{"id":1207687,"date":"2026-08-01T08:33:25","date_gmt":"2026-08-01T08:33:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1207687\/"},"modified":"2026-08-01T08:33:25","modified_gmt":"2026-08-01T08:33:25","slug":"csd-anschlag-berlin-helfen-haertere-strafen-gegen-gefaehrder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1207687\/","title":{"rendered":"CSD-Anschlag Berlin: Helfen h\u00e4rtere Strafen gegen Gef\u00e4hrder?"},"content":{"rendered":"<p>                    <img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"internal-image\" title=\"Zwischen zwei unscharf abgebildeten Polizeifahrzeugen ist in einem bewaldeten Bereich das stark besch\u00e4digte dunkle Tatfahrzeug zu sehen. Teile des Wagens sind eingedr\u00fcckt, daneben steht eine Person in Polizeiweste.\" alt=\"Zwischen zwei unscharf abgebildeten Polizeifahrzeugen ist in einem bewaldeten Bereich das stark besch\u00e4digte dunkle Tatfahrzeug zu sehen. Teile des Wagens sind eingedr\u00fcckt, daneben steht eine Person in Polizeiweste.\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/csd-anschlag-tatfahrzeug-100-1920x1080.jpg\" \/><\/p>\n<p>                  Das besch\u00e4digte Tatfahrzeug steht am Tag nach dem Anschlag noch am Tatort. Der Fall hat eine Debatte \u00fcber den Umgang mit sogenannten Gef\u00e4hrdern ausgel\u00f6st. (picture alliance \/ dts-Agentur)<\/p>\n<p>Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dr\u00e4ngt nach dem Anschlag auf den Berliner CSD auf einen strengeren Umgang mit sogenannten Gef\u00e4hrdern.<\/p>\n<p>Elektronische Fu\u00dffesseln sollen h\u00e4ufiger eingesetzt, die Regeln f\u00fcr den Pr\u00e4ventivgewahrsam vereinheitlicht und das Jugendstrafrecht in solchen F\u00e4llen ausgesetzt werden. K\u00f6nnen die Ma\u00dfnahmen Anschl\u00e4ge in Zukunft verhindern?<\/p>\n<p>Zumindest die elektronische Fu\u00dffessel ist kein neues Instrument. Nach Angaben des Strafrechtlers Matthias Jahn gibt es bereits in allen Bundesl\u00e4ndern und auch im Bund Regelungen, die ihren Einsatz erlauben. Die Voraussetzungen unterscheiden sich allerdings. In der Regel muss die Gefahr einer bevorstehenden terroristischen Straftat bestehen.<\/p>\n<p>Auch beim Pr\u00e4ventivgewahrsam gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Solange die L\u00e4nder selbst bestimmen, wie sie Gefahren abwehren, werde sich daran auch nichts \u00e4ndern, so Jahn. Die Zust\u00e4ndigkeit der L\u00e4nder h\u00e4lt der Strafrechtler aber grunds\u00e4tzlich f\u00fcr richtig. F\u00fcr eine \u00dcbertragung des bayerischen Modells mit niedrigeren Voraussetzungen und l\u00e4ngeren H\u00f6chstfristen bestehe zwischen den L\u00e4ndern keine politische Einigkeit. <\/p>\n<p>Dass ein h\u00e4ufigerer Einsatz von Fu\u00dffesseln mehr Sicherheit schaffen w\u00fcrde, bezweifelt Jahn. Im Fall des mutma\u00dflichen CSD-Attent\u00e4ters w\u00e4re eine Fu\u00dffessel in Berlin wohl m\u00f6glich gewesen. Sie h\u00e4tte aber nur aufgezeichnet, dass der Mann kurzfristig in den Tiergarten abbog. F\u00fcr eine so engmaschige \u00dcberwachung, dass die Beh\u00f6rden sofort h\u00e4tten eingreifen k\u00f6nnen, fehle angesichts von mehr als 400 Gef\u00e4hrdern und bis zu 9.000 potenziell gef\u00e4hrlichen Personen das Personal. <\/p>\n<p>Auch weitere Ma\u00dfnahmen werden aktuell ins Gespr\u00e4ch gebracht. Der Gr\u00fcnen-Innenpolitiker Konstantin von Notz fordert mehr Befugnisse f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht unter anderem bei der Video\u00fcberwachung \u00f6ffentlicher Pl\u00e4tze L\u00fccken. CSU-Chef Markus S\u00f6der schl\u00e4gt vor zu pr\u00fcfen, ob Gef\u00e4hrdern der F\u00fchrerschein entzogen werden k\u00f6nne, und will auch \u00fcber Fragen der Staatsb\u00fcrgerschaft sprechen.<\/p>\n<p>Innenminister Dobrindt fordert, bei Gef\u00e4hrdern auf die Anwendung des Jugendstrafrechts zu verzichten. Auch Berlins Regierender B\u00fcrgermeister Kai Wegner stellt infrage, ob bei Gef\u00e4hrdern das Jugendstrafrecht angewendet werden sollte. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) fordert ebenfalls, die gesetzlichen Regelungen zu \u00fcberpr\u00fcfen. T\u00e4ter wie der mutma\u00dfliche CSD-Angreifer m\u00fcssten h\u00e4rter bestraft werden, das sei durch die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Der Strafrechtler Matthias Jahn widerspricht der Darstellung, Abdul B. habe eine Bew\u00e4hrungsstrafe erhalten. Das Gericht habe in seinem Fall eine sogenannte Vorbew\u00e4hrung ausgesprochen. Es hatte also noch nicht abschlie\u00dfend entschieden, ob die Jugendstrafe zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt wird. <\/p>\n<p>Jahn bezeichnet die Vorbew\u00e4hrung als ein \u201ekluges Institut des Jugendstrafrechts\u201c. Sie habe dem Gericht ein Druckmittel gegeben: H\u00e4tte Abdul B. nicht ernsthaft an dem Deradikalisierungsprogramm mitgearbeitet und w\u00e4re das dem Gericht mitgeteilt worden, h\u00e4tte es entscheiden k\u00f6nnen, die Jugendstrafe nicht zur Bew\u00e4hrung auszusetzen. Dann h\u00e4tte er die Strafe antreten m\u00fcssen. Dass das Gericht offenbar nicht rechtzeitig von seiner nur vorget\u00e4uschten Mitarbeit erfuhr, macht das urspr\u00fcngliche Urteil aus Jahns Sicht nicht falsch. \u201eJetzt sozusagen ein Blame Game in Richtung der Berliner Justiz zu inszenieren, halte ich f\u00fcr grundfalsch. Dieses Urteil war zum damaligen Zeitpunkt, Mai 2026, sehr gut\u201d, so Jahn.<\/p>\n<p>Thomas M\u00fccke vom Violence Prevention Network sieht einen entscheidenden Ansatzpunkt im fr\u00fchen Eingreifen. Abdul B. habe einen jahrelangen Radikalisierungsprozess hinter sich gehabt. Das gerichtlich angeordnete Deradikalisierungsprogramm sei seiner Meinung nach zu sp\u00e4t gekommen: Mit 16 Jahren h\u00e4tte eine solche Ma\u00dfnahme m\u00f6glicherweise noch erfolgreich sein k\u00f6nnen, mit 21 nicht mehr.<\/p>\n<p>Die Neuk\u00f6llner Integrationsbeauftragte G\u00fcner Balc\u0131 warnt auch vor einfachen L\u00f6sungen. Einfache Sozial- oder Integrationsprogramme reichten nicht aus. Es m\u00fcssten vielmehr die Ursachen der Radikalisierung bek\u00e4mpft werden. Als m\u00f6gliche Konsequenz nennt sie etwa die Schlie\u00dfung einer einschl\u00e4gigen Moscheegemeinde. Muslime d\u00fcrften dabei aber nicht unter Generalverdacht geraten. Viele von ihnen seien selbst von Islamismus, Diskriminierung und Gewalt durch Islamisten betroffen und oft \u201edie besten Partner im Kampf gegen Islamismus\u201c.<\/p>\n<p>Auch h\u00f6here Strafen allein seien keine Antwort, meint der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler. Es m\u00fcsse genauer untersucht werden, warum das Gericht im konkreten Fall eine Vorbew\u00e4hrung ausgesprochen habe. Strafrechtler Matthias Jahn richtet den Blick ebenfalls auf die Umsetzung bereits bestehender Ma\u00dfnahmen. <\/p>\n<p>Der mutma\u00dfliche T\u00e4ter sei den Gefahrenabwehrbeh\u00f6rden bekannt gewesen und \u00fcberwacht worden. Deshalb m\u00fcsse nun gekl\u00e4rt werden, warum diese Ma\u00dfnahmen nicht gegriffen h\u00e4tten. Die Forderungen von Politikern nach sch\u00e4rferen Gesetzen h\u00e4lt Jahn f\u00fcr eine \u201eAblenkungsstrategie\u201c. Es stehe die Frage im Raum, \u201eob es hier nicht ein Vollzugsdefizit im Bereich der Innenbeh\u00f6rden gab.\u201c<\/p>\n<p>Onlinetext: Elena Matera<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Das besch\u00e4digte Tatfahrzeug steht am Tag nach dem Anschlag noch am Tatort. 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