{"id":1283941,"date":"2026-09-06T08:43:52","date_gmt":"2026-09-06T08:43:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1283941\/"},"modified":"2026-09-06T08:43:52","modified_gmt":"2026-09-06T08:43:52","slug":"arbg-muenster-mindestlohn-fuer-menschen-mit-behinderung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/1283941\/","title":{"rendered":"ArbG M\u00fcnster: Mindestlohn f\u00fcr Menschen mit Behinderung?"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>J\u00fcrgen Linnemann arbeitet in einer Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen. F\u00fcr 24 Wochenstunden bekommt er 200 Euro monatlich, er m\u00f6chte aber den Mindestlohn haben. Vor dem Arbeitsgericht M\u00fcnster klagt er auf Nachzahlung der Differenz.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Seit etwa 40 Jahren arbeitet J\u00fcrgen Linnemann in verschiedenen Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen, zurzeit 24,3 Stunden w\u00f6chentlich. An drei Tagen pro Woche bereitet er Papiere so auf, dass sie gescannt und digitalisiert werden k\u00f6nnen, \u00e4hnlich einer B\u00fcrohilfskraft. Als Mensch mit Behinderung bekommt er f\u00fcr diese T\u00e4tigkeit monatlich 200 Euro \u2013 im Schnitt also etwa zwei Euro Stundenlohn. F\u00fcr seinen jahrelangen Einsatz im Werkstattrat, einer Art Betriebsrat, erhielt er das Bundesverdienstkreuz.<\/p>\n<p>Von der Freckenhorster Werkstatt im Kreis Warendorf fordert er die Differenz zwischen dem bisher gezahlten Arbeitsentgelt und dem Mindestlohn. Beim\u00a0<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/arbeitsgericht-muenster\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow noopener\">Arbeitsgericht (ArbG) M\u00fcnster<\/a> hat er daf\u00fcr eine\u00a0<a href=\"https:\/\/freiheitsrechte.org\/uploads\/documents\/Gleiche-Rechte\/Werkstaetten\/05-2026-Klageschrift-ArbG-Muenster.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">Zahlungsklage<\/a> erhoben (Az. 3 Ca 809\/26). Es geht um insgesamt etwa 20.000 Euro, monatlich rund 1.300 Euro netto seit November 2024.<\/p>\n<p>Unterst\u00fctzt wird er von der Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte (GFF), die bei der Klage mit dem Verein &#8222;<a href=\"https:\/\/www.sozialhelden.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">Sozialhelden<\/a>&#8220; zusammenarbeitet. Das Verfahren wird gef\u00f6rdert durch das Mercator-Projekt &#8222;<a href=\"https:\/\/freiheitsrechte.org\/themen\/soziale-teilhabe\/recht-effektiv\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">Recht effektiv<\/a>&#8222;. Die Produktionsfirma des ZDF\u2011Magazin Royale mit Jan B\u00f6hmermann hatte das\u00a0<a href=\"https:\/\/www.zdf.de\/play\/shows\/zdf-magazin-royale-102\/zdf-magazin-royale-vom-8-mai-2026-100\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer nofollow noopener\">Thema aufgegriffen<\/a> und die Klage durch Spenden unterst\u00fctzt. Vertreten wird L\u00fcnnemann von Paula Sauerwein und Anna Gilsbach von dka Rechtsanw\u00e4lte in Berlin. Die beklagte Werkstatt vertritt Anwalt Roman Deppenkemper von Berghoff Deppenkemper in Hamm.\u00a0<\/p>\n<p>Er habe nichts zu verlieren, sagt Linnemann an diesem Tag in M\u00fcnster: &#8222;Ich kann nur gewinnen&#8220;. Aufgeregt sei er daher nicht. Sein Ziel sei ein selbstbestimmtes Leben, in dem er von seiner T\u00e4tigkeit leben kann. &#8222;Ich m\u00f6chte f\u00fcr mein eigenes Leben in allen Belangen verantwortlich sein&#8220;, sagt er, der einen Grad der Behinderung von 100 hat.<\/p>\n<p>Arbeit oder Rehabilitationsma\u00dfnahme?<\/p>\n<p>Arbeitsrechtlich geht es um eine Klage auf Zahlung des Mindestlohns, \u00a7\u00a7 1, 3, 22 Mindestlohngesetz (MiLOG). Der Anspruch erfordert die Arbeitnehmereigenschaft des Kl\u00e4gers.<\/p>\n<p>Die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderung ist in \u00a7 221 Sozialgesetzbuch (SGB) IX normiert: Diejenigen, die in anerkannten Werkst\u00e4tten arbeiten, stehen, &#8222;wenn sie nicht Arbeitnehmer sind, zu den Werkst\u00e4tten in einem arbeitnehmer\u00e4hnlichen Rechtsverh\u00e4ltnis, soweit sich aus dem zugrunde liegenden Sozialleistungsverh\u00e4ltnis nichts anderes ergibt&#8220;.\u00a0<\/p>\n<p>Sie k\u00f6nnten danach also als arbeitnehmer\u00e4hnliche Besch\u00e4ftigte behandelt werden, f\u00fcr die das MiLoG nicht gilt, oder als Arbeitnehmer mit Anspruch auf den Mindestlohn.\u00a0<\/p>\n<p>Aus Sicht der Anw\u00e4ltinnen und der GFF, in diesem Verfahren repr\u00e4sentiert von Soraia Da Costa Batista, m\u00fcssten f\u00fcr die Auslegung des Arbeitnehmerbegriffs die Ma\u00dfst\u00e4be des Europa- und V\u00f6lkerrechts sowie des deutschen Verfassungsrechts zugrunde gelegt werden. Nach dem Verst\u00e4ndnis der GFF w\u00e4re als Arbeitnehmer einzustufen, wer weisungsgebunden eine Arbeitsleistung nach Verg\u00fctung erbringt, die wirtschaftlich verwertbar ist, und bei dem diese Arbeitsleistung im Vordergrund steht, und nicht die Rehabilitierungsaspekte. Die Voraussetzungen seien im Einzelfall zu pr\u00fcfen. Die geringe Entlohnung versto\u00dfe gegen das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Grundgesetz, die europ\u00e4ische Mindestlohnrichtlinie (EU 2022\/2041) und das Recht der Menschen mit Behinderung auf Arbeit und gerechte Arbeitsbedingungen aus Art. 27 Abs. 1 Satz 2 lit. b) i.V.m. Art. 5 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention.<\/p>\n<p>Die Beklagte h\u00e4lt an diesem Donnerstag dagegen, dass das Werkstattrecht aus dem SGB IX eine Spezialregelung gegen\u00fcber dem Arbeitsrecht sei und die Regelungen aus dem SGB IX zeitlich nach dem MiLoG geschaffen worden seien. Der Gesetzgeber habe also gewollt, dass dieses Recht dem Arbeitsrecht vorgeht. Menschen mit Behinderung k\u00f6nnten in Werkst\u00e4tten nur ausnahmsweise als Arbeitnehmer besch\u00e4ftigt werden, tr\u00e4gt Anwalt Deppenkemper vor. Konkret gehe es beim Kl\u00e4ger im Wesentlichen um eine Rehabilitationsma\u00dfnahme.<\/p>\n<p>Wie muss die Arbeit von Menschen mit Behinderung entlohnt werden?<\/p>\n<p>Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin Julia Kastner geht es juristisch um zwei Aspekte: zum einen um das Ma\u00df der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Arbeitsleistung, zum zweiten um die Frage der Weisungsgebundenheit, die ein wesentliches Kriterium eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses ist.\u00a0<\/p>\n<p>Die Situation des Kl\u00e4gers ist insoweit unstreitig: Es gibt Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaub, zu Krankmeldungen und zur Verfristung von Anspr\u00fcchen. In der Werkstatt sind jederzeit Pausen m\u00f6glich, die Menschen k\u00f6nnen bei Bedarf schlafen oder Gespr\u00e4che zu psychosozialen Belangen f\u00fchren. W\u00e4hrend der Anwesenheitszeiten k\u00f6nnen die Menschen Angebote wahrnehmen, etwa Kochen und Backen oder W\u00e4schewaschen. Der Kl\u00e4ger nutzt diese Zeiten und Angebote \u00fcber die Mindestpausen hinaus nicht. Er k\u00f6nnte es aber und kann dar\u00fcber jederzeit eigenst\u00e4ndig entscheiden.\u00a0<\/p>\n<p>W\u00e4hrend Kl\u00e4ger Linnemann \u00fcber seine M\u00f6glichkeiten und \u00fcber seine Arbeit erz\u00e4hlt, nickt Martin Wei\u00dfenberg, Leiter der Werkstatt und selbst Sozialp\u00e4dagoge, der ihm im Saal gegen\u00fcbersitzt, zustimmend. In diesem Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist es kein Gegeneinander, kein Streit miteinander, sondern Einigkeit dar\u00fcber, dass Menschen mit Behinderung wertvolle Arbeit leisten, die entlohnt werden muss.\u00a0<\/p>\n<p>Nur \u00fcber das &#8222;Wie&#8220; besteht Uneinigkeit.\u00a0<\/p>\n<p>&#8222;Wir w\u00fcnschen uns f\u00fcr die Menschen ein ausk\u00f6mmliches Grundeinkommen aus den Sozialsystemen&#8220;, sagt Dr. Ansgar Seidel, selbst Volljurist, Vorstandssprecher des Caritasverbandes im Kreisdekanat Warendorf und zugleich Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Freckenhorster Werkst\u00e4tten. &#8222;Wir verkennen nicht, dass die Arbeitsleistung Anerkennung verdient.&#8220; Die Werkst\u00e4tten h\u00e4tten einen Rahmen geschaffen, wo dies m\u00f6glich sei, &#8222;gerade ohne Leistungs- und Verwertungsdruck \u2013 das ist das Wesen dieser T\u00e4tigkeit&#8220;. Die Atmosph\u00e4re sei mit dem ersten Arbeitsmarkt jedoch nicht vergleichbar.\u00a0<\/p>\n<p>Arbeitnehmer, weil der Kl\u00e4ger die Zusatzangebote in der Werkstatt nicht annimmt?<\/p>\n<p>Richterin Kastner kommt zu ihren juristischen Fragen zur\u00fcck. Mit Blick auf die Weisungsgebundenheit: &#8222;Spielt es eine Rolle, dass der Kl\u00e4ger die Angebote wie Kochen oder Backen nicht in Anspruch nimmt?&#8220;, fragt sie die Parteien und m\u00f6chte deren Argumente h\u00f6ren. K\u00f6nnte er selbst durch sein Verhalten die Arbeitnehmereigenschaft herstellen, indem er die Angebote in der Werkstatt nicht annimmt? &#8222;Dann kann der Kl\u00e4ger ganz alleine beeinflussen, ob er ein Arbeitsverh\u00e4ltnis hat&#8220;, so die Richterin. Sie stelle sich diese Frage selbst, sagt sie offen.<\/p>\n<p>Die eine Seite sagt nein, die andere ja.\u00a0<\/p>\n<p>Als Zweites bleibt die Frage der wirtschaftlichen Verwertbarkeit. Von vier bis f\u00fcnf Stunden T\u00e4tigkeit k\u00f6nne eine gegen\u00fcber Kunden abgerechnet werden, hatte die Beklagte vorgetragen.\u00a0<\/p>\n<p>Das w\u00fcrde ausreichen, um einen wirtschaftlichen Vorteil anzunehmen, meinen die Kl\u00e4gervertreterinnen.\u00a0<\/p>\n<p>Die Beklagtenseite sieht das anders: Es ist f\u00fcr die Menschen mit Behinderung eine Grundvoraussetzung, um in einer Werkstatt t\u00e4tig sein zu k\u00f6nnen, dass sie einen wirtschaftlichen Wert schaffen k\u00f6nnen. Ein doch eher geringer geschaffener Wert k\u00f6nne jedoch nicht ausreichen, um einem Arbeitnehmer im ersten Arbeitsmarkt gleichzustehen. Dies auch mit Blick auf die Zahlen: In den Freckenhorster Werkst\u00e4tten seien 1.300 Menschen besch\u00e4ftigt. Bek\u00e4men die den Mindestlohn, entst\u00fcnden Mehrkosten von rund 30 Millionen Euro.\u00a0<\/p>\n<p>Seit 2019 fordert er gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkst\u00e4tten f\u00fcr Menschen mit Behinderung eine Ver\u00e4nderung des Werkstattentgeltes. &#8222;Auch wir w\u00fcrden uns dar\u00fcber freuen, wenn Menschen in den Werkst\u00e4tten nicht mehr von der Grundsicherung abh\u00e4ngig w\u00e4ren&#8220;, so der Vorstandssprecher. Bei den Werkst\u00e4tten st\u00fcnde aber die berufliche Teilhabe im Vordergrund \u2013 die Reform k\u00f6nne also nicht aus ihnen selbst herauskommen, sondern der Gesetzgeber sei gefragt. Er hoffe, die Klage w\u00fcrde als Handlungsauftrag verstanden.\u00a0<\/p>\n<p>&#8222;W\u00fcrde Systemwechsel ausl\u00f6sen&#8220;<\/p>\n<p>Die Vorsitzende bringt es auf den Punkt: &#8222;Dass das Ganze einen Systemwechsel ausl\u00f6sen w\u00fcrde, ist glaube ich unstreitig&#8220;.<\/p>\n<p>Es geht um viel, das ist hier allen bewusst. Um so viel, dass die Vorsitzende noch eine Schriftsatzfrist einr\u00e4umt, weil die Kl\u00e4geranw\u00e4ltinnen zu einem sp\u00e4ten Vortrag noch erwidern sollen. &#8222;Das hat so generelle Bedeutung, dass wir hier kein rechtliches Geh\u00f6r abschneiden werden&#8220;, so die Vorsitzende. Am 15. Oktober wird es weitergehen. Vielleicht mit einer Verk\u00fcndung, vielleicht mit der m\u00fcndlichen Verhandlung. Das &#8222;werden wir sehen&#8220;, sagt Kastner.\u00a0<\/p>\n<p>Kl\u00e4ger Linnemann ist gespannt, was im Oktober passieren wird. Ein Obsiegen w\u00fcrde ihm &#8222;viel bedeuten&#8220;. Er f\u00fchre das Verfahren nicht nur f\u00fcr sich, sondern auch f\u00fcr die rund 270.000 Menschen, die in Werkst\u00e4tten besch\u00e4ftigt sind. Er ist bereit, bis zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Er sagt: &#8222;Ich bin der Meinung, dass ich den Mindestlohn verdient habe&#8220;.<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tArbG M\u00fcnster zu Mindestlohn in Werkst\u00e4tten:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t03.09.2026<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/60791 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t06.09.2026<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"J\u00fcrgen Linnemann arbeitet in einer Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen. 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