{"id":1208006,"date":"2026-08-01T11:48:17","date_gmt":"2026-08-01T11:48:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1208006\/"},"modified":"2026-08-01T11:48:17","modified_gmt":"2026-08-01T11:48:17","slug":"glasfaserausbau-gericht-verfuegt-rueckbau-von-telekom-anschluss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1208006\/","title":{"rendered":"Glasfaserausbau: Gericht verf\u00fcgt R\u00fcckbau von Telekom-Anschluss"},"content":{"rendered":"<ol class=\"a-toc__list\">\n<li class=\"a-toc__item&#10;          &#10;            a-toc__item--counter&#10;          &#10;            a-toc__item--current\">\n<p>              Glasfaserausbau: Gericht verf\u00fcgt R\u00fcckbau von Telekom-Anschluss<\/p>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Deutschland soll Glasfaserland werden \u2013 so schnell wie m\u00f6glich. Doch ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe scheint dem Ausbau nun Steine in den Weg zu legen. Denn das Gericht hat entschieden, dass die Telekom eigene Infrastruktur zur\u00fcckbauen muss, unter anderem weil der Eigent\u00fcmer nicht zugestimmt hat (6 W 15\/26).<\/p>\n<p>        Weiterlesen nach der Anzeige<\/p>\n<p>Ein Mieter einer Heidelberger Wohnungsbaugesellschaft hatte einen Vertrag mit der Deutschen Telekom abgeschlossen. Diese legte im Oktober 2025 Glasfaser durch den Hausflur bis in die Wohnung des Kunden (\u201eWohnungsstich\u201c) und installierte dabei auch gleich Verteilerk\u00e4sten. Aber berechtigt allein der Vertragsschluss eines Mieters den Telekommunikationsanbieter dazu, daf\u00fcr eine Leitung durchs Haus (\u201eNetzebene 4\u201c) zu verlegen, die bis dahin \u201enur\u201c in den Keller des Geb\u00e4udes reichte?<\/p>\n<p>Der Eigent\u00fcmer jedenfalls sah das anders. Die Wohnungsgesellschaft GGH, die der Stadt Heidelberg geh\u00f6rt und der gr\u00f6\u00dfte Vermieter der Neckarstadt ist, verlangte von der Telekom den Stopp jeden weiteren Ausbaus f\u00fcr alle ihre Liegenschaften und den R\u00fcckbau der bereits vorgenommenen Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Glasfaserverband bef\u00fcrchtet Folgen<\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab dem Verlangen der Wohnungsgesellschaft GGH Heidelberg Ende Juni statt. Beide Seiten, Wohnungswirtschaft und Glasfaserbranche, sehen darin ein wichtiges Signal. Nur aus ganz unterschiedlichen Gr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Der Bundesverbands Glasfaseranschluss (Buglas), in dem die Telekom Mitglied ist, h\u00e4lt das Urteil f\u00fcr einen deutlichen R\u00fcckschritt: \u201eLeidtragende sind vor allem die Mieterinnen und Mieter\u201c, sagt Max Bunse, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Verbandes. Sie k\u00f6nnten einen Glasfaseranschluss bestellen. \u201eOb er auch gelegt werden darf, entscheidet nach der Rechtsprechung des OLG ihr Vermieter.\u201c<\/p>\n<p>Diese Situation sei die Folge unzureichender gesetzlicher Regelungen, so die Sichtweise des Verbandes: Damit werde unm\u00f6glich, dass ohne die Zustimmung des Vermieters Glasfaseranschl\u00fcsse bis in die Wohnungen gelegt werden k\u00f6nnten. Und das m\u00fcsse der Gesetzgeber nach dem Urteil nun definitiv \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Derzeit wird in Berlin intensiv \u00fcber die <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Glasfaser-Ausbau-Netzbetreiber-ueben-scharfe-Kritik-an-TKG-Entwurf-11329466.html\" rel=\"external noopener nofollow\" target=\"_blank\">Reform des Telekommunikationsgesetzes<\/a> (TKG) beraten, im Herbst soll eine Novelle den Bundestag passieren. Und insbesondere das sogenannte \u201eVollausbaurecht\u201c <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Glasfaser-im-Haus-Gegen-den-oekonomischen-Wahnsinn-11226497.html\" rel=\"external noopener nofollow\" target=\"_blank\">bewegt dabei die Gem\u00fcter<\/a>. Damit ist gemeint: Klopft ein Unternehmen bei einem Eigent\u00fcmer an, soll dieser k\u00fcnftig entweder den erstmaligen Ausbau im gesamten Haus dulden \u2013 oder sich selbst um die Verglasfaserung bis in die Wohnungen k\u00fcmmern m\u00fcssen.<\/p>\n<p>        Weiterlesen nach der Anzeige<\/p>\n<p>Absoluter Vorrang f\u00fcr Glasfaser?<\/p>\n<p>Im Heidelberger Fall kam einiges der aktuellen Debatte zusammen. Zum einen ist da die derzeit geltende Rechtslage: Der seit November in der EU geltende Gigabit Infrastructure Act setzt die Glasfaser als klares Ziel. Die Karlsruher Richter machten es sich deshalb nicht leicht und stiegen tief in Regelungsmaterie und Technik ein \u2013 50 Seiten umfasst das Urteil.<\/p>\n<p>Der Spitzenverband der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) begr\u00fc\u00dft das Urteil. \u201eEin vom Mieter abgeschlossener Glasfaservertrag ist kein Freibrief f\u00fcr eigenm\u00e4chtige Bauma\u00dfnahmen im Geb\u00e4ude\u201c, sagt Claus Wedemeier, Leiter Digitalisierung beim GdW. \u201eDie Zustimmung des Mieters ersetzt nicht die erforderliche Abstimmung mit dem Geb\u00e4udeeigent\u00fcmer.\u201c<\/p>\n<p>In der Urteilsbegr\u00fcndung r\u00fcffelten die Richter auch die von der Wohnungsbaugesellschaft \u201elaienhaft\u201c genannte Verlegetechnik der Telekom. Das Urteil enth\u00e4lt Bilder von unverputzten L\u00f6chern \u00fcber dem Kabelkanal, durchbohrten Fliesen und nicht wieder gestrichenen Stellen.<\/p>\n<p>Die Richter erkannten darin nicht einen \u201eminimalen Eingriff\u201c, der zwingende Voraussetzung f\u00fcr die Duldungspflicht gewesen w\u00e4re. Zudem h\u00e4tte die Telekom sich mit dem Eigent\u00fcmer vorher in Verbindung setzen und \u00fcber die beabsichtigte Bauma\u00dfnahme in Kenntnis setzen m\u00fcssen, meinen die Richter.<\/p>\n<p>Werde auf die Kontaktaufnahme g\u00e4nzlich verzichtet, hei\u00dft es in sch\u00f6nstem Juristendeutsch, sei der Eigent\u00fcmer \u201eder Duldung enthoben\u201c. Auch der Gigabit Infrastructure Act der EU erfordere grunds\u00e4tzlich eine Zustimmung des Eigent\u00fcmers \u2013 wenn auch mit einigen Fragezeichen, da je nach Sprachfassung unterschiedliche Varianten der Zustimmung beschrieben werden.<\/p>\n<p>Mitnutzung muss gepr\u00fcft werden<\/p>\n<p>Aber gibt es nicht das Recht auf Glasfaser? Im Haus scheint es f\u00fcr die allermeisten Mieter keine Unterversorgung zu geben. Das Haus ist gut erschlossen: Vom Glasfaser-Anschluss im Keller hatte die Telekom die Wohnungen bereits mit G.fast-Anschl\u00fcssen versorgt. Parallel liegt gigabitf\u00e4higes TV-Koaxkabel von Telecolumbus (\u201eP\u00ffur\u201c) im Haus.<\/p>\n<p>Auch das bezogen die Richter in Karlsruhe in ihre Urteilsfindung ein: Das Recht auf Verlegung sei nach aktueller deutscher Gesetzeslage nur dann gegeben, wenn eine Mitnutzung der vorhandenen Infrastruktur nicht m\u00f6glich sei. Etwa dann, wenn die konkret mit Kunden vereinbarten Leistungen zu Latenz, Down- oder Upstream nicht \u00fcber eine Mitnutzung erreichbar w\u00e4ren.<\/p>\n<p>\u201eDas Urteil erkl\u00e4rt die Technik von gestern zum Ma\u00dfstab f\u00fcr die Infrastruktur von morgen und nimmt Millionen Haushalten in Mehrfamilienh\u00e4usern die freie Wahl ihres Anschlusses\u201c, bem\u00e4ngelt Buglas-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Max Bunse. \u201eDamit ist ein z\u00fcgiger, fl\u00e4chendeckender Glasfaserausbau bis in alle Wohnungen unm\u00f6glich, es bedarf nun dringender denn je einer unmissverst\u00e4ndlichen Klarstellung hin zum Vollausbau mit FttH.\u201c<\/p>\n<p>Die Telekom hatte erst im Laufe des Verfahren vorgebracht, mindestens ein Kunde habe bei der Beklagten eine Leitung mit \u201e300 MBit\/s symmetrisch\u201c beauftragt. Das sei nur mit Glasfaser-Verkabelung im Haus m\u00f6glich. Dem folgten die Richter grunds\u00e4tzlich, trotz angedeuteter Zweifel \u2013 immerhin garantiere die Telekom selbst in ihrem <a href=\"https:\/\/www.telekom.de\/produktinformationsblatt\/glasfaser-1-000-g-fast-1000\" rel=\"external noopener nofollow\" target=\"_blank\">Produktionformationsblatt zu \u201eGlasfaser 1.000 mit G.Fast\u201c<\/a> Uploadgeschwindigkeiten von mindestens 200 MBit\/s.<\/p>\n<p>Die Richter betonten, dass besondere Kriterien wie etwa Ausfallsicherheitsanforderungen sogar die Doppelung hausinterner Glasfaseranbindung erlauben k\u00f6nnten. Die m\u00fcssten aber konkret vereinbart sein und vom Netzbetreiber glaubhaft dargelegt werden. Das habe die Telekom aber nicht getan und nicht einmal den entsprechenden Vertrag vorgelegt.<\/p>\n<p>Schnelle Entscheidung war n\u00f6tig<\/p>\n<p>Die Richter f\u00e4llten ihr detailliertes Urteil im einstweiligen Rechtschutz: die Hauptsacheverhandlung steht noch aus. Doch im konkreten Fall musste schnell entschieden werden, ob die Leitung bleibt. Denn der Eigent\u00fcmer will selbst bald Glasfaser in seine Liegenschaften bringen lassen \u2013 allerdings nicht von der Telekom, sondern mit TeleColumbus. W\u00fcrden die Telekomfasern bleiben, so die Karlsruher Richter, w\u00e4re dieses Vorhaben \u201eschon unter dem Gesichtspunkt des verf\u00fcgbaren Bauraums gef\u00e4hrdet.\u201c<\/p>\n<p>Wenn die Glasfaser verlegt wurde, soll auch die Telekom Leitungen anmieten k\u00f6nnen \u2013 so wie alle anderen Anbieter auch, sagte eine Unternehmenssprecherin der GGH. Dadurch w\u00fcrden Mieter Wahlfreiheit bekommen, ohne dass Glasfaser doppelt verlegt werde.<\/p>\n<p>Der Fall d\u00fcrfte f\u00fcr die derzeit laufenden Beratungen im Deutschen Bundestag zur Telekommunikationsgesetznovelle also einiges an Diskussionsstoff bieten. F\u00fcr alle Ausbauunternehmen enth\u00e4lt er allerdings auch einige wertvolle Hinweise, wie man es besser nicht angehen sollte. F\u00fcr die Endkunden allerdings bleibt die Lage verworren.<\/p>\n<p>(<a class=\"redakteurskuerzel__link\" href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/mailto:vbr@heise.de\" title=\"Volker Briegleb\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">vbr<\/a>)<\/p>\n<p>\n      Dieser Link ist leider nicht mehr g\u00fcltig.\n    <\/p>\n<p>Links zu verschenkten Artikeln werden ung\u00fcltig,<br \/>\n      wenn diese \u00e4lter als 7\u00a0Tage sind oder zu oft aufgerufen wurden.\n    <\/p>\n<p><strong>Sie ben\u00f6tigen ein heise+ Paket, um diesen Artikel zu lesen. Jetzt eine Woche unverbindlich testen \u2013 ohne Verpflichtung!<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Glasfaserausbau: Gericht verf\u00fcgt R\u00fcckbau von Telekom-Anschluss Deutschland soll Glasfaserland werden \u2013 so schnell wie m\u00f6glich. 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