{"id":1218015,"date":"2026-08-05T22:04:21","date_gmt":"2026-08-05T22:04:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1218015\/"},"modified":"2026-08-05T22:04:21","modified_gmt":"2026-08-05T22:04:21","slug":"das-schrieben-die-kunden-nicht-wir-olg-hamburg-bejaht-taeterhaftung-fuer-werbung-mit-bewertungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1218015\/","title":{"rendered":"Das schrieben die Kunden \u2013 nicht wir&#8220;: OLG Hamburg bejaht T\u00e4terhaftung f\u00fcr Werbung mit Bewertungen"},"content":{"rendered":"<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-70778 alignleft\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/werbung-bewertungen-taeterhaftung-1240x652-1-708x372.png\" alt=\"\" width=\"554\" height=\"291\"  \/>\u201eDie Aussagen stammen doch von unseren Kunden\u201c \u2013 dieser Einwand liegt nahe, wenn ein Unternehmen Bewertungen und Expertenstimmen in die eigene Werbung \u00fcbernimmt. <\/p>\n<p>Vor dem OLG Hamburg hilft er nicht: Wer mit fremden Aussagen wirbt, haftet f\u00fcr sie wie f\u00fcr eigene \u2013 als T\u00e4ter. Der Senat hat einem Arzneimittelhersteller gleich elf zitierte Tierarzt-Stimmen verboten (OLG Hamburg, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/beschluss\/?utm_content=glossar\" class=\"glossary-only-link\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Beschluss<\/a> v. 15.07.2026, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3%20W%2033\/26\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">3 W 33\/26<\/a>).<\/p>\n<p>Kundenbewertungen und Testimonials sind im Marketing beliebt, weil sie glaubw\u00fcrdiger wirken als jede Eigenwerbung: Nicht der Anbieter lobt sein Produkt, sondern ein scheinbar neutraler Dritter.<\/p>\n<p>Genau diese Glaubw\u00fcrdigkeit hat eine Kehrseite. Sind die zitierten Aussagen inhaltlich unzutreffend, ist die Werbung irref\u00fchrend \u2013 und der Werbende kann sich nicht darauf zur\u00fcckziehen, die Worte stammten nun einmal nicht von ihm.<\/p>\n<p>Der Fall: Elf Tierarzt-Stimmen f\u00fcr ein Arzneimittel<\/p>\n<p>Ein Hersteller bewarb ein verschreibungspflichtiges Tierarzneimittel f\u00fcr Hunde \u2013 eingesetzt gegen Juckreiz und Hautentz\u00fcndungen \u2013 gegen\u00fcber Tier\u00e4rzten mit einer Sammlung von Anwenderstimmen. Elf zitierte Aussagen griff eine Wettbewerberin an, darunter:<\/p>\n<ul>\n<li>\u201eIn meiner Praxis zeigt [das Pr\u00e4parat] eine bessere Wirkung als andere Produkte und wird gut vertragen.\u201c<\/li>\n<li>\u201eIch empfehle [das Pr\u00e4parat] uneingeschr\u00e4nkt weiter, meine Erwartungen wurden \u00fcbertroffen!\u201c<\/li>\n<li>\u201eKein Juckreiz mehr und Entz\u00fcndungen der Haut wurden [\u2026] besser.\u201c<\/li>\n<li>\u201ePerfekte Kontrolle des Juckreizes und verbessertes Hautbild.\u201c<\/li>\n<li>\u201eVon allen Besitzern volle Zufriedenheit.\u201c<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Landgericht Hamburg hatte den Verf\u00fcgungsantrag insoweit zun\u00e4chst zur\u00fcckgewiesen (<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/beschluss\/?utm_content=glossar\" class=\"glossary-only-link\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Beschluss<\/a> v. 08.06.2026, Az. 416 HKO 71\/26). Auf die sofortige <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/beschwerde\/?utm_content=glossar\" class=\"glossary-only-link\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Beschwerde<\/a> der Antragstellerin \u00e4nderte das Hanseatische Oberlandesgericht die Entscheidung ab \u2013 und untersagte s\u00e4mtliche elf Aussagen im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung. Den Streitwert des Beschwerdeverfahrens setzte der Senat auf 160.000 Euro fest.<\/p>\n<p>Die Weichenstellung: Wer selbst wirbt, ist T\u00e4ter \u2013 auf das Zu-Eigen-Machen kommt es nicht an<\/p>\n<p>Die Verteidigungslinie in solchen Konstellationen ist stets dieselbe: F\u00fcr fremde \u00c4u\u00dferungen hafte man allenfalls, wenn man sie sich \u201ezu eigen gemacht\u201c habe \u2013 und daran fehle es. Der Senat erteilt dieser Argumentation eine klare Absage:<\/p>\n<blockquote>\n<p>\u201eDie Antragsgegnerin haftet f\u00fcr s\u00e4mtliche Aussagen, weil sie mit ihnen selbst geworben hat (vgl. BGH, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%202020,%20543\" title=\"BGH, 20.02.2020 - I ZR 193\/18: Haftung f\u00fcr Kundenbewertungen bei Amazon\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">GRUR 2020, 543<\/a> Rn. 14 \u2013 Kundenbewertungen auf Amazon; BGH, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%202025,%20672\" title=\"BGH, 27.03.2025 - I ZR 222\/19: Befugnis von Wettbewerbern zur Verfolgung von Verst\u00f6\u00dfen gegen da...\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">GRUR 2025, 672<\/a> Rn. 111 \u2013 Arzneimittelbestelldaten III). Sie ist insoweit also T\u00e4terin. Es kommt daher nicht darauf an, ob die Antragsgegnerin sich die Aussagen der zitierten Tier\u00e4rzte zu eigen gemacht hat. [\u2026] Im vorliegenden Fall stellt sich jedoch nicht die Frage der Zurechnung der Rechtsgutsverletzung eines Dritten, da die Antragsgegnerin f\u00fcr ihr eigenes werbliches Handeln haftet.\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Die dogmatische Weichenstellung ist pr\u00e4zise: Die Kategorie des \u201eSich-Zu-Eigen-Machens\u201c betrifft die Frage, ob jemand f\u00fcr die Rechtsverletzung eines Dritten einstehen muss \u2013 etwa der Portalbetreiber f\u00fcr Nutzerinhalte. Wer fremde Aussagen dagegen aktiv in seine eigene Werbung \u00fcbernimmt, verletzt das Lauterkeitsrecht durch eigenes Handeln. Die Zurechnungsfrage stellt sich gar nicht erst.<\/p>\n<p>Damit liegt der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/beschluss\/?utm_content=glossar\" class=\"glossary-only-link\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Beschluss<\/a> auf der Linie des BGH \u2013 und macht zugleich die entscheidende Trennlinie sichtbar. In der Entscheidung Kundenbewertungen auf Amazon (BGH, Urteil v. 20.02.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20193\/18\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">I ZR 193\/18<\/a>) hatte der BGH einen H\u00e4ndler gerade nicht haften lassen: Die Bewertungen wurden von Amazon angezeigt, der H\u00e4ndler hatte mit ihnen nicht geworben. Sobald der Anbieter Bewertungen oder Zitate dagegen selbst in seine Werbung hebt \u2013 auf der Website, in Anzeigen, in Brosch\u00fcren \u2013, verl\u00e4sst er die Rolle des passiven Plattformnutzers. Ab diesem Punkt gilt der Ma\u00dfstab jeder eigenen Werbeaussage: Sie muss stimmen.<\/p>\n<p>Der Ma\u00dfstab: Strengeprinzip und Head-to-Head-Studien<\/p>\n<p>Materiell st\u00fctzt der Senat die Verbote auf <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3a.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">\u00a7 3a UWG<\/a> in Verbindung mit Art. 119 Abs. 5 der Tierarzneimittel-Verordnung (EU) 2019\/6: Werbung f\u00fcr Tierarzneimittel darf in keiner Form Angaben enthalten, die irref\u00fchrend sein oder eine fehlerhafte Anwendung zur Folge haben k\u00f6nnten. Dabei gilt nach Auffassung des Senats das heilmittelwerberechtliche Strengeprinzip weiter, das schon vor Inkrafttreten der Verordnung angewendet wurde: Gesundheitsbezogene Wirkaussagen m\u00fcssen wissenschaftlich gesichert sein.<\/p>\n<p>F\u00fcr \u00dcberlegenheitsbehauptungen zieht der Senat daraus eine harte Konsequenz: Wer damit wirbt, dass ein Arzneimittel anderen Pr\u00e4paraten \u00fcberlegen sei, muss das durch eine direkte Vergleichsstudie \u2013 eine Head-to-Head-Untersuchung \u2013 belegen. Placebo-kontrollierte Studien zum eigenen Wirkstoff gen\u00fcgen nicht. Gleich mehrere der zitierten Tierarzt-Stimmen (\u201ebessere Wirkung als andere Produkte\u201c, \u201ewirkt [\u2026] deutlich besser\u201c) scheiterten an genau dieser H\u00fcrde, weil ein solcher Direktvergleich mit dem Hauptkonkurrenzpr\u00e4parat schlicht nicht existierte.<\/p>\n<p>Anekdotische Evidenz wirkt wie ein Wirkversprechen \u2013 auch gegen\u00fcber Fachkreisen<\/p>\n<p>Der zweite zentrale Punkt der Entscheidung betrifft die Frage, wie der Verkehr zitierte Einzelerfahrungen \u00fcberhaupt versteht. Die naheliegende Deutung \u2013 \u201edas ist erkennbar nur die subjektive Erfahrung eines einzelnen Praktikers\u201c \u2013 l\u00e4sst der Senat nicht gelten. Wer Anwenderstimmen unkommentiert in seine Werbung einflie\u00dfen l\u00e4sst, suggeriert, dass derartige Heilungserfolge allgemein zu erwarten seien (im Anschluss an OLG M\u00fcnchen, Urteil v. 24.02.2022, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=29%20U%207517\/20\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">29 U 7517\/20<\/a>).<\/p>\n<p>Bemerkenswert ist, dass der Senat das ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr ein Fachpublikum annimmt. Die Werbung richtete sich an Tier\u00e4rzte \u2013 und selbst die sind, so der Senat, nicht aufgrund \u00fcberlegenen Wissens davor gefeit, die einschr\u00e4nkungslose Pr\u00e4sentation anekdotischer Evidenz als verallgemeinerungsf\u00e4hig zu verstehen. Das Argument des Senats hat eine bestechende Logik: Andernfalls erg\u00e4be die Werbung gegen\u00fcber Praktikern gar keinen Sinn. Ihr Ziel ist erkennbar nicht, die Adressaten zu wissenschaftlicher Nachpr\u00fcfung der Einzelf\u00e4lle anzuregen, sondern sie zu veranlassen, das Mittel bei ihren eigenen Patienten einzusetzen, um entsprechende Erfolge zu erzielen.<\/p>\n<p>Elf Aussagen, elf Verbote: Was der Senat im Einzelnen beanstandet<\/p>\n<p>An diesem Ma\u00dfstab gemessen fielen alle elf Aussagen durch. Drei Begr\u00fcndungslinien lohnen den genaueren Blick:<\/p>\n<p><strong>\u201eKein Juckreiz mehr\u201c ist kein bisschen \u00dcbertreibung.<\/strong> Die zugrundeliegenden Studien wiesen Remissionsraten von 67 bis 79 Prozent aus. Was nach viel klingt, bedeutet umgekehrt: Bei einem F\u00fcnftel bis einem Drittel der behandelten Hunde traf die Aussage nicht zu \u2013 f\u00fcr den Senat ein wesentlicher Teil der Population und damit das Ende der Absolutaussage. Dieselbe Logik traf die \u201eperfekte Kontrolle des Juckreizes\u201c und die Behauptung, \u201evon allen Besitzern\u201c habe es \u201evolle Zufriedenheit\u201c gegeben: Eine durchschnittliche Halterbewertung von 8,7 auf einer Zehnerskala belegt hohe Zufriedenheit vieler \u2013 aber eben nicht volle Zufriedenheit aller.<\/p>\n<p><strong>\u201eUneingeschr\u00e4nkt empfehlenswert\u201c ist keine blo\u00dfe Meinung.<\/strong> Die uneingeschr\u00e4nkte Weiterempfehlung eines namentlich genannten Tierarztes versteht der Verkehr so, dass das Mittel ohne relevante Einschr\u00e4nkungen empfohlen werden k\u00f6nne \u2013 sonst h\u00e4tte der Werbende die Einschr\u00e4nkungen mitgeteilt. Genau solche Einschr\u00e4nkungen ergaben sich hier aber aus der Fachinformation: Der Wirkstoff moduliert das Immunsystem, behandelte Hunde sind auf Infektionen und Neoplasien zu \u00fcberwachen, bei bestimmten Vorerkrankungen soll das Mittel gar nicht angewendet werden. Ein Tatsachenkern also, der die \u201eMeinungs\u00e4u\u00dferung\u201c widerlegbar macht \u2013 und widerlegt.<\/p>\n<p><strong>Der Ausweg \u201ereklamehafte \u00dcbertreibung\u201c ist versperrt.<\/strong> Selbst wenn der Verkehr eine Anpreisung nicht ernst n\u00e4hme, hilft das dem Werbenden im Tierarzneimittelbereich nicht. Denn Art. 119 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2019\/6 verlangt eine objektive Darstellung ohne \u00fcbertriebene Behauptungen \u2013 und ist nach dem Senat eine Marktverhaltensregelung im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3a.html\" title=\"\u00a7 3a UWG: Rechtsbruch\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">\u00a7 3a UWG<\/a>, obwohl die Vorschrift nicht als Verbot, sondern als Feststellung formuliert ist. Nicht ernst gemeinte \u00dcbertreibung ist danach kein Freibrief, sondern ein eigener Versto\u00df.<\/p>\n<p>Was Werbende jetzt pr\u00fcfen sollten<\/p>\n<p>F\u00fcr die Praxis lassen sich aus der Entscheidung drei Pr\u00fcfschritte ableiten. Zun\u00e4chst die Bestandsaufnahme: Wo werden fremde Aussagen aktiv als Werbemittel eingesetzt \u2013 Bewertungswidgets auf der eigenen Website, zitierte Rezensionen in Ads und Newslettern, Testimonials in Brosch\u00fcren, auf Messest\u00e4nden und Landingpages? Sodann die inhaltliche Kontrolle: Jede \u00fcbernommene Aussage ist so zu pr\u00fcfen, als h\u00e4tte die eigene Marketingabteilung sie getextet \u2013 Absolutaussagen (\u201ekein\u201c, \u201ealle\u201c, \u201eperfekt\u201c, \u201euneingeschr\u00e4nkt\u201c) und \u00dcberlegenheitsvergleiche sind die klassischen Sollbruchstellen. Und schlie\u00dflich der Sonderfall regulierter Produkte: Bei Arznei- und Heilmitteln, Lebensmitteln mit Health Claims oder Kosmetik verlangt das Strengeprinzip wissenschaftliche Absicherung, f\u00fcr \u00dcberlegenheitsbehauptungen konkret eine Head-to-Head-Studie. Der Hinweis \u201edas war die Erfahrung eines Anwenders\u201c sch\u00fctzt dabei doppelt nicht: weder vor dem Irref\u00fchrungsvorwurf noch vor der eigenen T\u00e4terhaftung.<\/p>\n<p>Wer diese Pr\u00fcfung unterl\u00e4sst, riskiert Abmahnungen und einstweilige Verf\u00fcgungen \u2013 im Hamburger Fall bei einem Streitwert von 160.000 Euro \u2013 sowie nach Titulierung Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro je Versto\u00df.<\/p>\n<p style=\"margin: 0 0 12px; color: #ffffff; font-weight: bold; font-size: 1.15em;\">Werben Sie mit Kundenbewertungen, Rezensionen oder Testimonials?<\/p>\n<p style=\"margin: 0 0 20px; color: #d7e3f4;\">LHR pr\u00fcft Ihre Werbeauftritte auf lauterkeitsrechtliche Risiken \u2013 von \u00fcbernommenen Bewertungen \u00fcber Siegel und Referenzen bis zur Heilmittel- und Arzneimittelwerbung \u2013 und verteidigt Sie, wenn bereits eine Abmahnung oder <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/einstweilige-verfuegung\/?utm_content=glossar\" class=\"glossary-only-link\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">einstweilige Verf\u00fcgung<\/a> im Raum steht.<\/p>\n<p style=\"margin: 0;\"><a style=\"display: inline-block; background: #FFFFFF; color: #0a2c52; padding: 14px 28px; font-weight: bold; text-decoration: none;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kontakt\/\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Jetzt Kontakt aufnehmen<\/a><\/p>\n<p>Weiterf\u00fchrende Informationen<\/p>\n<p>H\u00e4ufige Fragen zur Haftung f\u00fcr Werbung mit Bewertungen<\/p>\n<p>Hafte ich f\u00fcr Kundenbewertungen, die auf Amazon oder Google unter meinem Angebot erscheinen?+<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich nein, solange die Plattform die Bewertungen anzeigt und Sie mit ihnen nicht werben. Der BGH hat das f\u00fcr Amazon-Rezensionen entschieden (Urteil v. 20.02.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20193\/18\" title=\"BGH, 20.02.2020 - I ZR 193\/18: Haftung f\u00fcr Kundenbewertungen bei Amazon\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">I ZR 193\/18<\/a> \u2013 Kundenbewertungen auf Amazon). Anders liegt es, sobald Sie Bewertungen aktiv in Ihre eigene Werbung \u00fcbernehmen \u2013 dann haften Sie f\u00fcr deren Inhalt selbst als T\u00e4ter.<\/p>\n<p>Ab wann \u201ewerbe\u201c ich mit einer Bewertung?+<br \/>\nSobald Sie fremde Aussagen selbst als Werbemittel einsetzen: zitierte Rezensionen auf der eigenen Website oder in Anzeigen, Testimonials in Brosch\u00fcren und Newslettern, hervorgehobene Kundenstimmen auf Landingpages. In diesen F\u00e4llen handelt es sich um Ihr eigenes werbliches Handeln \u2013 auf die Frage des \u201eZu-Eigen-Machens\u201c kommt es nach dem OLG Hamburg (<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/beschluss\/?utm_content=glossar\" class=\"glossary-only-link\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Beschluss<\/a> v. 15.07.2026, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3%20W%2033\/26\" title=\"OLG Hamburg, 15.07.2026 - 3 W 33\/26: Anforderungen an Wirksamkeits- und \u00dcberlegenheitswerbung f...\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">3 W 33\/26<\/a>) nicht mehr an.<\/p>\n<p>Entlastet es mich, dass die Aussage tats\u00e4chlich von einem Kunden oder Experten stammt?+<\/p>\n<p>Nein. Wer eine fremde Aussage in die eigene Werbung \u00fcbernimmt, haftet f\u00fcr ihre Richtigkeit wie f\u00fcr eine selbst formulierte Werbebehauptung. Wer Anwenderstimmen unkommentiert einflie\u00dfen l\u00e4sst, suggeriert zudem, dass die geschilderten Erfolge allgemein zu erwarten seien \u2013 das gilt nach dem OLG Hamburg selbst gegen\u00fcber einem Fachpublikum wie Tier\u00e4rzten.<\/p>\n<p>Gelten f\u00fcr Testimonials bei Arznei- und Heilmitteln strengere Regeln?+<br \/>\nJa. Es gilt das heilmittelwerberechtliche Strengeprinzip: Wirkaussagen m\u00fcssen wissenschaftlich belegt sein, \u00dcberlegenheitsbehauptungen gegen\u00fcber Konkurrenzpr\u00e4paraten sogar durch eine direkte Vergleichsstudie (Head-to-Head). F\u00fcr Tierarzneimittel verbietet Art. 119 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2019\/6 jede irref\u00fchrende Angabe; Abs. 6 verlangt zus\u00e4tzlich eine objektive Darstellung ohne \u00fcbertriebene Behauptungen \u2013 nach dem OLG Hamburg eine Marktverhaltensregelung im Sinne von <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3a.html\" title=\"\u00a7 3a UWG: Rechtsbruch\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">\u00a7 3a UWG<\/a>.<\/p>\n<p>Was droht bei irref\u00fchrender Werbung mit Bewertungen?+<br \/>\nMitbewerber und Verb\u00e4nde k\u00f6nnen abmahnen und Unterlassung verlangen, h\u00e4ufig im Wege der einstweiligen Verf\u00fcgung. Wird gegen ein gerichtliches Verbot versto\u00dfen, drohen nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/890.html\" title=\"\u00a7 890 ZPO: Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">\u00a7 890 ZPO<\/a> Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro je Zuwiderhandlung. Hinzu kommen m\u00f6gliche Anspr\u00fcche auf Auskunft und <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/schadensersatz\/?utm_content=glossar\" class=\"glossary-only-link\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Schadensersatz<\/a> \u2013 und erhebliche Verfahrenskosten: Im Hamburger Fall lag allein der Streitwert des Beschwerdeverfahrens bei 160.000 Euro.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"\u201eDie Aussagen stammen doch von unseren Kunden\u201c \u2013 dieser Einwand liegt nahe, wenn ein Unternehmen Bewertungen und Expertenstimmen&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1218016,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":"","_share_on_mastodon":"0"},"categories":[1828],"tags":[29,30,253327,1420,253329,43861,135806,1209,137328,253326,23138,1802,253328,253325],"class_list":["post-1218015","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","category-koeln","tag-deutschland","tag-germany","tag-intimsphaere","tag-koeln","tag-lg-berlin-ii","tag-me-too","tag-medienrecht","tag-nordrhein-westfalen","tag-persoenlichkeitsrecht","tag-presserecht","tag-privatsphaere","tag-prominente","tag-recht-auf-vergessen","tag-selbstoeffnung"],"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/117045170726432336","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1218015","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1218015"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1218015\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1218016"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1218015"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1218015"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1218015"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}