{"id":133763,"date":"2025-05-23T16:41:08","date_gmt":"2025-05-23T16:41:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/133763\/"},"modified":"2025-05-23T16:41:08","modified_gmt":"2025-05-23T16:41:08","slug":"koeln-meta-darf-facebook-daten-fuer-ki-training-nutzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/133763\/","title":{"rendered":"K\u00f6ln | Meta darf Facebook-Daten f\u00fcr KI-Training nutzen"},"content":{"rendered":"<p class=\"bodytext\">K\u00f6ln (dpa) &#8211; Verbrauchersch\u00fctzer sind mit dem Versuch gescheitert, dem Facebook-Konzern Meta f\u00fcr sein KI-Training einen breiten Zugriff auf Nutzerdaten gerichtlich untersagen zu lassen. Das Oberlandesgericht K\u00f6ln entschied in einem Eilverfahren, dass Meta Nutzerbeitr\u00e4ge aus Facebook und Instagram f\u00fcr das Training seiner KI-Software Meta AI verwenden darf (Az. 15 UKl 2\/25). Meta will am kommenden Dienstag damit beginnen.\u00a0<\/p>\n<p>Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Sie begr\u00fcndete ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Versto\u00df gegen europ\u00e4isches Datenschutzrecht.\u00a0<\/p>\n<p>Meta beruft sich auf \u00abberechtigtes Interesse\u00bb<\/p>\n<p>Meta will ab dem 27. Mai in seinen Diensten Facebook und Instagram \u00f6ffentliche Beitr\u00e4ge erwachsener Nutzerinnen und Nutzer f\u00fcr KI-Trainingszwecke verwenden. \u00abWir tun dies auf Grund eines berechtigten Interesses, um KI bei Meta zu entwickeln und weiter zu verbessern\u00bb, hatte der Konzern seinen Nutzern mitgeteilt. Die Daten k\u00f6nnen verwendet werden, wenn die Kunden nicht aktiv widersprechen.\u00a0<\/p>\n<p>Der Antrag der Verbraucherzentrale sei unbegr\u00fcndet, sagte Richter Oliver J\u00f6rgens vom OLG K\u00f6ln. Meta berufe sich auf ein berechtigtes Interesse nach der Datenschutzgrundverordnung. Die angek\u00fcndigte Verwendung der Daten f\u00fcr KI-Trainingszwecke sei auch ohne Einwilligung der Betroffenen rechtm\u00e4\u00dfig. Meta verfolge mit der Verwendung zum KI-Training einen legitimen Zweck. Dieser Zweck k\u00f6nne nicht durch andere, weniger einschneidende Mittel erreicht werden.\u00a0<\/p>\n<p>Gericht: Metas Interessen an Datenverarbeitung \u00fcberwiegen<\/p>\n<p>\u00abUnzweifelhaft werden f\u00fcr das Training gro\u00dfe Datenmengen ben\u00f6tigt,<br \/>die nicht zuverl\u00e4ssig vollst\u00e4ndig anonymisiert werden k\u00f6nnen\u00bb, so das Gericht. Im Rahmen einer Abw\u00e4gung der Rechte von Nutzern und Meta als Betreiberin w\u00fcrden aber die Interessen an der Datenverarbeitung \u00fcberwiegen. Meta habe glaubhaft gemacht, dass man etwa Namen, Telefonnummern oder Kontonummern herausfiltern wolle, die leicht einem Betroffenen zugeordnet werden k\u00f6nnten, sagte J\u00f6rgens in der m\u00fcndlichen Urteilsbegr\u00fcndung.\u00a0<\/p>\n<p>Auch seien die Nutzer \u00fcber die Apps und auf anderem Wege informiert worden. \u00abSie haben die M\u00f6glichkeit, die Datenverarbeitung durch Umstellung ihrer Daten auf ?nicht-\u00f6ffentlich? oder durch einen Widerspruch zu verhindern\u00bb, so das Gericht weiter.\u00a0<\/p>\n<p>Meta begr\u00fc\u00dft das Urteil<\/p>\n<p>Meta begr\u00fc\u00dfte die Entscheidung. Man bekr\u00e4ftige, dass der Ansatz keine Datenschutz-Bestimmungen verletze und im Einklang mit der Bewertung durch die irische Datenschutzkommission stehe. \u00abWir sind verpflichtet, Deutsch-trainierte KI in die H\u00e4nde der deutschen Bev\u00f6lkerung zu bringen und sicherzustellen, dass jeder in Europa gleichberechtigten Zugang zu den vollen Vorteilen der generativen KI hat\u00bb, erkl\u00e4rte ein Meta-Sprecher.\u00a0<\/p>\n<p>Die Verbraucherzentrale \u00e4u\u00dferte sich entt\u00e4uscht. \u00abAus unserer Sicht bleibt die Nutzung personenbezogener Daten f\u00fcr das Training der Meta-eigenen KI hochproblematisch\u00bb, sagte VZ-NRW-Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Die Ablehnung des Eilantrags bedeute, dass nun Fakten geschaffen w\u00fcrden, obwohl es weiterhin erhebliche Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Verwendung in dieser Form gebe.\u00a0<\/p>\n<p>Verbrauchersch\u00fctzer fordern weiterhin aktive Zustimmung<\/p>\n<p>Die VZ NRW bekr\u00e4ftigte ihre Position, dass eine aktive Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher zur Nutzung ihrer Daten f\u00fcr das Training der KI notwendig sei. Nutzer sollten ein souver\u00e4nes Mitspracherecht behalten und nicht blo\u00df eine Widerspruchsm\u00f6glichkeit einger\u00e4umt bekommen, so Schuldzinski.\u00a0<\/p>\n<p>Datenschutzorganisation will Verfahren gegen Meta f\u00fcr ganze EU<\/p>\n<p>Max Schrems, Leiter der europ\u00e4ischen Datenschutzorganisation Noyb, zeigte sich \u00abetwas \u00fcberrascht \u00fcber den Ausgang des Verfahrens\u00bb, da der Versto\u00df von Meta \u00abziemlich massiv und offensichtlich\u00bb sei. \u00abAllerdings muss man f\u00fcr eine einstweilige Verf\u00fcgung viel mehr beweisen als in einem normalen Gerichtsverfahren.\u00bb Auch wenn die einstweilige Verf\u00fcgung nicht erlassen worden sei, bedeute das nicht, dass das Hauptverfahren nicht gewonnen werden k\u00f6nne. W\u00e4hrend die VZ NRW ein Verfahren f\u00fcr Deutschland angestrengt habe, plane seine Organisation ein Verfahren f\u00fcr die gesamte EU.\u00a0<\/p>\n<p>Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.Legal bezeichnete die Entscheidung als \u00abrechtlich nachvollziehbar\u00bb. \u00abDatenschutzethisch sollte sie aber nicht das letzte Wort sein\u00bb, erkl\u00e4rte der Datenschutzexperte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Meta sei beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vergangenheit alles andere als ein Musterknabe gewesen. \u00abUmso verst\u00e4ndlicher ist die Skepsis, wenn Meta nun Milliarden von Nutzerbeitr\u00e4gen f\u00fcr das Training seiner KI-Systeme nutzen will und das ohne aktive Einwilligung.\u00bb\u00a0<\/p>\n<p>Experte: Entscheidung juristisch nachzuvollziehen<\/p>\n<p>Man m\u00fcsse anerkennen, dass sich Meta diesmal rechtlich deutlich besser aufgestellt habe als in der Vergangenheit, so Solmecke weiter. \u00abMeta hat die Nutzer fr\u00fchzeitig \u00fcber die geplante Datenverarbeitung informiert, zus\u00e4tzliche Hinweise \u00fcber die Plattformen bereitgestellt und eine M\u00f6glichkeit geschaffen, der Nutzung ihrer Daten aktiv zu widersprechen.\u00bb Juristisch sei die Argumentation des OLG daher nachzuvollziehen.\u00a0<\/p>\n<p>Trotzdem h\u00e4lt Solmeke Zweifel f\u00fcr angebracht. \u00abDie Vorstellung, dass Daten Dritter oder auch Minderj\u00e4hriger in KI-Systeme einflie\u00dfen k\u00f6nnten, ohne dass sie davon wissen, bleibt heikel.\u00bb Ein Verfahren, bei dem Nutzer ausdr\u00fccklich widersprechen m\u00fcssten statt vorher zuzustimmen sei keine echte Kontrolle. \u00abDas sogenannte berechtigte Interesse darf hier kein T\u00fcr\u00f6ffner f\u00fcr eine weitreichende Datenverarbeitung werden.\u00bb\u00a0<\/p>\n<p>Die Eilentscheidung des OLG K\u00f6ln ist nicht anfechtbar. Die Verbraucherzentrale NRW will nach eigenen Angaben pr\u00fcfen, ob sie ein normales Klageverfahren, ein sogenanntes Hauptsacheverfahren, beantragt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"K\u00f6ln (dpa) &#8211; Verbrauchersch\u00fctzer sind mit dem Versuch gescheitert, dem Facebook-Konzern Meta f\u00fcr sein KI-Training einen breiten Zugriff&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":133764,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1828],"tags":[1743,29,291,2690,30,152,198,671,1420,670,1209,625],"class_list":{"0":"post-133763","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-koeln","8":"tag-datenschutz","9":"tag-deutschland","10":"tag-facebook","11":"tag-gericht","12":"tag-germany","13":"tag-instagram","14":"tag-internet","15":"tag-ki","16":"tag-koeln","17":"tag-meta","18":"tag-nordrhein-westfalen","19":"tag-verbraucher"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/114558145887804726","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/133763","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=133763"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/133763\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/133764"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=133763"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=133763"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=133763"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}