{"id":146549,"date":"2025-05-28T15:17:09","date_gmt":"2025-05-28T15:17:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/146549\/"},"modified":"2025-05-28T15:17:09","modified_gmt":"2025-05-28T15:17:09","slug":"peruanischer-bauer-gegen-rwe-was-das-olg-urteil-bedeutet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/146549\/","title":{"rendered":"Peruanischer Bauer gegen RWE: Was das OLG-Urteil bedeutet"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Die Klimaklage eines peruanischen Bauern gegen RWE scheiterte, das Gericht sieht keine konkrete Gefahr f\u00fcr sein Haus. Dennoch stellt das OLG fest: Gro\u00dfe Emittenten k\u00f6nnen im Grundsatz zur Verantwortung gezogen werden.<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Vor mittlerweile knapp zehn Jahren hat der peruanische Landwirt und Bergf\u00fchrer Sa\u00fal Luciano Lliuya\u00a0seine Klimaklage gegen den Energiekonzern RWE eingereicht. Sein Haus liegt in der Stadt Huaraz am Fu\u00dfe einer Gebirgskette mit mehreren Gletscherseen. Durch den Klimawandel schmelzen die Gletscher immer mehr, w\u00e4hrend der Pegel des Gletschersees oberhalb der Stadt, der Laguna Palcacocha, immer weiter steigt. Luciano Lliuya bef\u00fcrchtet, dass dadurch eine Flutwelle ausgel\u00f6st werden k\u00f6nnte, die sein Haus trifft.\u00a0<\/p>\n<p>Um dem vorzubeugen, k\u00f6nnte der Wasserpegel der Lagune gesenkt werden \u2013 mit Kosten in H\u00f6he von umgerechnet rund 3,5 Millionen Euro. Mit seiner Klage wollte Luciano Lliuya erreichen, <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/olg-hamm-5u1517-verhandlung-klimaklage-bauer-peru-gegen-rwe-gutachten-sachverstaendige\" target=\"_top\" rel=\"noopener\">dass RWE als einer der gr\u00f6\u00dften CO2-Emittenten Europas sich anteilig an den Kosten f\u00fcr diese Schutzma\u00dfnahmen beteiligen muss.<\/a> Das w\u00e4ren hier 17.000 Euro, was dem <a href=\"https:\/\/carbonmajors.org\/Entity\/RWE-93\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Anteil von RWE an den globalen CO2-Emissionen in H\u00f6he von 0,38 Prozent<\/a> entspricht. Unterst\u00fctzt wird Luciano Lliuya von der Stiftung Zukunftsf\u00e4higkeit und der Umweltorganisation Germanwatch.<\/p>\n<p>Es folgten ein <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/Klimaklage-gegen-rwe-gericht-und-sachverstaendige-ortstermin-in-peru\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">spektakul\u00e4rer Ortstermin in Peru<\/a>, zwei Sachverst\u00e4ndigengutachten und zwei lange Verhandlungstage in Hamm, bei denen es <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/olg-hamm-5u1517-klimaklage-rwe-bauer-peru-saul-luciano-lliuya\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">mehr um geowissenschaftliche Zusammenh\u00e4nge als um Jura ging.<\/a> Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm jetzt seine Entscheidung verk\u00fcndet: RWE muss sich nicht anteilig an den Kosten beteiligen (Urt. v. 28.05.2025, Az. 5 U 15\/17). In absehbarer Zeit drohe keine ernsthafte Gefahr f\u00fcr das Haus des Kl\u00e4gers, so die Richterinnen und Richter.<\/p>\n<p>Dennoch macht der Vorsitzende Richter Dr. Rolf Meyer in der m\u00fcndlichen Urteilsbegr\u00fcndung deutlich, dass gro\u00dfe Emittenten von CO2\u00a0grunds\u00e4tzlich haftbar gemacht werden k\u00f6nnen \u2013 wenn eine konkrete Beeintr\u00e4chtigung drohe und auch die weiteren Voraussetzungen erf\u00fcllt seien, etwa die St\u00f6rereigenschaft des Unternehmens.<\/p>\n<p>OLG: Haftung im Grundsatz m\u00f6glich<\/p>\n<p>Luciano Lliuya st\u00fctzt seine Klage auf einen Unterlassungsanspruch aus \u00a7 1004 Abs. 1 S. 2 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kann der Eigent\u00fcmer von dem St\u00f6rer die Unterlassung &#8222;drohender Beeintr\u00e4chtigungen&#8220; seines Eigentums verlangen. Dabei kann nicht nur der Gl\u00e4ubiger eines Beseitigungsanspruchs, sondern auch der Gl\u00e4ubiger eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs Ersatz verlangen.<\/p>\n<p>Luciano Lliuya argumentiert, die Schutzma\u00dfnahmen an der Lagune seien eigentlich Aufgabe von RWE. Deshalb geht es hier um einen Erstattungsanspruch aus Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ohne Auftrag nach \u00a7\u00a7 677 ff. BGB bzw. Eingriffskondiktion aus \u00a7\u00a7 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, 818 Abs. 2 BGB.<\/p>\n<p>Wenn eine konkrete Beeintr\u00e4chtigung drohe, k\u00f6nnten CO2-Emittenten verpflichtet sein, Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung zu ergreifen, betonte der Vorsitzende Meyer ausdr\u00fccklich. Wenn die Emittenten entsprechende Ma\u00dfnahmen endg\u00fcltig verweigerten, k\u00f6nnten sie verpflichtet werden, sich entsprechend ihrem Emissionsanteil an den Kosten zu beteiligen \u2013 schon bevor die Kosten \u00fcberhaupt entstanden sind. Daran \u00e4ndere auch die gro\u00dfe Entfernung zwischen den RWE-Kraftwerken und dem Haus des Kl\u00e4gers in Peru nichts.<\/p>\n<p>Auch k\u00f6nne RWE nicht auf den nach deutschem Recht bestehenden Versorgungsauftrag berufen, um eine Beeintr\u00e4chtigung des Eigentums des Kl\u00e4gers in Peru zu rechtfertigen, so Meyer.<\/p>\n<p>Wie gro\u00df ist die Gefahr einer Flutwelle?<\/p>\n<p>Die Klage scheiterte jedoch daran, dass das Gericht keine hinreichend drohende Beeintr\u00e4chtigung f\u00fcr das Haus des Kl\u00e4gers in Peru sieht.<\/p>\n<p>Die beiden Sachverst\u00e4ndigen, der Darmst\u00e4dter Geowissenschaftler und Statiker Prof. Dr. Ing. Rolf Katzenbach und der \u00f6sterreichische Professor f\u00fcr Alpine Naturgefahren Johannes H\u00fcbl, hatten die Wahrscheinlichkeit, dass eine von dem Gletschersee ausgehende Flutwelle in den n\u00e4chsten 30 Jahren das Haus des Kl\u00e4gers trifft, auf lediglich ein Prozent beziffert.<\/p>\n<p>Komme es doch zu einer Flutwelle, werde das Grundst\u00fcck des Bauern nach Berechnungen der Gutachter h\u00f6chstens 20 Zentimeter hoch \u00fcberschwemmt. Dies mache der Bausubstanz nichts aus, hatte Katzenbach bei der m\u00fcndlichen Verhandlung im M\u00e4rz gesagt.<\/p>\n<p>Zu einem g\u00e4nzlich anderen Ergebnis kommt ein Gegengutachten, das die Kl\u00e4gerseite in Auftrag gegeben hatte. Geotechniker und Permafrost-Experte Lukas Arenson kritisierte insbesondere, die gerichtlichen Sachverst\u00e4ndigen h\u00e4tten den Klimawandel in ihren Berechnungen nicht ausreichend ber\u00fccksichtigt. Die Gebirgsfestigkeit nehme durch die Permafrost-Erw\u00e4rmung ab, so Arenson. In die Wahrscheinlichkeitsberechnung m\u00fcsse daher ein Klimafaktor einberechnet werden. Dann k\u00f6nne die Wahrscheinlichkeit f\u00fcr eine Flutwelle auf zehn oder gar 20 Prozent steigen.<\/p>\n<p>OLG: Tats\u00e4chliches Risiko &#8222;deutlich unterhalb von einem Prozent&#8220;<\/p>\n<p>Nach der m\u00fcndlichen Verhandlung im M\u00e4rz 2025 hatte die Kl\u00e4gerseite auch einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverst\u00e4ndigen Katzenbach gestellt. Es ging um eine Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen seinem Ingenieurb\u00fcro und der RWE-Tochtergesellschaft RWE Nuclear. RWE Nuclear soll seit 2001 insgesamt drei \u00dcberwachungs- und Pr\u00fcfauftr\u00e4ge an B\u00fcro vergeben haben.<\/p>\n<p>Daher war <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/klimaklage-bauer-peru-gefahr-flutwelle-urteil-14-april\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">der urspr\u00fcnglich anberaumte Verk\u00fcndungstermin vom 14. April 2025 verschoben worden<\/a>. Das OLG hatte den Befangenheitsantrag jedoch abgelehnt: Zum einen sei die Frist nicht eingehalten worden. Zum anderen sah es den Sachverst\u00e4ndigen aber auch nicht als befangen an: RWE Nuclear habe einen Mitgesellschafter des Ingenieurb\u00fcros beauftragt; Katzenbach sei weder zust\u00e4ndig noch \u00fcberhaupt involviert gewesen.<\/p>\n<p>Auch mit den methodischen Einw\u00e4nden gegen das Gutachten kam die Kl\u00e4gerseite nicht durch. Insbesondere hielt das Gericht die Einbeziehung eines &#8222;Klimafaktors&#8220; nicht f\u00fcr notwendig.\u00a0<\/p>\n<p>Vielmehr sei es sogar so, dass die vom Sachverst\u00e4ndigen in seinen Berechnungen getroffenen Annahmen insgesamt den Kl\u00e4ger beg\u00fcnstigten. Etwa sei ein vorgelagerter Flachwasserbereich unber\u00fccksichtigt geblieben und die M\u00f6glichkeit zur Absenkung des Pegels des Sees durch die Beh\u00f6rden sei nicht ber\u00fccksichtigt worden. Das tats\u00e4chliche Risiko l\u00e4ge daher \u2013 so das Gericht \u2013 noch deutlich unterhalb der Wahrscheinlichkeit von einem Prozent.<\/p>\n<p>Kl\u00e4geranw\u00e4ltin: &#8222;R\u00fcckenwind f\u00fcr Klimaklagen gegen fossile Unternehmen&#8220;<\/p>\n<p>Die konkrete Klage ist zwar gescheitert. Dennoch ist es bemerkenswert, dass das OLG Hamm eine Haftung deutscher Unternehmen f\u00fcr Folgen des Klimawandels in anderen Staaten im Grundsatz f\u00fcr m\u00f6glich h\u00e4lt.\u00a0<\/p>\n<p>&#8222;Gro\u00dfe Emittenten k\u00f6nnen f\u00fcr die Folgen ihrer Treibhausgasemissionen zur Verantwortung gezogen werden. Das Urteil ist ein Meilenstein und wird Klimaklagen gegen fossile Unternehmen und damit der Abkehr von fossilen Brennstoffen weltweit R\u00fcckenwind geben&#8220;, sagt Kl\u00e4geranw\u00e4ltin Dr. Roda Verheyen, Partnerin bei der Kanzlei G\u00fcnther.<\/p>\n<p>Die Einsch\u00e4tzung teilt auch Prof. Jan-Erik Schirmer von der Europa-Universit\u00e4t Viadrina, der sich in seiner Forschung intensiv mit dem RWE-Fall besch\u00e4ftigt hat. Der Klage sei ein winziges Detail zum Verh\u00e4ngnis geworden \u2013 aber Details lie\u00dfen sich \u00e4ndern. &#8222;H\u00e4tte nicht Lliuya geklagt, sondern ein Nachbar mit einem flussn\u00e4heren Grundst\u00fcck, h\u00e4tten die Sachverst\u00e4ndigen das \u00dcberflutungsrisiko wahrscheinlich deutlich h\u00f6her bewertet und das OLG Hamm auf eine drohende Beeintr\u00e4chtigung erkannt&#8220;, so der Experte f\u00fcr Klimahaftung.<\/p>\n<p>Naturgem\u00e4\u00df anders sieht das RWE. &#8222;Mit der Entscheidung des OLGs Hamm ist der von deutschen NGOs unterst\u00fctzte Versuch gescheitert, \u00fcber die Klage von Herrn Sa\u00fal Luciano Lliuya einen Pr\u00e4zedenzfall zu schaffen, um nach deutschem Recht einzelne Unternehmen f\u00fcr Auswirkungen des Klimawandels weltweit verantwortlich zu machen&#8220;, hei\u00dft es in einer Pressemitteilung.\u00a0<\/p>\n<p>Eine solche zivilrechtliche &#8222;Klimahaftung&#8220; h\u00e4tte &#8222;unabsehbare Folgen f\u00fcr den deutschen Industriestandort, weil damit letztlich gegen jedes deutsche Unternehmen Anspr\u00fcche aus Klimafolgesch\u00e4den irgendwo auf der Welt geltend gemacht werden k\u00f6nnten&#8220;, so die Pressemitteilung weiter. \u00c4hnlich hatte auch Freshfields-Partner Dr. Moritz Becker, der RWE in dem Verfahren vertritt, bei der m\u00fcndlichen Verhandlung argumentiert.<\/p>\n<p>800.000 Euro Gerichts- und Gutachterkosten<\/p>\n<p>Damit geht ein Mammutverfahren vor dem OLG Hamm zu Ende \u2013 mit Gerichts- und Gutachterkosten in H\u00f6he von rund 800.000 Euro. Die Revision hat das OLG nicht zugelassen.\u00a0<\/p>\n<p>Roda Verheyen hat aber bereits weitere Mandanten in Huaraz und auch in Nepal. Weitere Klagen k\u00f6nnten daher folgen. Auch vor dem OLG Hamm? Richter Meyer hat erstmal genug \u2013 und bedankt sich bei allen Kolleginnen und Kollegen f\u00fcr ihre Arbeit, w\u00e4hrend er in den letzten acht Jahren vor allem mit dem Klima-Verfahren besch\u00e4ftigt war. &#8222;Das Verfahren fordert nicht zur Nachahmung auf und wird wahrscheinlich, zumindest zu meinen Lebzeiten, das einzige seiner Art bleiben&#8220;, sagt er bei der Urteilsverk\u00fcndung.<\/p>\n<p>Mit Material der dpa<\/p>\n<p>Artikel in der Fassung vom 28. Mai 2025, 16:50.<\/p>\n<p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\tBeteiligte Kanzleien\n\t\t\t\t\t\t\t<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tPeruanischer Bauer gegen RWE:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t28.05.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/57291 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t28.05.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die Klimaklage eines peruanischen Bauern gegen RWE scheiterte, das Gericht sieht keine konkrete Gefahr f\u00fcr sein Haus. 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