{"id":1242984,"date":"2026-08-17T17:04:48","date_gmt":"2026-08-17T17:04:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1242984\/"},"modified":"2026-08-17T17:04:48","modified_gmt":"2026-08-17T17:04:48","slug":"neue-eu-regelwerke-verband-fuer-lebensmittelsicherheit-warnt-vor-ueberforderung-lebensmittelpraxis-de","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1242984\/","title":{"rendered":"Neue EU-Regelwerke &#8211; Verband f\u00fcr Lebensmittelsicherheit warnt vor \u00dcberforderung \u2013 Lebensmittelpraxis.de"},"content":{"rendered":"<p>                Beitrag teilen<\/p>\n<p>Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die seit dem 12. August 2026 unmittelbar gilt, und der EmpCo-Richtlinie, die ab dem 27. September 2026 \u00fcber das novellierte Wettbewerbsrecht in Deutschland verbindlich wird, k\u00f6nnten Lebensmittelbetriebe \u00fcberfordert werden. Davor warnt der Verband f\u00fcr Lebensmittelsicherheit.<\/p>\n<p>\n                                            Montag, 17. August 2026, 12:17 Uhr\n                                    <\/p>\n<p>\n                    Thomas Klaus                <\/p>\n<p>                      Der Verband f\u00fcr Lebensmittelsicherheit spricht von einer Dokumentationsarchitektur, die kleine und mittlere Betriebe ohne externe Beratung kaum noch bew\u00e4ltigen k\u00f6nnten.                    <\/p>\n<p>                      Bildquelle: Getty Images\n                            <\/p>\n<p>Innerhalb weniger Wochen treten zwei umfassende EU-Regelwerke f\u00fcr eine Branche in Kraft, die bereits heute unter einer hohen Dokumentationslast steht. Der Verband f\u00fcr Lebensmittelsicherheit warnt vor gravierenden Folgen insbesondere f\u00fcr kleine und mittelst\u00e4ndische Lebensmittelbetriebe.<\/p>\n<p>Keineswegs nur gro\u00dfe Unternehmen betroffen<\/p>\n<p>Die PPWR verpflichtet Unternehmen unter anderem dazu, f\u00fcr jeden einzelnen Verpackungstyp eine Konformit\u00e4tserkl\u00e4rung samt technischer Dokumentation zu erstellen und die Einhaltung neuer Stoffgrenzwerte nachzuweisen. Bereits die Frage, ob ein Betrieb als \u201eErzeuger\u201c oder \u201eHersteller\u201c im Sinne der Verordnung gilt, entscheidet \u00fcber unterschiedliche Pflichtenkataloge \u2013 eine Unterscheidung, die nach Einsch\u00e4tzung des Verbands viele Betriebsinhaber ohne juristische Unterst\u00fctzung praktisch nicht zuverl\u00e4ssig treffen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Nur sechs Wochen sp\u00e4ter folgt mit der EmpCo-Richtlinie eine Versch\u00e4rfung der Regeln f\u00fcr Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen: Generische Begriffe wie \u201enachhaltig\u201c oder \u201eumweltfreundlich\u201c sind k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich untersagt, sofern nicht eine anerkannte, hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Eigene Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch zul\u00e4ssig, wenn das dahinterstehende Zertifizierungssystem einer unabh\u00e4ngigen Drittpr\u00fcfung standh\u00e4lt. Auch das betrifft aus Verbandssicht keineswegs nur gro\u00dfe Unternehmen mit eigener Marketingabteilung.<\/p>\n<p>Salig: Problem liegt in der \u00dcbersetzung in Recht<\/p>\n<p>\u201eKein vern\u00fcnftiger Mensch stellt infrage, dass weniger Verpackungsm\u00fcll oder der Schutz vor Greenwashing richtige Ziele sind\u201c, erkl\u00e4rt Arne Salig, Vorsitzender des Vorstands im Verband f\u00fcr Lebensmittelsicherheit. \u201eDas Problem liegt nicht in der Absicht der Gesetzgebung, sondern in ihrer \u00dcbersetzung in konkrete rechtliche Vorgaben, die ein Betrieb ohne eigene Rechtsabteilung tats\u00e4chlich umsetzen kann. Genau daran scheitert es bei PPWR und EmpCo in der Praxis.\u201c<\/p>\n<p>Entlastung bei PPWR l\u00e4uft ins Leere<\/p>\n<p>Der Verband weist zudem auf ein Spannungsfeld hin, das aus seiner Sicht in der \u00f6ffentlichen Debatte bislang kaum Beachtung findet: Kleinstunternehmen sind von der PPWR nicht generell ausgenommen, profitieren aber von gezielten Erleichterungen. So gilt bei Verpackungen unter eigener Marke grunds\u00e4tzlich der Verpackungslieferant im selben Mitgliedstaat als \u201eHersteller\u201c. Zudem bestehen Ausnahmen bei bestimmten Mehrwegpflichten.<\/p>\n<p>In der Praxis l\u00e4uft diese Entlastung nach den Beobachtungen des Verbands jedoch h\u00e4ufig ins Leere: Gr\u00f6\u00dfere, selbst berichtspflichtige Kunden verlangen entlang ihrer Lieferkette dennoch eigene Nachweise von ihren kleinsten Zulieferern \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob diese nach der Verordnung selbst unmittelbar in der Pflicht st\u00fcnden.<\/p>\n<p>Zeit f\u00fcr Herstellung sicherer Lebensmittel fehlt<\/p>\n<p>In Gespr\u00e4chen des Verbands \u00e4u\u00dfern erste Lebensmittelbetriebe, dass sie dar\u00fcber nachdenken, ihre T\u00e4tigkeit einzustellen \u2013 nicht wegen mangelnder Nachfrage, sondern weil weder die personellen Kapazit\u00e4ten zur Erf\u00fcllung der neuen Dokumentationspflichten vorhanden sind noch die komplexen Anforderungen im Betriebsalltag zuverl\u00e4ssig eingeordnet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Verband f\u00fcr Lebensmittelsicherheit hat die Entwicklung noch eine weitere, grunds\u00e4tzlichere Dimension. Personelle und zeitliche Ressourcen in kleinen und mittleren Betrieben sind begrenzt \u2013 und jede Stunde, die f\u00fcr Konformit\u00e4tserkl\u00e4rungen, Nachweisdokumente und Green-Claims-Pr\u00fcfungen aufgewendet werden muss, fehlt an anderer Stelle. Genau dort, wo es um die eigentliche Kernaufgabe der Betriebe geht: die Herstellung sicherer Lebensmittel.<\/p>\n<p>Belastung durch Vorgaben in Gesamtheit betrachten<\/p>\n<p>\u201eWenn Inhaber, aber auch Qualit\u00e4tsverantwortliche in den Betrieben ihre Kapazit\u00e4ten zunehmend in verpackungs- und werberechtliche Dokumentation stecken m\u00fcssen, bleibt f\u00fcr die eigentliche Lebensmittelsicherheit im Zweifel weniger Zeit \u00fcbrig\u201c, so Andrea Dreusch, stellvertretende Vorstandsvorsitzende im Verband f\u00fcr Lebensmittelsicherheit. \u201eAm Ende kann eine Regulierung, die eigentlich Verbraucher sch\u00fctzen soll, genau das Gegenteil bewirken: mehr B\u00fcrokratie, aber unsicherere Produkte, weil die Aufmerksamkeit an der falschen Stelle gebunden ist.\u201c<\/p>\n<p>Der Verband fordert deshalb, die Lebensmittelsicherheit bei der Bewertung neuer Regulierungsvorhaben ausdr\u00fccklich mitzuber\u00fccksichtigen \u2013 und die kumulative Belastung durch parallel geltende EU-Vorgaben nicht l\u00e4nger isoliert pro Verordnung, sondern in ihrer Gesamtwirkung auf die Betriebe zu betrachten.<\/p>\n<p>Dokumentationsarchitektur kaum noch zu bew\u00e4ltigen<\/p>\n<p>PPWR und EmpCo reihen sich aus Sicht des Verbands in eine Serie von EU-Regelwerken der vergangenen Jahre ein, die f\u00fcr Lebensmittelbetriebe relevant sind \u2013 darunter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die EU-Entwaldungsverordnung und die CSRD-Berichtspflichten. In ihrer Summe entstehe eine Dokumentationsarchitektur, die kleine und mittlere Betriebe ohne externe Beratung kaum noch bew\u00e4ltigen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Der Verband f\u00fcr Lebensmittelsicherheit fordert den Gesetzgeber auf, die praktische Umsetzbarkeit von Regulierungen f\u00fcr kleine und mittelst\u00e4ndische Betriebe k\u00fcnftig von Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens an mitzudenken \u2013 und bestehende Ausnahmeregelungen so auszugestalten, dass sie auch entlang der Lieferkette tats\u00e4chlich greifen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Beitrag teilen Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die seit dem 12. 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