{"id":1217527,"date":"2026-08-05T17:02:19","date_gmt":"2026-08-05T17:02:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1217527\/"},"modified":"2026-08-05T17:02:19","modified_gmt":"2026-08-05T17:02:19","slug":"wegen-kinderpornos-angeklagter-richter-panne-bei-sta","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1217527\/","title":{"rendered":"Wegen Kinderpornos angeklagter Richter: Panne bei StA"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Ein Richter soll \u00fcber eine Million kinder- und jugendpornografische Dateien besessen haben. Der Dienstherr wusste davon lange nichts: Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte ein Mitteilungsschreiben gefertigt, es aber versehentlich nicht abgeschickt.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Rund 1,7 Millionen kinderpornografische und rund 155.000 jugendpornografische Dateien soll ein Sozialrichter aus Th\u00fcringen auf 142 Datentr\u00e4gern in seiner Wohnung vorgehalten haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Derzeit pr\u00fcft das Landgericht (LG) deren Zulassung (Az. 40 KLs 13\/26). Inzwischen hat das zust\u00e4ndige Justizministerium ein Disziplinarverfahren gegen den 62-j\u00e4hrigen Juristen eingeleitet und Mitte Juli seine vorl\u00e4ufige Dienstenthebung beantragt. Der Angeschuldigte Thomas N. ist seit Jahresanfang 2026 krankheitsbedingt nicht mehr als Richter t\u00e4tig.\u00a0<\/p>\n<p>Zust\u00e4ndig f\u00fcr das Ermittlungs- und Strafverfahren sind die Staatsanwaltschaft bzw. das <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/landgericht-hannover\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">LG Hannover<\/a>, weil der Richter die Tat an einem Wohnort in diesem Bezirk begangen haben soll, \u00a7 7 Strafprozessordnung (StPO). Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft lie\u00df sich der Angeschuldigte kinder- und jugendpornografische Bilder von anderen Internetnutzern \u00fcbermitteln oder lud solche Dateien aus dem Internet herunter. Er soll diese auf seinem Smartphone, mehreren Laptops, diversen Festplatten und USB-Sticks gespeichert haben. Ein Besitz dieser Daten ist strafbar, die Datentr\u00e4ger werden eingezogen, \u00a7\u00a7 184 b Abs. 3 und 7, 184 c Abs. 3 und 6, 52 Strafgesetzbuch. Die Taten sind mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei bzw. f\u00fcnf Jahren bedroht.\u00a0<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen nach einem Hinweis des National Center for Missing &amp; Exploited Children (NCMEC) bereits im Mai 2023 aufgenommen. Das NCMEC ist eine private gemeinn\u00fctzige Organisation, die 1984 vom Kongress der Vereinigten Staaten gegr\u00fcndet wurde.<\/p>\n<p>Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung am 26. August 2024 fanden die Ermittlungsbeh\u00f6rden bei N. die Dateien, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Oliver Eisenhauer, mit.<\/p>\n<p>Th\u00fcringer Justizministerium sollte informiert werden<\/p>\n<p>Am 27. August 2024 berichtete die Staatsanwaltschaft Hannover dem Nieders\u00e4chsischen Justizministerium \u00fcber das Ermittlungsverfahren, die gelaufenen Ermittlungsma\u00dfnahmen und die sichergestellten Datentr\u00e4ger. Eine Information des Th\u00fcringischen Justizministeriums (TMJMV) als Dienstherr war laut Eisenhauer zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen. Nach der Anordnung \u00fcber Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) erfolgt eine solche Mitteilung grunds\u00e4tzlich erst bei einer Anklageerhebung (49 Abs. 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)) bzw. Nr. 15 MiStra.<\/p>\n<p>In einem weiteren Bericht vom 25. M\u00e4rz 2025 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass 13 Datentr\u00e4ger ausgewertet und kinderpornografische Inhalte festgestellt worden seien, die Auswertung \u00fcber 100 weiterer Datentr\u00e4ger dauere an. Auf Grundlage dieses Schreibens bat das Nieders\u00e4chsische Justizministerium die Staatsanwaltschaft am 10. April 2025 um Pr\u00fcfung, ob das Ministerium als Dienstherr bereits vor der Anklageerhebung informiert werden k\u00f6nne, um Disziplinarma\u00dfnahmen\u00a0\u2013\u00a0denkbar ist etwa eine vorl\u00e4ufige Dienstenthebung \u2013 ergreifen zu k\u00f6nnen. Eine nieders\u00e4chsische Landesverordnung sieht die M\u00f6glichkeit einer solchen Mitteilung vor.<\/p>\n<p>Schreiben blieb aber in Hannover stecken<\/p>\n<p>Am 6. Mai 2025 schrieb die Staatsanwaltschaft dem Nieders\u00e4chsischen Ministerium, dass sie ein Schreiben an das Justizministerium Th\u00fcringen \u00fcbersandt habe. Dieses haben die Niedersachsen in der Anlage erhalten. &#8222;Es gab keine Anhaltspunkte, daran zu zweifeln, dass dieses Schreiben tats\u00e4chlich versandt wurde\u201c, so Simon Beschoten, Pressesprecher des Justizministeriums Niedersachsen.\u00a0<\/p>\n<p>Allerdings kam dieses Schreiben in Th\u00fcringen nie an: Wie die Staatsanwaltschaft LTO mitteilte, hat die Gesch\u00e4ftsstelle das Schreiben wegen eines Fehlers nie abgeschickt. &#8222;Das f\u00fchrte nat\u00fcrlich zu Irritationen in beiden Ministerien, als sich herausstellte, dass dieses Schreiben tats\u00e4chlich nicht herausgegangen ist&#8220;, so Beschoten. Die Ministerien h\u00e4tten diesen Sachverhalt gemeinsam aufgel\u00f6st.<\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft teilte dazu mit, sie werde den Fehler aufarbeiten und die Beteiligten nochmalig sensibilisieren. Ansonsten wollte sie keine Auskunft zu internen Vorg\u00e4ngen geben.\u00a0<\/p>\n<p>Nach der Information ging es schnell: Disziplinarakte angelegt<\/p>\n<p>Die Informationen \u00fcber die Anschuldigungen gingen in Th\u00fcringen damit erst nach der Anklageerhebung ein. Diese datiert vom 26. Mai 2026. Zeitgleich sei auch die Mitteilung nach dem MiStra erfolgt, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Diese ging beim TMJMV am 4. Juni ein. Am 5. Juni legte das Ministerium &#8222;unverz\u00fcglich die Disziplinarakte&#8220; an, am 15. Juni habe die Ministerin Beate Mei\u00dfner (CDU) f\u00f6rmlich das Disziplinarverfahren eingeleitet, teilte das Ministerium mit, \u00a7 79 Th\u00fcringer Richter- und Staatsanw\u00e4ltegesetz (Th\u00fcrRiStAG) i. V. m. \u00a7 22 Abs. 1 Th\u00fcringer Disziplinargesetz (Th\u00fcrDG).<\/p>\n<p>Unter dem 15. Juli 2026 habe die Ministerin beim Richterdienstgericht beim LG Meiningen die vorl\u00e4ufige Enthebung vom Dienst (&#8222;Suspendierung&#8220;) sowie die Einbehaltung eines Teils der Dienstbez\u00fcge beantragt, \u00a7\u00a7 83, 79 Th\u00fcrRiStAG i. V. m. \u00a7 42 Abs. 1 Satz 1 Th\u00fcrDG. &#8222;Eine Entscheidung des Gerichts \u00fcber den Antrag ist bislang nicht bekannt geworden&#8220;, so das Ministerium.<\/p>\n<p>Doch h\u00e4tte das Ministerium fr\u00fcher t\u00e4tig werden k\u00f6nnen, wenn es fr\u00fcher von den Ermittlungen erfahren h\u00e4tte? &#8222;Das ist eine hypothetische Frage, die sich nicht sicher beantworten l\u00e4sst&#8220;, teilte das TMJMV mit. &#8222;Denn der Antrag auf vorl\u00e4ufige Dienstenthebung wurde auf Grundlage der \u00fcbersandten Anklageschrift und weiterer angeforderter und sodann \u00fcbersandter Unterlagen gestellt. Inwieweit die Staatsanwaltschaft Hannover bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt hinreichend konkrete Erkenntnisse zur Verf\u00fcgung h\u00e4tte stellen k\u00f6nnen, die einen Antrag beim Richterdienstgericht gerechtfertigt h\u00e4tten, l\u00e4sst sich diesseits nicht sicher beurteilen.&#8220;<\/p>\n<p>Derzeit pr\u00fcft die Kammer im Zwischenverfahren die Er\u00f6ffnung des Hauptverfahrens. Bis zur rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tPanne bei Staatsanwaltschaft nach Kinderpornografie-Verdacht:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t05.08.2026<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/60597 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t05.08.2026<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Ein Richter soll \u00fcber eine Million kinder- und jugendpornografische Dateien besessen haben. 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