{"id":134462,"date":"2025-05-23T23:00:16","date_gmt":"2025-05-23T23:00:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/134462\/"},"modified":"2025-05-23T23:00:16","modified_gmt":"2025-05-23T23:00:16","slug":"landgericht-duisburg-ausrufe-from-the-river-to-the-sea-und-yalla-intifada-nicht-strafbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/134462\/","title":{"rendered":"Landgericht Duisburg: Ausrufe \u201eFrom the river to the sea&#8230;\u201c und \u201eYalla Intifada\u201c nicht strafbar"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"db relative center\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/05\/6c0793c3-fc2c-4894-9cfb-9453da9011c0\" style=\"max-height:100%\"\/>Ahmad Othman und Leon Wystrychowski <\/p>\n<p>Am Mittwoch hat das Landgericht Duisburg einen der Mitbegr\u00fcnder der inzwischen verbotenen \u201ePal\u00e4stina Solidarit\u00e4t Duisburg\u201c (PSDU), Leon Wystrychowski, vom Vorwurf der \u201eBilligung von Straftaten\u201c \u2013 der Hamas \u2013 freigesprochen.<\/p>\n<p>Am 9. Oktober 2023 hatte er eine Demonstration in Solidarit\u00e4t mit den Pal\u00e4stinensern, die zwei Tage zuvor aus dem abgeriegelten Gaza-Streifen ausgebrochen waren, im Duisburger Stadtteil Hochfeld angemeldet. Die WSWS berichtete damals von der <a href=\"https:\/\/www.wsws.org\/de\/articles\/2023\/10\/12\/demo-o12.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Demonstration<\/a>, zu der anfangs mehr Medienvertreter als Teilnehmende kamen, die offensichtlich Bilder und Statements suchten, die die Demonstration und die Solidarit\u00e4t mit den Pal\u00e4stinensern diskreditieren und kriminalisieren sollten.<\/p>\n<p>Die Duisburger Staatsanwaltschaft f\u00fchrte daraufhin mehrere Verfahren gegen Teilnehmende der Demonstration. Leon Wystrychowski warf sie vor, Straftaten nach \u00a7 140 StGB gebilligt zu haben, indem er auf der Demonstration und Kundgebung am 9. Oktober 2023 die Parolen \u201eFrom the River to the Sea Palestine will be free\u201c und \u201eVon Duisburg bis nach Gaza Yalla Intifada\u201c angestimmt haben soll.<\/p>\n<p>Die \u201eBelohnung und Billigung von Straftaten\u201c wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.<\/p>\n<p>Der Duisburger Amtsrichter Haberland verurteilte Leon am 10. April 2024 in erster Instanz. Er st\u00fctzte sich auf das Konstrukt der Staatsanwaltschaft, dass die Parole \u201eFrom the River \u2026\u201c zwar nicht grunds\u00e4tzlich strafbar sei, aber der \u201ezeitlich enge Zusammenhang\u201c mit den \u201eMorden, Entf\u00fchrungen, Sch\u00e4ndungen der Hamas\u201c beweise, dass der Angeklagte diese Straftaten billige. Es war die erste Verurteilung in Deutschland wegen dieser Parole, sp\u00e4ter wurde das Urteil in Entscheidungen u. a. vom Amtsgericht Berlin aufgenommen, ganze Passagen herauskopiert.<\/p>\n<p>Zu dieser Zeit fand der V\u00f6lkermord in Gaza vor aller Augen statt. Deshalb wurden Israel und wegen Beihilfe auch Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof angeklagt. Das erstinstanzliche Urteil gegen Leon sowie weitere Verfahren und Urteile gegen Genozid-Gegner waren ein wichtiger Schritt zur Eskalation der gnadenlosen Verfolgung aller Kritiker des V\u00f6lkermords. Bis heute werden Pro-Pal\u00e4stina- und Anti-Genozid-Demonstrationen mit Polizeigewalt attackiert, aufgel\u00f6st oder erst gar nicht erlaubt, studentische Proteste niedergekn\u00fcppelt und mit Sanktionen der Universit\u00e4ten bestraft sowie Genozid-Gegner mit Anklagen \u00fcberh\u00e4uft. Allein in Berlin hat die Polizei im ersten Jahr nach dem 7. Oktober 2023 \u00fcber 5000 \u201eanti-israelische\u201c Straftaten verfolgt. V\u00f6lkermordgegner ohne deutschen Pass werden mittlerweile abgeschoben bzw. mit Abschiebung bedroht.<\/p>\n<p>Nur rund einen Monat nach der Verurteilung Leons in erster Instanz wurde die PSDU verboten. Die Vollstreckung der schon mit Datum vom 18. M\u00e4rz ausgestellten Verbotsverf\u00fcgung durch das nordrhein-westf\u00e4lische Innenministerium unter Herbert Reul (CDU) wurde auf den 16. Mai 2024 gelegt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.mehring-verlag.de\/library\/north-logik-des-zionismus\/00.html\" class=\"db avenir f6 lh-title pa1 br2 tc mw6 mw7-l bg-_black-05 mt3 center\" target=\"_blank\" rel=\"noopener nofollow\"><img decoding=\"async\" class=\"dn db-m\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/2a8c61b3-1110-43b9-9130-23e87328f0a7\"\/><img decoding=\"async\" class=\"db dn-m\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/7333c09d-872e-43c9-bdad-3d94170f0c3e\"\/><\/a><\/p>\n<p>Leon Wystrychowski hat gemeinsam mit Ahmad Othman gegen das Verbot vor dem Oberverwaltungsgericht M\u00fcnster Klage eingereicht. Ein Eilantrag gegen den Beschluss, dass das PSDU-Verbot sofort vollzogen wird, ist bereits abgelehnt worden.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend also Kritiker der israelischen Regierung und deren Genozids an den Pal\u00e4stinensern als \u201eAntisemiten\u201c und \u201eHamas- und Terrorunterst\u00fctzer\u201c denunziert werden, haben die alte wie neue Bundesregierung die Verteidigung der israelischen Regierung und die Beteiligung am V\u00f6lkermord zur Staatsr\u00e4son erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Das offene Bekenntnis zu den Methoden des V\u00f6lkermords durch Bundesregierung, staatliche Institutionen und die gr\u00f6\u00dften Medien des Landes hat nichts mit der Verantwortung f\u00fcr die Shoa zu tun, also dem industriellen Mord an sechs Millionen Juden durch die Nationalsozialisten. In einem <a href=\"https:\/\/www.wsws.org\/de\/articles\/2025\/05\/19\/geno-m19.html\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\">Artikel<\/a> dazu schrieb die WSWS: \u201eIsrael dient Deutschland, wie auch den USA, als milit\u00e4rischer Br\u00fcckenkopf in einer Region, die \u00fcber riesige Rohstoffvorkommen verf\u00fcgt und von zentraler Bedeutung ist. Der Widerstand der Pal\u00e4stinenser, der unter den arabischen Massen gro\u00dfe Unterst\u00fctzung genie\u00dft, steht der imperialistischen Kontrolle \u00fcber die Region im Wege. Deshalb muss er ausgeschaltet werden.\u201c<\/p>\n<p>Diese wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen Deutschlands \u2013 und die Tatsache, dass sich je nach Umfrage 60 bis 80 Prozent der Bev\u00f6lkerung gegen das Vorgehen Israels aussprechen \u2013 sind der eigentliche Grund f\u00fcr die erbarmungslose Verfolgung der Gegner des V\u00f6lkermords in Gaza.<\/p>\n<p>Diese breite Opposition wurde auch im Prozess am Duisburger Landgericht deutlich. Zum ersten Prozesstag am 12. Mai kamen \u00fcber 70 Unterst\u00fctzerinnen und Unterst\u00fctzer. Da diese kaum Platz im kleinen Saal fanden, setzte die Vorsitzende Richterin Dr. Ostkamp-Zhu \u00fcberraschend einen zweiten Prozesstag an, der wegen des gro\u00dfen \u00f6ffentlichen Interesses in den gr\u00f6\u00dften Saal des Landgerichts verlegt wurde. Unter dem Protest der Zuschauer hatte sie angeordnet, dass dort keine Kufiyas im Saal getragen werden durften.<\/p>\n<p>Umso wichtiger ist nun, dass sie Leon Wystrychowski vom Vorwurf der Billigung von Straftaten freigesprochen hat. Richterin Ostkamp-Zhu hat nach Sichtung aller vorgetragenen Aussagen und Pl\u00e4doyers sowie der Pr\u00e4sentation von Beweisen in ihrer kurzen m\u00fcndlichen Urteilsbegr\u00fcndung klargestellt, dass erstens die Demonstration am 9. Oktober 2023 nicht aggressiv oder aufgeheizt war, wie Presse und Fernsehsender berichtet haben. Es gab Aggressivit\u00e4t und Spannungen, diese aber erst, als die Demo auf einen Gegenprotest von einigen wenigen Zionisten und Unterst\u00fctzern der Netanjahu-Regierung traf. Sie stellte zweitens klar, dass der Angeklagte in seiner Rede weder Gewalt verherrlicht noch zu Straftaten aufgerufen hat. Vielmehr habe er zu internationaler Solidarit\u00e4t und Unterst\u00fctzung der Pal\u00e4stinenser aufgerufen.<\/p>\n<p>Ostkamp-Zhu bezog sich vor allem auf Gerichtsurteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel (Az. 8 B 560\/24) und des Oberverwaltungsgerichts in Bremen (Az. 1 B 163\/24).<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.mehring-verlag.de\/library\/north-30-jahre-krieg\/00.html\" class=\"no-underline pointer\" rel=\"nofollow noopener\" target=\"_blank\"><img decoding=\"async\" class=\"db relative center\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/19b71883-5de1-401a-8f7f-7226c4b24a37\" style=\"max-height:100%\"\/><\/p>\n<p>David North<\/p>\n<p>30 Jahre Krieg: Amerikas Griff nach der Weltherrschaft 1990\u20132020<\/p>\n<p>Seit dem ersten Golfkrieg 1990\u20131991 f\u00fchren die Vereinigten Staaten ununterbrochen Krieg.\u00a0Gest\u00fctzt auf ein marxistisches Verst\u00e4ndnis der Widerspr\u00fcche des US- und des Weltimperialismus analysiert David North die Milit\u00e4rinterventionen und geopolitischen Krisen der letzten 30 Jahre.<\/p>\n<p><\/a><\/p>\n<p>Beide Gerichte hatten in 2024 \u00fcber die Parole \u201eFrom the River \u2026\u201d zu urteilen. Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hatte am 22. M\u00e4rz 2024 entschieden, dass bei der strafrechtlichen Einordnung dieser Parole zwar zu ber\u00fccksichtigen sei, dass damit der Wunsch nach einem freien Pal\u00e4stina vom (Jordan) Fluss bis zum Mittelmeer \u2013 einschlie\u00dflich des Gebiets Israels in seinen heutigen Grenzen \u2013 ausgedr\u00fcckt werde. Die Parole sage aber nichts dar\u00fcber aus, wie dieses Ziel erreicht werden solle. \u201eGrunds\u00e4tzlich seien politisch verschiedene Mittel und Wege denkbar, dieses abstrakte Ziel zu erreichen, beispielsweise durch v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge, eine Zwei-Staaten-L\u00f6sung, einen einheitlichen Staat mit gleichen B\u00fcrgerrechten f\u00fcr Israelis und Pal\u00e4stinenser oder aber mittels des bewaffneten Kampfes\u201c, so das VGH Kassel in seiner Pressemitteilung. Eine Strafbarkeit der \u00c4u\u00dferung folge bei einer summarischen Pr\u00fcfung weder aus dem Strafgesetzbuch noch aus dem Vereinsgesetz.<\/p>\n<p>Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte zus\u00e4tzlich erkl\u00e4rt, dass selbst die unterstellte Verneinung des Existenzrechts Israels, das in der Parole auch gemeint sein kann, nicht strafbar ist: \u201e\u00c4u\u00dferungen, mit denen das Existenzrecht Israels in Frage gestellt wird, erf\u00fcllen jedoch nicht zwangsl\u00e4ufig einen Straftatbestand.\u201c<\/p>\n<p>Das OVG Bremen hatte zwar im vorliegenden konkreten Fall in einem Eilantrag die Nutzung der Parole f\u00fcr eine angemeldete Versammlung verboten, aber klargestellt, dass sie weder als Billigung von Straftaten (\u00a7 140 StGB) noch als \u00f6ffentliche Aufforderung zu Straftaten (\u00a7 111 StGB) oder als Volksverhetzung (\u00a7 130 Abs. 1 StGB) grunds\u00e4tzlich strafbar ist. Dieses Gesetz verbietet Aufrufe zum Hass gegen die in Deutschland lebende j\u00fcdische Bev\u00f6lkerung.<\/p>\n<p>Das OVG Bremen verbot die Nutzung der Parole, weil inzwischen die Bundesregierung \u2013 im November 2023 \u2013 die Hamas als Terrororganisation verboten und die Parole als \u201eKennzeichen der Hamas\u201c eingestuft hatte. Die Parole versto\u00dfe daher gegen \u00a7 86 des Strafgesetzbuchs (StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen).<\/p>\n<p>Hinsichtlich \u00a7 140 StGB urteilte das OVG jedoch, dass die Parole \u201eFrom the River \u2026\u201c nicht strafbar sei, \u201eda sich ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang mit den Angriffen der Hamas auf Israel am 07.10.2023 durch die Ver\u00e4nderungen des Nahostkonfliktes nicht mehr sicher feststellen lasse\u201c.<\/p>\n<p>Richterin Ostkamp-Zhu begr\u00fcndete nun, dass selbst ein zeitlicher Zusammenhang, wie er in der ersten Instanz vom Duisburger Amtsrichter Haberland definiert und vom OVG im Umkehrschluss best\u00e4tigt wurde, nicht die Unterstellung rechtfertige, dass die Gewalt der Hamas gebilligt werde.<\/p>\n<p>Der Freispruch durch das Landgericht Duisburg d\u00fcrfte daher Auswirkungen auf weitere \u2013 laufende und kommende \u2013 gerichtliche Prozesse und Entscheidungen haben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Ahmad Othman und Leon Wystrychowski Am Mittwoch hat das Landgericht Duisburg einen der Mitbegr\u00fcnder der inzwischen verbotenen \u201ePal\u00e4stina&hellip;\n","protected":false},"author":2,"featured_media":134463,"comment_status":"","ping_status":"","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1838],"tags":[3364,29,3715,7047,30,411,1209,2548,49606,49607],"class_list":{"0":"post-134462","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-duisburg","8":"tag-de","9":"tag-deutschland","10":"tag-duisburg","11":"tag-genozid","12":"tag-germany","13":"tag-israel","14":"tag-nordrhein-westfalen","15":"tag-palaestina","16":"tag-psdu","17":"tag-wystrychowski"},"share_on_mastodon":{"url":"https:\/\/pubeurope.com\/@de\/114559636239902828","error":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/134462","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=134462"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/134462\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/134463"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=134462"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=134462"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=134462"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}