{"id":134102,"date":"2025-05-23T19:43:09","date_gmt":"2025-05-23T19:43:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/134102\/"},"modified":"2025-05-23T19:43:09","modified_gmt":"2025-05-23T19:43:09","slug":"klage-im-eilverfahren-abgelehnt-meta-darf-daten-fuer-ki-abfischen-einspruch-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/134102\/","title":{"rendered":"Klage im Eilverfahren abgelehnt: Meta darf Daten f\u00fcr KI abfischen &#8211; Einspruch m\u00f6glich"},"content":{"rendered":"<p>                    Klage im Eilverfahren abgelehnt<br \/>\n                Meta darf Daten f\u00fcr KI abfischen &#8211; Einspruch m\u00f6glich<\/p>\n<p>\t\t\t\t              23.05.2025, 18:24 Uhr<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t       Artikel anh\u00f6ren<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t\t\tDiese Audioversion wurde k\u00fcnstlich generiert. <a href=\"https:\/\/www.n-tv.de\/23249898\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mehr Infos<\/a><\/p>\n<p><strong>Konzerne sammeln im gro\u00dfen Stil Daten f\u00fcr ihre KIs. Um dies auf Facebook und Instagram zu verhindern, hatte eine Verbraucherzentrale geklagt &#8211; vergebens. F\u00fcr das Gericht \u00fcberwiegt das berechtigte Interesse Metas. Es vertraut dem Konzern, etwa Telefonnummern oder Kontonummern herauszufiltern.<\/strong><\/p>\n<p>Verbrauchersch\u00fctzer sind mit dem Versuch gescheitert, dem Facebook-Konzern Meta f\u00fcr sein KI-Training einen breiten Zugriff auf Nutzerdaten gerichtlich untersagen zu lassen. Das Oberlandesgericht K\u00f6ln entschied in einem Eilverfahren, dass Meta Nutzerbeitr\u00e4ge aus Facebook und Instagram f\u00fcr das Training seiner KI-Software Meta AI verwenden darf. Meta will am kommenden Dienstag damit beginnen.<\/p>\n<p>Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Sie begr\u00fcndete ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Versto\u00df gegen europ\u00e4isches Datenschutzrecht.<\/p>\n<p>Meta will ab dem 27. Mai in seinen Diensten Facebook und Instagram \u00f6ffentliche Beitr\u00e4ge erwachsener Nutzerinnen und Nutzer f\u00fcr KI-Trainingszwecke verwenden. &#8222;Wir tun dies auf Grund eines berechtigten Interesses, um KI bei Meta zu entwickeln und weiter zu verbessern&#8220;, hatte der Konzern seinen Nutzern mitgeteilt. Die Daten k\u00f6nnen verwendet werden, wenn die Kunden nicht aktiv widersprechen.<\/p>\n<p>Gericht: Interessen an Datenverarbeitung \u00fcberwiegen <\/p>\n<p>Der Antrag der Verbraucherzentrale sei unbegr\u00fcndet, sagte Richter Oliver J\u00f6rgens vom OLG K\u00f6ln. Meta berufe sich auf ein berechtigtes Interesse nach der Datenschutzgrundverordnung. Die angek\u00fcndigte Verwendung der Daten f\u00fcr KI-Trainingszwecke sei auch ohne Einwilligung der Betroffenen rechtm\u00e4\u00dfig. Meta verfolge mit der Verwendung zum KI-Training einen legitimen Zweck. Dieser Zweck k\u00f6nne nicht durch andere, weniger einschneidende Mittel erreicht werden.<\/p>\n<p>&#8222;Unzweifelhaft werden f\u00fcr das Training gro\u00dfe Datenmengen ben\u00f6tigt, die nicht zuverl\u00e4ssig vollst\u00e4ndig anonymisiert werden k\u00f6nnen&#8220;, so das Gericht. Im Rahmen einer Abw\u00e4gung der Rechte von Nutzern und Meta als Betreiberin w\u00fcrden aber die Interessen an der Datenverarbeitung \u00fcberwiegen. Meta habe glaubhaft gemacht, dass man etwa Namen, Telefonnummern oder Kontonummern herausfiltern wolle, die leicht einem Betroffenen zugeordnet werden k\u00f6nnten, sagte J\u00f6rgens in der m\u00fcndlichen Urteilsbegr\u00fcndung.<\/p>\n<p>Die Verbraucherzentrale \u00e4u\u00dferte sich entt\u00e4uscht. &#8222;Aus unserer Sicht bleibt die Nutzung personenbezogener Daten f\u00fcr das Training der Meta-eigenen KI hochproblematisch&#8220;, sagte VZ-NRW-Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Die Ablehnung des Eilantrags bedeute, dass nun Fakten geschaffen w\u00fcrden, obwohl es weiterhin erhebliche Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Verwendung in dieser Form gebe.<\/p>\n<p> Verbrauchersch\u00fctzer fordern weiterhin aktive Zustimmung<\/p>\n<p>Die VZ NRW bekr\u00e4ftigte ihre Position, dass eine aktive Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher zur Nutzung ihrer Daten f\u00fcr das Training der KI notwendig sei. Nutzer sollten ein souver\u00e4nes Mitspracherecht behalten und nicht blo\u00df eine Widerspruchsm\u00f6glichkeit einger\u00e4umt bekommen, so Schuldzinski.<\/p>\n<p>Der Datennutzung sollte man bis sp\u00e4testens 26. Mai widersprechen, hatten die Verbrauchersch\u00fctzer immer wieder gewarnt. Denn danach k\u00f6nnen die eigenen Daten Teil der KI werden. Ein Widerspruch am 27. Mai oder sp\u00e4ter k\u00f6nne sich dann nur noch auf Inhalte beziehen, die ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n<p>Meta hatte die Vorw\u00fcrfe vor der Verhandlung zur\u00fcckgewiesen. Das Vorgehen entspreche den Richtlinien des Europ\u00e4ischen Datenschutzausschusses, hatte das Unternehmen erkl\u00e4rt. Die Nutzer seien \u00fcber die M\u00f6glichkeit, gegen die Nutzung ihrer Informationen f\u00fcr diese Zwecke Einspruch zu erheben, per E-Mail und In-App-Benachrichtigungen informiert worden.<\/p>\n<p>Bereits zuvor hatte Meta die Pl\u00e4ne verteidigt: &#8222;Dieses Training ist in der Branche \u00fcblich und entscheidend daf\u00fcr, dass unsere modernen KI-Produkte und -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben.&#8220; Zu der OLG-Entscheidung \u00e4u\u00dferte sich Meta direkt nach der Gerichtsverhandlung erst einmal nicht.<\/p>\n<p>Was passiert in Hauptverfahren?<\/p>\n<p>Max Schrems, Leiter der europ\u00e4ischen Datenschutzorganisation Noyb, zeigte sich &#8222;etwas \u00fcberrascht \u00fcber den Ausgang des Verfahrens&#8220;, da der Versto\u00df von Meta &#8222;ziemlich massiv und offensichtlich&#8220; sei. &#8222;Allerdings muss man f\u00fcr eine einstweilige Verf\u00fcgung viel mehr beweisen als in einem normalen Gerichtsverfahren.&#8220; Auch wenn die einstweilige Verf\u00fcgung nicht erlassen worden sei, bedeute das nicht, dass das Hauptverfahren nicht gewonnen werden k\u00f6nne. W\u00e4hrend die VZ NRW ein Verfahren f\u00fcr Deutschland angestrengt habe, plane seine Organisation ein Verfahren f\u00fcr die gesamte EU.<\/p>\n<p>&#8222;Auch andere Organisationen erw\u00e4gen in diesen Tagen eine Klage &#8211; die Sache ist f\u00fcr Meta also noch lange nicht erledigt. Sollte sich das Vorgehen von Meta am Ende als rechtswidrig erweisen, k\u00f6nnte das Unternehmen Schadenersatzforderungen von bis zu 400 Millionen europ\u00e4ischen Nutzern ausgesetzt sein.&#8220;<\/p>\n<p>Die Eilentscheidung des OLG K\u00f6ln ist nicht anfechtbar. Die Verbraucherzentrale NRW will nach eigenen Angaben pr\u00fcfen, ob sie ein normales Klageverfahren, ein sogenanntes Hauptsacheverfahren, beantragt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Klage im Eilverfahren abgelehnt Meta darf Daten f\u00fcr KI abfischen &#8211; Einspruch m\u00f6glich 23.05.2025, 18:24 Uhr Artikel anh\u00f6ren&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":134103,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[134],"tags":[175,170,169,1743,29,291,30,152,1256,171,174,173,172,11747,30925,55],"class_list":{"0":"post-134102","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-unternehmen-maerkte","8":"tag-business","9":"tag-companies","10":"tag-companies-markets","11":"tag-datenschutz","12":"tag-deutschland","13":"tag-facebook","14":"tag-germany","15":"tag-instagram","16":"tag-kuenstliche-intelligenz","17":"tag-markets","18":"tag-maerkte","19":"tag-unternehmen","20":"tag-unternehmen-maerkte","21":"tag-urteile","22":"tag-verbraucherzentralen","23":"tag-wirtschaft"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/114558861614127789","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/134102","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=134102"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/134102\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/134103"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=134102"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=134102"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=134102"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}