{"id":159604,"date":"2025-06-02T15:48:09","date_gmt":"2025-06-02T15:48:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/159604\/"},"modified":"2025-06-02T15:48:09","modified_gmt":"2025-06-02T15:48:09","slug":"vg-berlin-zurueckweisungen-von-asylsuchenden-rechtswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/159604\/","title":{"rendered":"VG Berlin: Zur\u00fcckweisungen von Asylsuchenden rechtswidrig"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t\t\t\t\t<strong><\/p>\n<p>Die umstrittene Wahlkampfforderung, alle Migranten an deutschen Grenzen zur\u00fcckzuweisen, setzte die Union um. Nun best\u00e4tigt ein Gericht die Bedenken der Experten: Die Ma\u00dfnahme verst\u00f6\u00dft gegen EU-Recht, eine Notlage ist nicht ersichtlich.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><\/strong><\/p>\n<p>Es war die wohl umstrittenste Wahlkampfforderung der Union: Um die sogenannte irregul\u00e4re Migration einzud\u00e4mmen, sollen Migranten an den deutschen Grenzen zur\u00fcckgewiesen werden. Das sollte explizit auch Asylsuchende treffen, weil Deutschland f\u00fcr deren Asylantr\u00e4ge nach dem europ\u00e4ischen Dublin-System in aller Regel nicht zust\u00e4ndig sei. Obwohl viele Experten darin einen <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/merz-cdu-csu-asyl-fluechtlinge-zurueckweisungen-grenze-rechtswidrig\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Versto\u00df gegen EU-Recht<\/a> sahen, setzte die Union das Vorhaben gegen abweichende Stimmen aus den Reihen ihres Koalitionspartners SPD durch.\u00a0<\/p>\n<p>Im Mai dann setzte der neue Bundesinnenminster Alexander Dobrindt (CSU) die Zur\u00fcckweisungen per Erlass in Gang. <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/dobrindt-zu-zurueckweisungen-migration-asyl-nationales-recht\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">Er begr\u00fcndete dies prim\u00e4r mit dem deutschen Recht<\/a>, welches Zur\u00fcckweisungen von Personen, die aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland eingereist seien, in \u00a7\u00a018 Asylgesetz angeblich erlaube. Am Montag nun best\u00e4tigte das<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/gerichte\/aktuelle-urteile-und-adresse\/verwaltungsgericht-berlin\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" title=\"VG Berlin\" rel=\"noopener\"> Verwaltungsgericht (VG) Berlin<\/a> in drei Eilentscheidungen die Warnungen der Kritiker: Wer bei einer Grenzkontrolle auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch \u00e4u\u00dfert, d\u00fcrfe nicht ohne Durchf\u00fchrung des Dublin-Verfahrens zur\u00fcckgewiesen werden. Der darin liegende Versto\u00df gegen die europ\u00e4ischen Dublin-Regeln werde auch nicht durch eine Notlage gerechtfertigt.<\/p>\n<p>Die 6.\u00a0Kammer gab damit dem Antrag dreier von ProAsyl unterst\u00fctzten Somalier:innen im Wesentlichen statt. Sie waren am 9.\u00a0Mai mit dem Zug von Polen nach Deutschland eingereist. Am Bahnhof Frankfurt (Oder) gerieten sie in eine Kontrolle der Bundespolizei, \u00e4u\u00dferten ihr Asylgesuch \u2013 und wurden doch koalitionsvertragsgetreu unter Hinweis auf die Einreise aus einem sicheren Drittstaat nach Polen zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<p>Dublin-Verfahren missachtet<\/p>\n<p>Das VG Berlin st\u00fctzt seine Entscheidung auf die Regeln der europ\u00e4ischen Dublin-III-Verordnung. Die sieht zwar einerseits vor, dass f\u00fcr das Asylverfahren derjenige Mitgliedstaat zust\u00e4ndig ist, in dem die gefl\u00fcchtete Person zuerst die EU betreten hat \u2013 was aufgrund der geografischen Lage so gut wie nie Deutschland sein kann. Andererseits aber garantiert die Verordnung jedem, der ein Asylgesuch auf dem Gebiet oder &#8222;an der Grenze&#8220; eines Staates \u00e4u\u00dfert, dass dieser Staat die Zust\u00e4ndigkeit pr\u00fcft und feststellt.\u00a0<\/p>\n<p>Wer aus Polen nach Deutschland einreist, hat also keinen Anspruch auf ein vollst\u00e4ndiges Asylverfahren beim Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF), wohl aber darauf, dass das BAMF pr\u00fcft, welcher Staat zust\u00e4ndig ist. Hintergrund ist, dass die Zust\u00e4ndigkeitsfeststellung im Einzelfall kompliziert sein kann. Aufgrund von Ausnahmeregelungen in der Dublin-Verordnung, etwa wenn sich bereits Familienangeh\u00f6rige der antragstellenden Person rechtm\u00e4\u00dfig in Deutschland befinden, kann Deutschland dennoch zust\u00e4ndig sein.<\/p>\n<p>Diese Verfahrensgarantie sei durch die Bundespolizei im Fall der drei Somalier:innen verletzt worden, entschied das Gericht. Die drei h\u00e4tten ein Asylgesuch ge\u00e4u\u00dfert, deshalb h\u00e4tte ihnen der Grenz\u00fcbertritt erlaubt und das Dublin-Verfahren in Deutschland durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>VG zur Notlage: Gefahr nicht hinreichend dargelegt\u00a0<\/p>\n<p>Die 6.\u00a0Kammer des VG ging auch auf die von der Bundesregierung eher <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/zurueckweisungen-grenzen-ausnahme-weisung-europarecht-thym\" target=\"_blank\" class=\"external-link-new-window\" rel=\"noopener\">hilfsweise vorgebrachte sogenannte Notlage<\/a> ein. Dieses Argument spielt auf die Ausnahmeregelung des Art.\u00a072 des Vertrages \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union (AEUV) an. Der erlaubt die Abweichung von EU-Sekund\u00e4rrecht \u2013 also Richtlinien und Verordnungen wie Dublin III \u2013, wenn dies der &#8222;Wahrnehmung der Zust\u00e4ndigkeiten der Mitgliedstaaten f\u00fcr die Aufrechterhaltung der \u00f6ffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit&#8220; dient.<\/p>\n<p>Auf diese Regelung im EU-Prim\u00e4rrecht k\u00f6nne sich die Bundesrepublik jedoch nicht berufen, so das VG. Schon die Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit oder Ordnung habe das Bundesinnenministerium nicht hinreichend dargelegt.<\/p>\n<p>Anspruch auf Dublin-Verfahren \u2013 aber nicht auf Einreise<\/p>\n<p>Mit den unanfechtbaren Beschl\u00fcssen entsprach das Gericht weitgehend den Ansinnen der Antragsteller, die Durchf\u00fchrung eines Dublin-Verfahrens durch das BAMF zu erzwingen. Auch wenn es sich nur um Eilentscheidungen handelt, \u00e4u\u00dferte sich das Gericht in den LTO vorliegenden Entscheidungsgr\u00fcnden deutlich zur zentralen Grundfrage: Die Zur\u00fcckweisungen an der Grenze und ihre R\u00fcckf\u00fchrung nach Polen werden &#8222;sich in der Hauptsache mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig erweisen&#8220;, hei\u00dft es dort.<\/p>\n<p>Zum anderen entsprach das Gericht dem Begehren von ProAsyl, die Unionsrechtwidrigkeit der Zur\u00fcckweisungen von Asylsuchenden grunds\u00e4tzlich festzustellen. Zwar hat die 6.\u00a0Kammer formal nur \u00fcber drei Einzelf\u00e4lle entschieden. Jedoch d\u00fcrften die Ausf\u00fchrungen zur Begr\u00fcndung allgemeing\u00fcltig sein: Die Zur\u00fcckweisung von Personen, die an der Grenze ein Asylgesuch \u00e4u\u00dfern, verletzt die Garantie, dass in diesem Staat (wenigstens) ein Dublin-Verfahren durchgef\u00fchrt werden muss.<\/p>\n<p>Was den genauen Ort dieses angeht, wies das VG Berlin die Antr\u00e4ge der drei Somalier:innen aber teilweise zur\u00fcck. Die Bundesrepublik wird im Wege der einstweiligen Anordnung nur verpflichtet, die Antragsteller &#8222;in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich&#8220; der Bundespolizei zu lassen, um das Dublin-Verfahren einzuleiten. Den weitergehenden Anordnungsantrag, die drei Personen nach Deutschland einreisen zu lassen, lehnt das Gericht ab. Ein Anspruch darauf bestehe nicht. Denn nach der Dublin-Verordnung sei es m\u00f6glich, das Dublin-Verfahren an der Grenze oder im grenznahen Bereich durchzuf\u00fchren, ohne dass damit zwangsl\u00e4ufig eine Einreisegestattung verbunden sein m\u00fcsse.<\/p>\n<p>GdP sieht sich best\u00e4tigt<\/p>\n<p>Angesichts der Gerichtsentscheidungen fordern die Gr\u00fcnen Dobrindt auf, gegen die Zur\u00fcckweisung Asylsuchender auf deutschem Gebiet &#8222;unverz\u00fcglich seine Anordnung zur\u00fcckzuziehen&#8220;. Das sei &#8222;eine harte Niederlage f\u00fcr die Bundesregierung und sollte eine Mahnung sein, sich k\u00fcnftig an Recht und Gesetz zu halten und die eigenen Kompetenzen nicht wissentlich f\u00fcr populistische Zwecke zu \u00fcberschreiten&#8220;, sagte die Parlamentsgesch\u00e4ftsf\u00fchrerin der Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, der Rheinischen Post. Bundeskanzler Friedrich Merz und Dobrindt &#8222;wollten mit dem Kopf durch die Wand und sind damit krachend gescheitert&#8220;.<\/p>\n<p>Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht sich in ihrer Skepsis best\u00e4tigt. &#8222;Wir haben von Anfang an gesagt, dass die jetzt eingef\u00fchrte Verfahrensweise, Zur\u00fcckweisung von Asyl- und Schutzersuchenden, juristisch stark umstritten ist&#8220;, sagte der Vorsitzende des GdP-Bereichs Bundespolizei, Andreas Ro\u00dfkopf, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.<\/p>\n<p>Zitiervorschlag<\/p>\n<p id=\"citeArticleContent\">\n<p>\t\t\t\t\tVG Berlin f\u00e4llt erste Eilentscheidungen:<\/p>\n<p>\t\t\t\t\t. In: Legal Tribune Online,<br \/>\n\t\t\t\t\t02.06.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t, https:\/\/www.lto.de\/persistent\/a_id\/57326 (abgerufen am:<br \/>\n\t\t\t\t\t02.06.2025<br \/>\n\t\t\t\t\t)\n\t\t\t\t<\/p>\n<p>\t\t\t\tKopieren<br \/>\n\t\t\t\t<a href=\"https:\/\/www.lto.de\/rechtliches\/zitierhinweise\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Infos zum Zitiervorschlag<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die umstrittene Wahlkampfforderung, alle Migranten an deutschen Grenzen zur\u00fcckzuweisen, setzte die Union um. 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