{"id":1278367,"date":"2026-09-03T16:35:22","date_gmt":"2026-09-03T16:35:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1278367\/"},"modified":"2026-09-03T16:35:22","modified_gmt":"2026-09-03T16:35:22","slug":"vg-schueler-mit-herzerkrankung-darf-mit-auf-klassenfahrt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1278367\/","title":{"rendered":"VG: Sch\u00fcler mit Herzerkrankung darf mit auf Klassenfahrt"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Ein Neunj\u00e4hriger mit einer Herzerkrankung durfte nicht mit auf Klassenfahrt. Die Schule hat das auf Sicherheitsbedenken geschoben \u2013 und das war rechtswidrig, so das VG. Jedes Kind hat das Recht und auch die Pflicht, teilzunehmen.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Eine Grundschule ging davon aus, dass die Teilnahme eines Kindes wegen seines Herzleidens aus gesundheitlichen, p\u00e4dagogischen und organisatorischen Gr\u00fcnden nicht verantwortbar sei. Die Aufsicht und Sicherheit f\u00fcr den Sch\u00fcler k\u00f6nne w\u00e4hrend der Klassenfahrt nicht zuverl\u00e4ssig gew\u00e4hrleistet werden.\u00a0<\/p>\n<p>Der Sch\u00fcler klagte gegen den Bescheid und den nachfolgenden Widerspruchsbescheid des Wuppertaler Schulamtes. Die Schule missachtete jedoch die aufschiebende Wirkung der Klage. Daraufhin verpflichtete die 18. Kammer des <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/verwaltungsgericht-duesseldorf\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"nofollow noopener\">Verwaltungsgerichts (VG) D\u00fcsseldorf<\/a> die Schule im Eilverfahren dazu, die Teilnahme des Kindes an der Klassenfahrt zu erm\u00f6glichen (Beschl. v. 02.09.2026, Az. 18 L 2138\/26).<\/p>\n<p>Sch\u00fcler zu Teilnahme berechtigt und verpflichtet<\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung hat die Kammer ausgef\u00fchrt: Sch\u00fcler mit Behinderungen oder Erkrankungen sind \u2013 wie alle anderen Sch\u00fcler \u2013 grunds\u00e4tzlich zur Teilnahme an Schulveranstaltungen wie Klassenfahrten sowohl berechtigt als auch verpflichtet.<\/p>\n<p>Dabei betonte das Gericht die Rolle von Klassenfahrten. Sie seien keine nur freiwilligen Freizeitveranstaltungen, sondern Bestandteil schulischer Bildungs- und Erziehungsarbeit. Sie f\u00f6rderten die soziale Integration, die Klassengemeinschaft sowie die Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung der Sch\u00fcler und dienten damit der Teilhabe am schulischen Gemeinschaftsleben.\u00a0<\/p>\n<p>Das Recht eines Sch\u00fclers auf Teilnahme an einer Schulfahrt k\u00f6nne nur im Einzelfall beschr\u00e4nkt werden, etwa als Ordnungsma\u00dfnahme bei Fehlverhalten oder wenn von dem Sch\u00fcler f\u00fcr sich oder andere eine konkrete Gefahr f\u00fcr die Gesundheit ausgehe. Auf blo\u00dfe schulorganisatorische Gr\u00fcnde d\u00fcrfe die Schule einen Ausschluss von der Klassenfahrt nicht st\u00fctzen.<\/p>\n<p>Schule hat die Aufgabe, Teilnahme zu erm\u00f6glichen<\/p>\n<p>Die Voraussetzungen f\u00fcr den Ausschluss des Sch\u00fclers von der Klassenfahrt seien nicht gegeben. Auf Grundlage der vorgelegten Einsch\u00e4tzungen der Fach\u00e4rzte des Kindes seien keine greifbaren Anhaltspunkte f\u00fcr eine akute Verschlechterung seiner Gesundheit w\u00e4hrend oder infolge der bevorstehenden Klassenfahrt ersichtlich.\u00a0<\/p>\n<p>Im Kern m\u00fcsse nur die Einnahme von Medikamenten gew\u00e4hrleistet werden. Hierzu k\u00f6nne dem Sch\u00fcler \u2013 wie von seiner Mutter angeboten \u2013 gestattet werden, dass seine medizinisch vorgebildete Gro\u00dfmutter oder Tante an der Klassenfahrt teilnimmt und die Aufsichtspflicht in Bezug auf die Medikamenteneinnahme wahrnimmt. Es sei Aufgabe der Schule, dem chronisch kranken Sch\u00fcler die Teilnahme an der Klassenfahrt in einer Weise zu erm\u00f6glichen, dass sie f\u00fcr ihn m\u00f6glich und zumutbar ist. Das sei nicht Aufgabe des Sch\u00fclers oder seiner Eltern.<\/p>\n<p>Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, \u00fcber die das Oberverwaltungsgericht f\u00fcr das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.<\/p>\n<p>sjm\/LTO-Redaktion<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tVG D\u00fcsseldorf widerspricht Grundschule:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t03.09.2026<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/60795 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t03.09.2026<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Ein Neunj\u00e4hriger mit einer Herzerkrankung durfte nicht mit auf Klassenfahrt. Die Schule hat das auf Sicherheitsbedenken geschoben \u2013&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1278368,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":"","_share_on_mastodon":"0"},"categories":[1831],"tags":[590,1011,3364,29,3405,30,1014,1015,14,15,1209,1009,1012,1010,1013],"class_list":["post-1278367","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","category-duesseldorf","tag-aktuell","tag-branchennews","tag-de","tag-deutschland","tag-duesseldorf","tag-germany","tag-gesetzgebung","tag-justiz","tag-nachrichten","tag-news","tag-nordrhein-westfalen","tag-recht","tag-rechtsinformationen","tag-rechtsnews","tag-rechtsprechung"],"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/117208083790945656","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1278367","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1278367"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1278367\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1278368"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1278367"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1278367"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1278367"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}