerparlamentarische Verfahren autonom. Erst wenn die Verfahrensgestaltung ihren eigentlichen Zweck komplett verfehlt, die parlamentarische Willensbildung zu erm\u00f6glichen, greift eine verfassungsgerichtliche Kontrolle, etwa wenn ein Gesetz missbr\u00e4uchlich verschleppt oder beschleunigt wird oder keine gemeinsame Diskussionsgrundlage existiert. Beim Heizungsgesetz sah der Senat diese Schwelle nicht \u00fcberschritten.<\/p>\n<p>Diese Unterscheidung d\u00fcrfte auch k\u00fcnftige Eilverfahren beeinflussen. Bereits am 5. Juli 2023 hatte derselbe Senat per einstweiliger Anordnung untersagt, die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs noch in derselben Sitzungswoche durchzuf\u00fchren. Diese Eilentscheidung sorgte damals f\u00fcr erhebliches Aufsehen, denn sie verz\u00f6gerte die urspr\u00fcnglich f\u00fcr Juli 2023 geplante Verabschiedung des Heizungsgesetzes und zwang die Bundesregierung, den Gesetzentwurf erst nach der Sommerpause im September 2023 endg\u00fcltig zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p class=\"has-normal-font-size\"><strong>Topaktuell<\/strong><\/p>\n<p>\t\t Warum die Klage in der Hauptsache scheiterte <\/p>\n<p>Der entscheidende Unterschied zwischen Eil- und Hauptsacheverfahren liegt laut Gericht im Ma\u00dfstab der Darlegungslast. F\u00fcr eine einstweilige Anordnung reicht die blo\u00dfe M\u00f6glichkeit einer Rechtsverletzung aus. Im Hauptsacheverfahren muss der Kl\u00e4ger dagegen substantiiert darlegen, dass der Bundestag tats\u00e4chlich Abgeordnetenrechte verletzt hat. Diese H\u00fcrde nahm Heilmanns Vorbringen dem Urteil zufolge nicht.<\/p>\n<p>Der Senat verwies unter anderem darauf, dass sich die von Heilmann behaupteten \u201emindestens 30 \u00c4nderungen\u201c zwischen Formulierungshilfe und \u00c4nderungsantrag in der Substanz auf lediglich drei redaktionelle Anpassungen reduzierten, etwa an <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/geg\/__71k.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener nofollow\">\u00a7 71k<\/a> Absatz 4 Geb\u00e4udeenergiegesetz und <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__559e.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener nofollow\">\u00a7 559e<\/a> Absatz 3 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch. Auch den Vorwurf, die Koalitionsfraktionen h\u00e4tten die Kommunikation verweigert oder Informationen gezielt vorenthalten, stufte das Gericht als blo\u00dfe Mutma\u00dfung ohne belastbare tats\u00e4chliche Grundlage ein.<\/p>\n<p>Das Heizungsgesetz selbst bleibt von dem Urteil unber\u00fchrt. Der Bundestag hatte es am 8. September 2023 verabschiedet, am 19. Oktober 2023 wurde es im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet. Die Entscheidung aus Karlsruhe erging laut Bundesverfassungsgericht einstimmig.<\/p>\n<p>Praktische Auswirkungen d\u00fcrfte das Urteil ohnehin kaum noch entfalten, denn das urspr\u00fcngliche Geb\u00e4udeenergiegesetz steht bereits vor der Abl\u00f6sung. Der Bundestag beschloss am 10. Juli das Geb\u00e4udemodernisierungsgesetz, das den bisherigen Titel des GEG ersetzt und laut Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU\/CSU und SPD umsetzt.<\/p>\n<p>Quellen: Bundesverfassungsgericht \u2013 Urteil vom Juli 2026 \u2013 2 BvE 4\/23; Gesetze im Internet<\/p>\n<p> <strong>Hinweis: Ukraine-Hilfe<\/strong><\/p>\n<p class=\"has-small-font-size\">Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. <a href=\"https:\/\/www.futurezone.de\/digital-life\/article281984\/online-spenden-fuer-die-ukraine-wie-du-den-menschen-helfen-kannst.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Hier<\/a> kannst du den Betroffenen helfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Fast drei Jahre nach der hitzigen Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache entschieden.&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1189668,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":"","_share_on_mastodon":"0"},"categories":[1844],"tags":[1634,3364,29,1149,30,854,632,278,8903,16,1009],"class_list":["post-1189667","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","category-karlsruhe","tag-baden-wuerttemberg","tag-de","tag-deutschland","tag-energie","tag-germany","tag-gesetz","tag-heizung","tag-hot","tag-karlsruhe","tag-politik","tag-recht"],"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/116975099254820526","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1189667","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1189667"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1189667\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1189668"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1189667"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1189667"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1189667"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}