{"id":1278269,"date":"2026-09-03T15:17:16","date_gmt":"2026-09-03T15:17:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1278269\/"},"modified":"2026-09-03T15:17:16","modified_gmt":"2026-09-03T15:17:16","slug":"ruherecht-fuer-gefallene-wer-im-dienst-fuer-unser-land-sein-leben-verliert-darf-nicht-in-vergessenheit-geraten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1278269\/","title":{"rendered":"Ruherecht f\u00fcr Gefallene: \u201eWer im Dienst f\u00fcr unser Land sein Leben verliert, darf nicht in Vergessenheit geraten\u201c"},"content":{"rendered":"<p class=\"is-first-paragraph\" data-external=\"Article.FirstParagraph\">Die Hamburger CDU will die Gr\u00e4ber von Bundeswehrangeh\u00f6rigen, die bei Auslandseins\u00e4tzen ums Leben gekommen sind, dauerhaft sch\u00fctzen. In einem Antrag f\u00fcr die Sitzung der Hamburgischen B\u00fcrgerschaft an diesem Mittwoch fordert die Fraktion den rot-gr\u00fcnen Senat auf, die daf\u00fcr notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Grabst\u00e4tten gefallener Soldatinnen und Soldaten sollen demnach auch nach dem Ablauf der \u00fcblichen Ruhe- und Nutzungszeiten erhalten bleiben. \u201eWer im Dienst f\u00fcr unser Land sein Leben verliert, darf nicht in Vergessenheit geraten\u201c, sagte CDU-Fraktionschef Dennis Thering. Gerade Soldaten, die bei einem Auslandseinsatz f\u00fcr Frieden, Freiheit und Sicherheit gestorben seien, verdienten \u201edauerhafte Anerkennung, Respekt und einen w\u00fcrdevollen Ort des Gedenkens\u201c.<\/p>\n<p>Bislang gibt es im Hamburger Friedhofsrecht nach Darstellung der CDU keine ausdr\u00fcckliche Bestimmung, die den unbegrenzten Erhalt solcher Gr\u00e4ber garantiert. Ohne eine Sonderregelung gelten grunds\u00e4tzlich die jeweiligen Ruhezeiten und Nutzungsrechte der Friedh\u00f6fe. Nach deren Ablauf kann eine Grabst\u00e4tte aufgehoben oder neu vergeben werden, sofern das Nutzungsrecht nicht verl\u00e4ngert oder das Grab auf andere Weise gesichert wird.<\/p>\n<p>Damit schlie\u00dft der Antrag eine bislang nur teilweise geschlossene L\u00fccke zwischen dem traditionellen Kriegsgr\u00e4berrecht und dem Gedenken an die Toten der 1955 gegr\u00fcndeten Bundeswehr teilweise. Das bundesweite Gr\u00e4bergesetz sch\u00fctzt vor allem die Gr\u00e4ber von Opfern der Weltkriege und nationalsozialistischer oder anderer Gewaltherrschaft. Die Friedhofstr\u00e4ger erhalten und pflegen diese Grabst\u00e4tten dauerhaft, der Bund erstattet die daf\u00fcr entstehenden Kosten. Gefallene oder infolge ihres Dienstes gestorbene Bundeswehrangeh\u00f6rige fallen jedoch grunds\u00e4tzlich nicht unter diesen Personenkreis. <\/p>\n<p>F\u00fcr Soldaten, deren Tod bei oder infolge einer besonderen Auslandsverwendung eingetreten ist, kann allerdings bereits ein Ehrengrab der Bundeswehr eingerichtet werden. Voraussetzung ist, dass die Hinterbliebenen dies w\u00fcnschen. Die Bundeswehr \u00fcbernimmt dann unter anderem die Kosten f\u00fcr die Grabpflege. F\u00fcr andere Verstorbene, die im Ehrenmal der Bundeswehr namentlich genannt werden, kann auf Antrag der Angeh\u00f6rigen eine Ehrenplakette zur Kennzeichnung des Grabes vergeben werden. <\/p>\n<p>Unterschiedliches Vorgehen in den L\u00e4ndern <\/p>\n<p>Nach einer Antwort der Bundesregierung vom August 2025 gab es im M\u00e4rz 2025 bundesweit 32 Ehrengr\u00e4ber der Bundeswehr.  Mehrere L\u00e4nder haben  eigene Regelungen in ihren Bestattungsgesetzen geschaffen. Sachsen und das Saarland sehen f\u00fcr Ehrengr\u00e4ber von Bundeswehrangeh\u00f6rigen, die bei oder infolge einer besonderen Auslandsverwendung gestorben sind, ein dauerhaftes Ruherecht vor. Im Saarland bleibt das Grab nach Ablauf der regul\u00e4ren Ruhezeit bestehen; das Ruherecht liegt als \u00f6ffentliche Last auf dem Friedhofsgrundst\u00fcck. Der Friedhofstr\u00e4ger ist grunds\u00e4tzlich f\u00fcr Erhaltung, Instandsetzung und Pflege zust\u00e4ndig und kann sich die Kosten vom Land erstatten lassen. <\/p>\n<p>Auch Rheinland-Pfalz hat das dauerhafte Ruherecht in sein 2025 novelliertes Bestattungsgesetz aufgenommen. F\u00fcr entsprechend anerkannte Ehrengr\u00e4ber gilt dort die regul\u00e4re Mindestruhezeit von 15 Jahren nicht. Das Grab darf nicht wieder belegt werden, die dauerhafte Finanzierung \u00fcbernimmt unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Land. <\/p>\n<p>Sachsen-Anhalt erg\u00e4nzte sein Bestattungsgesetz ebenfalls um eine Sonderregelung. Paragraf 22a bestimmt, dass anerkannte Ehrengr\u00e4ber auch nach Ablauf der Ruhezeit dauerhaft bestehen bleiben. Die Gemeinden sollen diese Gr\u00e4ber erhalten, das Land gleicht Geb\u00fchrenausf\u00e4lle und notwendige Pflegeaufwendungen aus. Die Vorschrift wurde mit der Reform des Bestattungsgesetzes vom Oktober 2025 eingef\u00fcgt. <\/p>\n<p>Wie unterschiedlich die Lage in den L\u00e4ndern ist, zeigt das Beispiel Berlin. Dort besteht kein generelles dauerhaftes Ruherecht f\u00fcr im Auslandseinsatz gestorbene Bundeswehrangeh\u00f6rige. Der Berliner Senat erkl\u00e4rte Anfang 2026, eine \u00c4nderung des Landesfriedhofsrechts nicht zu planen und verwies auf die Zust\u00e4ndigkeit des Bundes. Zugleich r\u00e4umte er ein, keine vollst\u00e4ndige Statistik \u00fcber entsprechende Grabst\u00e4tten zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>Thering h\u00e4lt eine solche Zur\u00fcckhaltung in Hamburg f\u00fcr falsch. Ein dauerhaftes Ruherecht sei \u201emehr als eine Frage des Friedhofsrechts\u201c. Die betroffenen Grabst\u00e4tten seien nicht allein Orte pers\u00f6nlicher Trauer f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen, sondern auch Orte des gesellschaftlichen Erinnerns. Sie machten sichtbar, dass Frieden und Sicherheit nicht selbstverst\u00e4ndlich seien.<\/p>\n<p>Deutschland geht beim Gedenken an seine gefallenen Soldaten grunds\u00e4tzlich einen anderen Weg als Staaten mit zentralen Soldatenfriedh\u00f6fen. Die Verstorbenen werden in der Regel in ihren Heimatorten und im Umfeld ihrer Familien bestattet. Als zentrale \u00f6ffentliche Gedenkorte unterh\u00e4lt die Bundeswehr das Ehrenmal am Berliner Bendlerblock und den Wald der Erinnerung bei Potsdam. Nach Angaben der Bundeswehr kamen seit ihrer Gr\u00fcndung 3447 Bundeswehrangeh\u00f6rige infolge ihrer Dienstaus\u00fcbung ums Leben. 120 starben im Auslandseinsatz, 37 von ihnen bei Gefechten oder Anschl\u00e4gen. <\/p>\n<p>Hamburg verf\u00fcgt zugleich \u00fcber eine umfangreiche Kriegsgr\u00e4berlandschaft. Auf den Friedh\u00f6fen der Stadt sind nach Angaben des Volksbundes Deutsche Kriegsgr\u00e4berf\u00fcrsorge mehr als 62.400 Kriegstote und Opfer der Gewaltherrschaft aus den beiden Weltkriegen bestattet. Diese Grabst\u00e4tten unterliegen jedoch einem anderen rechtlichen Schutz als die Gr\u00e4ber heutiger Bundeswehrangeh\u00f6riger. <\/p>\n<p>Die CDU will diese Ungleichbehandlung zumindest f\u00fcr jene Soldaten beenden, die bei Auslandseins\u00e4tzen ums Leben gekommen sind. Hamburg d\u00fcrfe bei der Erinnerung an die M\u00e4nner und Frauen, die im staatlichen Auftrag ihr Leben verloren h\u00e4tten, \u201ekeine L\u00fccke lassen\u201c, sagte Thering. \u00dcber den Antrag entscheidet nun die B\u00fcrgerschaft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die Hamburger CDU will die Gr\u00e4ber von Bundeswehrangeh\u00f6rigen, die bei Auslandseins\u00e4tzen ums Leben gekommen sind, dauerhaft sch\u00fctzen. 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