{"id":131328,"date":"2025-05-22T18:11:08","date_gmt":"2025-05-22T18:11:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/131328\/"},"modified":"2025-05-22T18:11:08","modified_gmt":"2025-05-22T18:11:08","slug":"vorschlaege-fuer-nachfolge-von-richter-christ","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/131328\/","title":{"rendered":"Vorschl\u00e4ge f\u00fcr Nachfolge von Richter Christ"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Schneller als erwartet hat das Bundesverfassungsgericht drei Personalvorschl\u00e4ge f\u00fcr die Nachfolge von Josef Christ gemacht: den BAG-Richter G\u00fcnter Spinner und die BGH-Richter:innen Oliver Klein und Eva Menges.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Eigentlich werden die 16 Richter:innen des<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/bundesverfassungsgericht-bverfg\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\"> Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) <\/a>je zur H\u00e4lfte von Bundestag und Bundesrat gew\u00e4hlt. So wird die demokratische Legitimation des BVerfG sichergestellt. Wenn die Politik aber nicht vorankommt, kann das Gericht gem. \u00a7 7a Abs. 1 BVerfGG eigene Personalvorschl\u00e4ge machen.<\/p>\n<p>Konkret geht es um die Nachfolge des Richters Josef Christ am Ersten Senat. Seine Amtszeit endete altersbedingt bereits im letzten Herbst. Seit dem ersten Dezember ist er nur noch gesch\u00e4ftsf\u00fchrend im Amt. Das Vorschlagsrecht f\u00fcr seine Nachfolge liegt bei der CDU\/CSU. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Neuwahl ist der Bundestag. Die Nachfolger:in muss Richter:in an einem Obersten Bundesgericht sein. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit.<\/p>\n<p>Seegm\u00fcller ist vom Tisch<\/p>\n<p>Die CDU\/CSU hatte zun\u00e4chst den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Robert Seegm\u00fcller vorgeschlagen, <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/neuer-richter-bundesverfassungsgericht-robert-seegmueller-portrait\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">einen vom damaligen Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz ausgew\u00e4hlten sehr konservativen Asylskeptiker<\/a>. Dessen Wahl <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/justiz\/j\/bverfg-richter-cdu-vorschlag-robert-seegmueller-gruene-wahl-bundestag\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">kam im alten Bundestag aber nicht mehr zustande<\/a>. Die Gr\u00fcnen hatten offiziell &#8222;Gespr\u00e4chsbedarf&#8220; angemeldet, inoffiziell hielten sie Seegm\u00fcller aber f\u00fcr nicht w\u00e4hlbar, da er sich bei einer pers\u00f6nlichen Vorstellung zu inkonsistent pr\u00e4sentiert habe.<\/p>\n<p>Im neugew\u00e4hlten Bundestag ist die Lage f\u00fcr Seegm\u00fcller noch schwieriger geworden, da f\u00fcr eine Zwei-Drittel-Mehrheit nun auch die Stimmen der Linken (oder der AfD, was aber niemand erw\u00e4gt) erforderlich sind. Seegm\u00fcllers Wahl ist damit faktisch vom Tisch. Die CDU\/CSU muss den Vorschlag aber nicht f\u00f6rmlich zur\u00fcckziehen, da \u00fcber Seegm\u00fcller bisher ohnehin nur informell verhandelt wurde.<\/p>\n<p>Vorschl\u00e4ge aus Karlsruhe<\/p>\n<p>Wenn die Neuwahl eines Verfassungsrichters zwei Monate lang nicht gelingt, kann das Bundesverfassungsgericht gem. \u00a7 7a BVerfGG eigene Vorschl\u00e4ge machen. Der Wahlausschuss des Bundestags hatte das BVerfG Ende Januar entsprechend aufgefordert.<\/p>\n<p>Allerdings hatte das BVerfG in einem Plenumsbeschluss Mitte Februar (eine Woche vor der Bundestagswahl) auf eine eigene Vorschlagsliste verzichtet. Der neugew\u00e4hlte Bundestags solle zun\u00e4chst einmal selbst eine Neuwahl versuchen. Nur wenn das auch dem neuen Bundestag &#8222;nicht in \u00fcberschaubarer Zeit&#8220; gelingt, werde man eine Karlsruher Vorschlagsliste beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Auf einer neuen Plenums-Sitzung aller Verfassungsrichter:innen stellte das Gericht am heutigen Donnerstag fest, dass der Bundestag immer noch keinen Nachfolger f\u00fcr Josef Christ gew\u00e4hlt hat und beschloss daher eine Vorschlagsliste.<\/p>\n<p>Dieses Vorgehen ist schon deshalb erstaunlich, weil der neue Bundestag bisher faktisch \u00fcberhaupt keine Chance hatte, einen Verfassungsrichter zu w\u00e4hlen. Erst am gestrigen Mittwoch hat der Bundestag die Mitglieder des Wahlausschusses gew\u00e4hlt, der gem. \u00a7 6 BVerfGG die Richterwahl im Bundestag vorbereitet.<\/p>\n<p>Spinner, Klein und Menges<\/p>\n<p>Das BVerfG-Plenum hat nun eine Liste mit drei Bundesrichter:innen beschlossen. Vorgeschlagen werden der BAG-Richter G\u00fcnter Spinner und die BGH-Richter:innen Oliver Klein und Eva Menges. Spinner und Menges sind Senatsvorsitzende, Klein ist es nicht.<\/p>\n<p>Das BVerfG betonte in einer Pressemitteilung, es habe die &#8222;Vorschlagsgepflogenheiten&#8220; ber\u00fccksichtigt. Das soll vermutlich bedeuten, dass den BVerfG-Richter:innen bewusst war, dass f\u00fcr die Nachfolge Christ nach einer informellen Einigung der Parteien die CDU\/CSU das Vorschlagsrecht hat. Tats\u00e4chlich gelten die drei Vorgeschlagenen \u00fcberwiegend als CDU-nah.<\/p>\n<p>Wie die Liste zustande kommt, ist in \u00a7\u00a7 56ff der BVerfG-Gesch\u00e4ftsordnung geregelt. Danach hat jede Richter:in ein Vorschlagsrecht. Bei der geheimen Abstimmung hat jede Richter:in drei Stimmen. Wer die meisten Ja-Stimmmen erh\u00e4lt, steht auf der Liste ganz oben. An der Plenumsitzung nahmen 15 Richter:innen teil (Josef Christ war auf einer Dienstreise).<\/p>\n<p>Die meisten Stimmen erhielt G\u00fcnter Spinner (15), es folgten Oliver Klein (13) und Eva Menges (12). Weitere Richter:innen standen nicht zur Wahl.<\/p>\n<p>Die Liste ist nicht verbindlich<\/p>\n<p>Der Bundestag hat von der gesetzlichen M\u00f6glichkeit eigene Personalvorschl\u00e4ge zu machen, schon lange keinen Gebrauch mehr gemacht &#8211; obwohl die Politik bei der Verfassungsrichter-Wahl oft in Verzug geriet. Die letzte derartige Liste wurde 1993 beschlossen. Damals ging es um die Nachfolge von Vizepr\u00e4sident Ernst-Gottfried Mahrenholz.<\/p>\n<p>Inhaltlich \u00e4ndert einer BVerfG-Vorschlagsliste nichts am Wahlverfahren. Der Bundestag kann auch weiterhin Personen w\u00e4hlen, die nicht auf der Liste stehen. Auch die Reihenfolge der Vorschl\u00e4ge auf der Liste ist ohne rechtliche Wirkung.<\/p>\n<p>In der fr\u00fcheren Praxis wurden mehrfach Juristen gew\u00e4hlt, die das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen hatte, etwa Hans Joachim Faller (1971), Ernst Tr\u00e4ger (1977) und Ernst-Gottfried Mahrenholz (1981). Oft wurden aber auch trotz einer BVerfG-Vorschlagsliste andere Personen gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Die CDU\/CSU k\u00f6nnte nun zum Beispiel nach wie vor die konservative BGH-Richterin Angelika Allgayer vorschlagen, die schon neben Robert Seegm\u00fcller in der engeren Wahl gewesen war. Vorsorglich betonen die Verfassungsrichter:innen in ihrer Pressemitteilung, dass ihre Liste kein &#8222;nachteiliges Urteil&#8220; \u00fcber andere Personen beinhalte.<\/p>\n<p>Jetzt beginnen neue Verhandlungen<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst muss nun also die CDU\/CSU einen neuen Kandidaten finden. Der bisherige Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz ist nun Kanzler und wird sich wohl nicht mehr einbringen. Der neue Fraktionsvorsitzende Jens Spahn ist kein Jurist, so dass nun wieder eher die Rechtspolitiker:innen der CDU\/CSU das Heft in der Hand haben.\u00a0<\/p>\n<p>Weil ja eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist, muss sich die von der CDU\/CSU vorgeschlagene Jurist:in dann auch bei den anderen Fraktionen, auf deren Stimmen es ankommt, vorstellen (also bei SPD, Gr\u00fcnen und Linken, nicht bei der AfD). Der Wahlausschuss wird erst einberufen, wenn eine Mehrheit f\u00fcr eine Kandidat:in gesichert ist.\u00a0<\/p>\n<p>Kl\u00e4rungsbed\u00fcrftig ist hier noch die Rolle der Linken, die bislang nicht f\u00fcr die Mehrheitsbeschaffung gebraucht wurde. &#8222;Perspektivisch sollte auch die Linke ein Vorschlagsrecht f\u00fcr neue Verfassungsrichter und -richterinnen bekommen&#8220;, sagte die Abgeordnete Clara B\u00fcnger, die f\u00fcr die Linke im Wahl-Ausschuss sitzt, &#8222;wir wissen, dass es auch auf unsere Stimmen ankommt.&#8220;<\/p>\n<p>Um im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit zu erreichen, waren in den letzten zwei Wahlperioden die Stimmen von CDU\/CSU, SPD, Gr\u00fcnen und FDP erforderlich. Informell wurden daher die Vorschlagsrechte nach der Formel 3:3:1:1 verteilt. Das hei\u00dft: CDU\/CSU und SPD durften pro Senat je drei Verfassungsrichter vorschlagen, Gr\u00fcne und FDP je einen Richter.<\/p>\n<p>Ob die CDU\/CSU der Linken ein Vorschlagsrecht zugesteht, ist allerdings noch v\u00f6llig offen. Nach Unions-Verst\u00e4ndnis verbietet es ein Unvereinbarkeitsbeschluss eigentlich, Antr\u00e4gen der Linken zuzustimmen oder gemeinsame Antr\u00e4ge mit der Linken einzubringen. Derzeit ger\u00e4t allerdings manches in Bewegung, nachdem Friedrich Merz am 6. Mai nur dank eines gemeinsamen Gesch\u00e4ftsordnungsantrags von CDU\/CSU, SPD, Gr\u00fcnen und Linken noch einen zweiten (und diesmal erfolgreichen) Kanzler-Wahlgang erhielt.<\/p>\n<p>Ein eleganter Kompromiss k\u00f6nnte sein, dass die Linke zun\u00e4chst kein eigenes Vorschlagsrecht f\u00fcr eine Verfassungsrichter-Position erh\u00e4lt, <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/neuwahl-von-drei-verfassungsrichterinnen\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">dass aber die SPD die Linke bei ihrem Vorschlag mitentscheiden l\u00e4sst<\/a>. Es w\u00e4re dann formal immer noch ein Vorschlag der SPD, aber die Linke h\u00e4tte faktisch ein Vetorecht.<\/p>\n<p>Oder doch der Bundesrat?<\/p>\n<p>Mit der Vorlage einer eigenen Vorschlagsliste durch das BVerfG beginnt gem. \u00a7 7a Abs. 5 BVerfGG eine drei-monatige Frist zu laufen. Wenn der Bundestag binnen dieser Frist keine Nachfolge f\u00fcr Josef Christ w\u00e4hlt, kann der Bundesrat die Wahl \u00fcbernehmen.<\/p>\n<p>Dieser Ersatzwahl-Mechanismus war erst im Dezember mit Blick auf eine m\u00f6gliche Blockade durch die AfD in Artikel 93 Abs. 2 Grundgesetz verankert worden. Davon wollen die etablierten Parteien aber nach M\u00f6glichkeit nicht Gebrauch machen, es s\u00e4he zu sehr nach Unregierbarkeit und Kontrollverlust aus. Und der Bundesrat wird davon wohl auch kaum gegen den Willen des Bundestags Gebrauch machen, wenn dieser noch Hoffnung hat, zu einer Einigung zu kommen.\u00a0<\/p>\n<p>Das BVerfG hat mit seiner Vorschlagsliste damit zwar etwas Zeitdruck ausgel\u00f6st, aber auch dieser ist eher symbolisch.<br \/>\u00a0<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tNeuwahl eines Verfassungsrichters:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t22.05.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/57266 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t22.05.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Schneller als erwartet hat das Bundesverfassungsgericht drei Personalvorschl\u00e4ge f\u00fcr die Nachfolge von Josef Christ gemacht: den BAG-Richter G\u00fcnter&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":131329,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2],"tags":[590,1011,29,30,1014,13,1015,14,15,1009,1012,1010,1013,12,10,8,9,11],"class_list":{"0":"post-131328","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-deutschland","8":"tag-aktuell","9":"tag-branchennews","10":"tag-deutschland","11":"tag-germany","12":"tag-gesetzgebung","13":"tag-headlines","14":"tag-justiz","15":"tag-nachrichten","16":"tag-news","17":"tag-recht","18":"tag-rechtsinformationen","19":"tag-rechtsnews","20":"tag-rechtsprechung","21":"tag-schlagzeilen","22":"tag-top-news","23":"tag-top-meldungen","24":"tag-topmeldungen","25":"tag-topnews"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/114552837867154541","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/131328","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=131328"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/131328\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/131329"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=131328"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=131328"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=131328"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}