{"id":1273309,"date":"2026-09-01T06:25:24","date_gmt":"2026-09-01T06:25:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1273309\/"},"modified":"2026-09-01T06:25:24","modified_gmt":"2026-09-01T06:25:24","slug":"kein-bier-zum-essen-streit-um-giessener-vereinsgaststaette-geht-weiter-tageskarte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1273309\/","title":{"rendered":"Kein Bier zum Essen: Streit um Gie\u00dfener Vereinsgastst\u00e4tte geht weiter: Tageskarte"},"content":{"rendered":"<p>Im Streit um Alkohol-Ausschank in einer Gie\u00dfener Vereinsgastst\u00e4tte gibt es bisher noch keine L\u00f6sung. Das sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt auf Anfrage. In dem Fall wollen die P\u00e4chter der Gastst\u00e4tte keinen Alkohol ausschenken, da es nicht zu ihrem gastronomischen Konzept passe. Der Gie\u00dfener Tennisclub Rot-Wei\u00df hat ihnen deshalb fristlos gek\u00fcndigt. Mitglieder seien es gewohnt, zum Essen Bier zu bestellen.\u00a0<\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht hatte den Fall zu einem G\u00fcterichter verwiesen. Daf\u00fcr stehe nun am 8. September ein erster Termin fest, sagte P\u00e4chter Bayram Dalkilic auf Anfrage. Er hoffe, dass beide Seiten danach gl\u00fccklich nach Hause gehen k\u00f6nnten. Seine Gastst\u00e4tte hei\u00dft G\u00f6zleme-Haus, das sind gef\u00fcllte Teigfladen, ein traditionelles anatolisches Gericht. Es handele sich um ein Familienrestaurant, in das kein Alkohol passe.<\/p>\n<p><strong>R\u00e4umungsklage und einstweilige Verf\u00fcgung<\/strong><\/p>\n<p>Der Club hatte R\u00e4umungsklage eingereicht. Zudem beantragte er eine einstweilige Verf\u00fcgung, um rasch einen Alkohol-Ausschank zu erreichen, scheiterte damit jedoch vor dem Landgericht Gie\u00dfen. Gegen diese Entscheidung ging der Club vor, sodass sich ein Senat beim OLG damit besch\u00e4ftigen musste. Dieses Verfahren ruht nun bis zu einer m\u00f6glichen Einigung beim G\u00fcterichter.<\/p>\n<p>Bei G\u00fcteterminen werden die Interessen der Parteien ausgelotet, beschreibt die Sprecherin des Oberlandesgerichts das Verfahren. Solche Verhandlungen liefen in einem vertrauensvollen Rahmen ab, man sitze gemeinsam an einem runden Tisch. Wie viele Termine es bis zu einer L\u00f6sung brauche, sei unterschiedlich.<\/p>\n<p>Der Fall einer Vereinsgastst\u00e4tte in Gie\u00dfen, deren P\u00e4chter weder Bier noch Wein ausschenken wollen, ist bis vor das Oberlandesgericht in Frankfurt getragen worden. Der Tennisclub, in dessen Vereinsheim sich die Gastst\u00e4tte befindet, verlangt den Ausschank alkoholischer Getr\u00e4nke. Grunds\u00e4tzliche Fragen stellen sich: Gibt es ein Gewohnheitsrecht auf Alkohol? Und wenn ja, wie passt das eigentlich mit Sport zusammen?<\/p>\n<p>Ob Gastst\u00e4tten Bier, Wein oder andere Alkoholika ausschenken oder nicht, ist nach Angaben des Deutschen Hotellerie &#8211; und Gastronomieverbands (Dehoga), erst einmal Sache des Gastronomen oder der Gastronomin. Ein Konzept ohne sei grunds\u00e4tzlich legitim, sagt der Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer von Dehoga Hessen, Gisbert Kern. Man k\u00f6nne schlie\u00dflich auch einen Laden betreiben, in dem man nur Tee ausschenke.<\/p>\n<p><strong>Alkohol wichtiger wirtschaftlicher Faktor<\/strong><\/p>\n<p>Allerdings sei Alkohol ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Er pers\u00f6nlich w\u00fcrde sich die Einnahmen aus dem Ausschank in einer Vereinsgastst\u00e4tte nicht entgehen lassen, sagt Kern. Denn die Gewinnspanne bei Alkohol sei im Vergleich zu Speisen, etwa einem Schnitzel, sehr viel h\u00f6her. So finanzierten alkoholische Getr\u00e4nke h\u00e4ufig das \u00fcbrige Angebot gegen.<\/p>\n<p>Von einem Gewohnheitsrecht auf Alkohol habe er noch nie geh\u00f6rt, sagt Kern. Dennoch sei es wichtig, dass P\u00e4chter oder P\u00e4chterinnen gerade im Fall von Vereinsgastst\u00e4tten klare Absprachen treffen. \u00abUnd das sollte man sich schriftlich geben lassen\u00bb, r\u00e4t Kern.\u00a0<\/p>\n<p>Im aktuellen Fall gibt es eine solche schriftliche Vereinbarung nicht. Die Gastst\u00e4tte hei\u00dft G\u00f6zleme-Haus, das sind gef\u00fcllte Teigfladen, ein traditionelles anatolisches Gericht. Zu dem Konzept eines Familienrestaurants passe kein Alkohol &#8211; und dies habe man auch dem Tennisclub gegen\u00fcber deutlich gemacht, sagt P\u00e4chter Bayram Dalkilic. Es sei gemeinsam dar\u00fcber gesprochen worden, im Au\u00dfenbereich als Ersatz entsprechende Getr\u00e4nkeautomaten aufzustellen.<\/p>\n<p>Der Gie\u00dfener Tennisclub Rot-Wei\u00df erkl\u00e4rt dagegen, die P\u00e4chter h\u00e4tten ohne Absprache das Gastrokonzept ge\u00e4ndert, weshalb man ihnen fristlos gek\u00fcndigt habe. \u00abSpieler und G\u00e4ste unseres Vereins sollen die Wahlfreiheit zwischen alkoholhaltigen und alkoholfreien Getr\u00e4nken haben. Das wurde dem P\u00e4chterehepaar in Anwesenheit von Zeugen vor Vertragsunterzeichnung deutlich gemacht\u00bb, teilt der Vorstand mit.\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00abBierausschank in Deutschland \u00fcblich\u00bb<\/strong><\/p>\n<p>Der Ausschank von Bier in einer Vereinsgastst\u00e4tte sei in Deutschland \u00fcblich, erg\u00e4nzte dessen Anwalt bei der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Vor allem die m\u00e4nnlichen Mitglieder seien es gewohnt, ein Bier zum Essen zu bestellen, argumentierte der Vorstand.<\/p>\n<p>Sport und Alkohol m\u00f6gen auf den ersten Blick eine unpassende Kombination sein &#8211; doch im Vereinswesen sind Bier, Wein und Schnaps althergebrachte und f\u00fcr viele Menschen unverzichtbare Begleiter geselliger Runden. Auch im Sport-Sponsoring sind viele Brauereien und Spirituosenhersteller t\u00e4tig &#8211; was umstritten und in anderen L\u00e4ndern verboten ist.<\/p>\n<p>\u00abDer Konsum von Alkohol ist in westlichen Kulturen fest in die kulturellen Abl\u00e4ufe eingebunden. Wir sind es gewohnt und haben von Kindheit an gelernt, dass Alkohol zu bestimmten Anl\u00e4ssen &#8211; gem\u00fctliches Beisammensein, Einweihungen, Feste, Trauerfeiern &#8211; einfach dazugeh\u00f6rt\u00bb, sagt der Marburger Sozialpsychologe Ulrich Wagner. Fehle Alkohol, scheine das Ereignis misslungen.<\/p>\n<p><strong>\u00abBeieinandersitzen wird mit Alkoholkonsum gleichgesetzt\u00bb\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>\u00abPsychologisch betrachtet ist das Bed\u00fcrfnis nach Alkohol f\u00fcr viele von uns auf solche Ereignisse, wie gem\u00fctliches Beieinandersitzen, konditioniert. Anders ausgedr\u00fcckt: Beieinandersitzen wird mit Alkoholkonsum gleichgesetzt\u00bb, erl\u00e4utert Wagner.<\/p>\n<p>Dies sei nicht dasselbe wie Alkoholabh\u00e4ngigkeit. Auch bei Menschen, die ansonsten keinen Alkohol konsumierten, k\u00f6nne es vorkommen, dass in ihren Augen ein Treffen in der Tennisgastst\u00e4tte nur gelungen sei, wenn auch Alkohol getrunken werden k\u00f6nne.\u00a0<\/p>\n<p>Gruppen k\u00f6nnten solche Riten \u00e4ndern, wenn sie gemeinsam Alternativgetr\u00e4nke w\u00e4hlten. Angesichts generell sinkenden Alkoholkonsums vor allem vieler j\u00fcngerer Menschen sei es denkbar, dass dies in Zukunft anders aussehe, sagt Wagner.<\/p>\n<p><strong>F\u00fcr beide Seiten steht viel auf dem Spiel<\/strong><\/p>\n<p>Im Gie\u00dfener Fall geht es um viel: Das P\u00e4chter-Paar hat eigenen Angaben nach alle Ersparnisse in die Renovierung der Gastst\u00e4tte gesteckt und bewohnt mit seinen drei Kindern die Wohnung dar\u00fcber. Auf der anderen Seite wollen sich die Mitglieder des Tennisclubs in ihrem Vereinsheim in entspannter Atmosph\u00e4re zusammensetzen &#8211; mit Option auf ein alkoholisches Getr\u00e4nk.<\/p>\n<p>Der festgefahrene Streit wurde an einen G\u00fcterichter verwiesen. Bei einem solchen Verfahren w\u00fcrden die Interessen der Parteien ausgelotet, erl\u00e4utert die Sprecherin des Oberlandesgerichts. Dies laufe in vertraulichem Rahmen ab, man sitze gemeinsam an einem runden Tisch. Ein erster Termin findet nach Angaben des P\u00e4chters der Gastst\u00e4tte am 8. September statt.<\/p>\n<p>Der Club hatte den P\u00e4chtern fristlos gek\u00fcndigt und R\u00e4umungsklage eingereicht. Zudem beantragte er eine einstweilige Verf\u00fcgung, um den Alkoholausschank rasch zu erreichen, scheiterte damit jedoch vor dem Landgericht Gie\u00dfen. Gegen dessen Entscheidung ging er vor, sodass sich ein Senat beim OLG mit dem Fall besch\u00e4ftigte. Dieses Verfahren ruht nun bis zu einer m\u00f6glichen Einigung beim G\u00fcterichter. (dpa)<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Im Streit um Alkohol-Ausschank in einer Gie\u00dfener Vereinsgastst\u00e4tte gibt es bisher noch keine L\u00f6sung. 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