{"id":161570,"date":"2025-06-03T09:46:09","date_gmt":"2025-06-03T09:46:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/161570\/"},"modified":"2025-06-03T09:46:09","modified_gmt":"2025-06-03T09:46:09","slug":"karlsruhe-verwirft-bsw-klagen-zum-wahlrecht-nachrichten-aus-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.europesays.com\/de\/161570\/","title":{"rendered":"Karlsruhe verwirft BSW-Klagen zum Wahlrecht &#8211; Nachrichten aus Deutschland"},"content":{"rendered":"<p>Karlsruhe (dpa) &#8211; Das B\u00fcndnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist in Karlsruhe mit Klagen zum Bundestagswahlrecht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf zwei Organklagen der Partei als unzul\u00e4ssig, wie das oberste deutsche Gericht am Dienstag mitteilte. Die Partei habe nicht ausreichend begr\u00fcndet, inwiefern ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt worden sein soll.<\/p>\n<p>Das BSW war den Angaben zufolge \u00fcberzeugt, dass der Bundestag einen Rechtsbehelf h\u00e4tte einf\u00fchren m\u00fcssen, mit Hilfe dessen bei einem knappen Unterschreiten der F\u00fcnf-Prozent-H\u00fcrde und geltend gemachten Zweifeln an der Richtigkeit des Wahlergebnisses eine umgehende Neuausz\u00e4hlung der Stimmen h\u00e4tte verlangt werden k\u00f6nnen. Au\u00dferdem h\u00e4tte er im Bundeswahlgesetz eine andere Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel vorsehen m\u00fcssen.\u00a0<\/p>\n<p>BSW scheiterte im M\u00e4rz mit Eilantr\u00e4gen<\/p>\n<p>Das BSW war bei der Bundestagswahl im Februar nach endg\u00fcltigem Ergebnis mit 4,981 Prozent der Stimmen sehr knapp an der F\u00fcnf-Prozent-H\u00fcrde gescheitert. Schon direkt nach der Wahl zweifelte die Partei das Ergebnis an. Sie argumentierte mit Erkenntnissen einzelner Nachz\u00e4hlungen an mehreren Orten. Diese h\u00e4tten gezeigt, dass BSW-Stimmen falsch zugeordnet oder als ung\u00fcltig gewertet worden seien.<\/p>\n<p>Schon damals wandte sich die Partei ans Bundesverfassungsgericht &#8211; ohne Erfolg. Im M\u00e4rz lehnten die Karlsruher Richterinnen und Richter mehrere Eilantr\u00e4ge ab, mit denen das B\u00fcndnis und einzelne Parteimitglieder eine Neuausz\u00e4hlung noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erreichen wollten. Der zust\u00e4ndige Zweite Senat verwies auf das \u00fcbliche Wahlpr\u00fcfungsverfahren im Bundestag. Einer der Eilantr\u00e4ge war verbunden mit einer der Organklagen, die nun auch in der Hauptsache erfolglos blieben. (Az. 2 BvE 6\/25)<\/p>\n<p>BSW kritisierte Stimmzettel-Reihenfolge<\/p>\n<p>Mit der anderen abgelehnten Klage wollte das BSW feststellen lassen, dass der Bundestag eine spezielle Regelung f\u00fcr die Reihenfolge auf dem Stimmzettel h\u00e4tte vorsehen m\u00fcssen, die das B\u00fcndnis nicht mit \u00abalten und neuen Kleinst- und Splitterparteien gleichsetzt\u00bb. Es best\u00fcnden keine hinreichend sachlichen Gr\u00fcnde f\u00fcr eine \u00abVerbannung\u00bb des BSW auf den untersten Stimmzettelbereich.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Ansicht nicht. Die Argumentation des BSW lasse sich nicht so verstehen, dass sie eine Gleichbehandlung begehre &#8211; etwa indem alle Parteien, die nicht im Bundestag sind, alphabetisch aufgereiht werden sollten. Vielmehr vertrete das BSW die Auffassung, dass die Partei gegen\u00fcber anderen von ihr explizit zum Vergleich herangezogenen Kleinparteien besser gestellt werden sollte, so das Gericht. (Az. 2 BvE 9\/25)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Karlsruhe (dpa) &#8211; Das B\u00fcndnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist in Karlsruhe mit Klagen zum Bundestagswahlrecht gescheitert. 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