{"id":145155,"date":"2025-05-28T02:23:20","date_gmt":"2025-05-28T02:23:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/145155\/"},"modified":"2025-05-28T02:23:20","modified_gmt":"2025-05-28T02:23:20","slug":"datenschutzbeauftragte-findet-metas-ki-training-mit-nutzerdaten-unfassbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/145155\/","title":{"rendered":"Datenschutzbeauftragte findet Metas KI-Training mit Nutzerdaten &#8222;unfassbar&#8220;"},"content":{"rendered":"<p>Seit Dienstag kann Meta die Daten aller vollj\u00e4hrigen, europ\u00e4ischen Nutzer von Facebook und Instagram <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Meta-Platforms-fuettert-die-Daten-europaeischer-Kunden-seiner-KI-10351900.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">f\u00fcr das Training eigener KI-Anwendungen wie dem gro\u00dfen Sprachmodell LLaMA einsetzen<\/a>, wenn Betroffene nicht widersprochen haben. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider muss angesichts dieser Tatsache erst einmal &#8222;tief durchatmen&#8220;. &#8222;Ich finde das unfassbar&#8220;, erkl\u00e4rte die Juristin auf der Internetkonferenz re:publica in Berlin. Die Eilentscheidung des Oberlandesgerichts K\u00f6ln, das am Freitag <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Eilentscheidung-Meta-darf-Nutzerdaten-fuer-KI-Training-verwenden-10395234.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">einen Antrag von Verbrauchersch\u00fctzern gegen den Mutterkonzern von Facebook und Instagram abwies<\/a>, bezeichnete sie als &#8222;nicht zutreffend&#8220;.<\/p>\n<p>Kurz zuvor hatte die irische Datenschutzbeh\u00f6rde (DPC) best\u00e4tigt, dass sich Meta <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Meta-darf-deine-oeffentlichen-Daten-nutzen-OpenAI-uebrigens-auch-10394503.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">auf das eigene berechtigte Interesse f\u00fcr die Trainingszwecke st\u00fctzen kann<\/a> und somit die Opt-out-M\u00f6glichkeit ausreichend ist. Auch diese Ansage h\u00e4lt Specht-Riemenschneider f\u00fcr &#8222;verfehlt&#8220;, zumindest &#8222;in dieser Pauschalit\u00e4t&#8220;. Generell <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/BfDI-Digitale-Souveraenitaet-ernst-nehmen-und-europaeische-Werte-beibehalten-10385686.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">teilt die Juristin zwar im Bereich K\u00fcnstliche Intelligenz die Auffassung des Europ\u00e4ischen Datenschutzausschusses<\/a> (EDSA), wonach das Training von KI-Modellen mit personenbezogenen Daten auf Basis des &#8222;berechtigten Interesses&#8220; m\u00f6glich ist. Voraussetzung daf\u00fcr ist demnach aber eine sorgf\u00e4ltige Interessenabw\u00e4gung.<\/p>\n<p>Im Forschungsinteresse, um etwa Menschen zu heilen, ist Specht-Riemenschneider nach eigenen Angaben auf der Seite ihrer Kollegen. Wenn es aber darum gehe, mit Nutzerdaten Geld zu verdienen, f\u00e4llt ihre Abw\u00e4gung anders aus. Wenn eine KI gebaut werden solle, &#8222;muss es daf\u00fcr gesetzliche Voraussetzungen geben&#8220;, betonte sie. In dem grundrechtsrelevanten Bereich, den der Meta-Fall tangiere, fordert sie daher nun eine &#8222;gesetzgeberische Entscheidung&#8220;, ob diese Praxis so zul\u00e4ssig sein solle oder nicht. Pers\u00f6nlich h\u00e4lt sie zumindest f\u00fcr die Nutzung von bereits angefallenen Daten eine gezielte Einwilligung f\u00fcr n\u00f6tig.<\/p>\n<p>Kartellamt war bei Facebook-Einwilligungen involviert<\/p>\n<p>Bleibe es bei der Opt-out-L\u00f6sung, d\u00fcrften Nutzer zudem nicht eine halbe Stunde brauchen, um den Widerspruchsbutton zu finden, stellt Specht-Riemenschneider klar. Diese Position teilt der Pr\u00e4sident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Er habe erst am Montag gemerkt, dass die Frist ablaufe, berichtete er. Daraufhin habe er &#8222;ganz schnell widersprechen&#8220; wollen, doch es habe ihn rund 30 Minuten gekostet, die entsprechende Schaltfl\u00e4che bei Facebook zu finden.<\/p>\n<p>Dabei sollte sich Mundt mit dem Einstellungs-Dashboard des Betreibers des sozialen Netzwerks auskennen, denn Facebook vereinfachte dieses erst <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Kartellamt-Meta-darf-Nutzerdaten-nicht-ungefragt-zusammenfuehren-9977093.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">im Zuge eines jahrelangen Verfahrens, das das Kartellamt gegen das US-Unternehmen f\u00fchrte<\/a>. Dieses Vorgehen habe zahlreiche Gerichte <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Europaeischer-Gerichtshof-Meta-darf-keine-Daten-mehr-zusammenfuehren-9206789.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">bis hin zum Europ\u00e4ischen Gerichtshof besch\u00e4ftigt<\/a>, erinnerte sich der Chef der Bonner Beh\u00f6rde. Am Ende habe sich diese mit dem Betreiber einvernehmlich geeinigt. In diesem Zuge habe Facebook das gesamte Dashboard f\u00fcr Einwilligungen &#8222;mit uns gemeinsam gestaltet&#8220;. Das sei aber wohl &#8222;nicht ausreichend&#8220; gewesen.<\/p>\n<p>F\u00fcr einen Widerspruch h\u00e4lt Mundt einen einfach zu findenden Button f\u00fcr n\u00f6tig, ohne Belehrungen. Ein erneutes Eingreifen des Kartellamts lie\u00df er offen: &#8222;Ich sage nicht Ja oder Nein&#8220;, ob es Sinn ergebe, das Meta-Vorgehen wettbewerbsrechtlich aufzugreifen. Es sei aber bedenklich, dass die Daten von 3,2 Milliarden Nutzern weltweit jetzt prinzipiell in das Training von KI-Modellen fl\u00f6\u00dfen. Die Marktmacht des Konzerns h\u00e4nge von diesen pers\u00f6nlichen Informationen der Mitglieder ab, was grunds\u00e4tzlich ein Eingreifen der Beh\u00f6rde er\u00f6ffne.<\/p>\n<p>Tracking-Information: Geburtsfehler der DSGVO<\/p>\n<p>Specht-Riemenschneider bezeichnete es zudem als &#8222;Geburtsfehler&#8220; der Datenschutz-Grundverordnung (<a href=\"https:\/\/www.heise.de\/thema\/DSGVO\" rel=\"external noopener\" target=\"_blank\">DSGVO<\/a>), dass Dienstleister beim Einholen von Zustimmungen ins Tracking etwa f\u00fcr personalisierte Werbung Betroffenen einschl\u00e4gige Informationen nicht anbieten m\u00fcssten. Das Normenwerk enthalte hier nur eine Kann-Bestimmung. Zudem s\u00e4hen sich viele Nutzer mangels effektiver Alternativen gezwungen, ihre Einwilligung zu erteilen. Sicher seien nicht alle Tracking-Erkl\u00e4rungen zul\u00e4ssig, aber die Aufsichtsbeh\u00f6rden h\u00e4tten hier &#8222;unglaubliche Abgrenzungsprobleme&#8220;. Auch hier m\u00fcsste der Gesetzgeber nachbessern. Eine beh\u00f6rdliche Kontrolle komme in 99 Prozent der F\u00e4lle ohnehin zu sp\u00e4t, sodass eine bessere Vorab-Beratung und strategische Vorhersagen mehr Raum einnehmen sollten.<\/p>\n<p>Auch bei der nationalen Durchsetzung des <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/Digital-Services-Act-Wie-die-EU-das-Internet-kuenftig-regulieren-wird-7063328.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Digital Services Act (DSA)<\/a> brenne oft die H\u00fctte, erg\u00e4nzte der Pr\u00e4sident der Bundesnetzagentur, Klaus M\u00fcller. Teils sei \u2013 etwa beim Sichern der Integrit\u00e4t von Wahlen \u2013 Gefahr in Verzug. Doch der DSA stelle eher einen Marathonlauf dar und auch hier werde viel erst von h\u00f6chstrichterlichen Urteilen abh\u00e4ngen. Aufgrund des fehlenden Haushalts f\u00fcr 2025 arbeitet die Regulierungsbeh\u00f6rde im Bereich DSA auch aktuell nur mit einem Viertel des vom Bundestag vorgesehenen Personals. Voriges Jahr war sogar erst <a href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/re-publica-24-Regulierer-fehlen-80-Prozent-der-Stellen-zur-Plattformaufsicht-9734023.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ein F\u00fcnftel der Stellen zur Plattformaufsicht besetzt<\/a>.<\/p>\n<p>(<a class=\"redakteurskuerzel__link\" href=\"https:\/\/www.heise.de\/news\/mailto:mack@heise.de\" title=\"Marie-Claire Koch\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">mack<\/a>)<\/p>\n<p>\n      Dieser Link ist leider nicht mehr g\u00fcltig.\n    <\/p>\n<p>Links zu verschenkten Artikeln werden ung\u00fcltig,<br \/>\n      wenn diese \u00e4lter als 7\u00a0Tage sind oder zu oft aufgerufen wurden.\n    <\/p>\n<p><strong>Sie ben\u00f6tigen ein heise+ Paket, um diesen Artikel zu lesen. 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